Frankenthal Corona-Krise: So will die Stadtverwaltung Eltern und Unternehmer entlasten
So sollen etwa die Verpflegungskosten in städtischen Kindertagesstätten und Ganztagsschulen ab Mittwoch, 1. April, ausgesetzt werden, teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. Ebenfalls bis auf Weiteres ausgesetzt werden demnach die Beiträge für Einjährige und Hortkinder und für die außerschulische Betreuung an Grundschulen.
Die Beitragsbefreiung sei zeitlich zunächst unbefristet, heißt es in der Mitteilung. Man wolle abwarten, wie sich die Situation entwickle. Von der Befreiung betroffene Familien erhielten in den kommenden Tagen einen Brief, weitere Informationen folgten im Falle einer Änderung ebenfalls schriftlich.
Verzicht auf Stundungszinsen
Unternehmer unterstützt die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben, indem sie bei der Gewerbesteuer Veranlagungen, die die vergangenen Jahre betreffen, stundet. Dabei werde angesichts der aktuellen Corona-Krise auf die Festsetzung und Erhebung von Stundungszinsen verzichtet. Bisher festgesetzte Gewerbesteuermessbeträge für Vorauszahlungen des laufenden Kalenderjahres können steuerpflichtige Unternehmer darüber hinaus mit einem Antrag beim für sie zuständigen Finanzamt auf Grund der Umsatzeinbrüche herabsetzen lassen.
Das gilt laut Stadtverwaltung auch für Vergnügungssteuer und Schankerlaubnissteuer. Bei der Vergnügungssteuer werde außerdem kein Mindeststeuersatz erhoben, wenn die Spielhalle oder die Gaststätte, in der die Automaten aufgestellt sind, geschlossen ist.