Vorderpfalz
Cannabis: Wie häufig werden Gesetzesverstöße geahndet?
Das neue Gesetz schreibt unter anderem Höchstmengen für den Besitz und Anbau von Cannabis vor. Zudem ist festgelegt, dass es rund um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie tagsüber in Fußgängerzonen nicht erlaubt ist, einen Joint zu rauchen. Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Dealen mit Cannabis bleibt strafbar. Bis Ende April diesen Jahres hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz nach eigenen Angaben in Frankenthal seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis 21 Strafverfahren abgeschlossen. Die gleiche Anzahl nennt die Pressestelle für Speyer, in Ludwigshafen seien es 63 Verfahren gewesen. Ob sich die Fälle auf den verbotenen Handel, einen erhöhten Blutwert im Straßenverkehr, eine zu hohe Menge an Besitz oder das Übertreten anderer rechtlicher Vorgaben handelt, werde in der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst, informiert das Präsidium auf Nachfrage.
Wenige Fälle bei Ordnungsamt
Von einem „deutlichen Rückgang im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität“ aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis spricht die Kriminalstatistik des Präsidiums für das Jahr 2024. Unter dem Punkt „Verstöße mit Cannabisprodukten“ sind im gesamten Gebiet 600 Fälle (2023: 1808) registriert. Neu seit April 2024 werden Straftaten gemäß Paragraf 34 des Konsumcannabisgesetzes – also rund um Besitz, Weitergabe, Kauf und Handel – als Delikt erfasst. 2024 waren das präsidiumsweit 166 Straftaten, Verstöße gegen das Medizinalcannabisgesetz, das die ärztliche Verschreibung betrifft, sind 2024 keine statistisch erfasst.
Einige Punkte im Cannabis-Gesetz können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Seit der Legalisierung sei der kommunale Vollzugsdienst in Frankenthal in zehn Fällen gerufen worden. „Bei keiner der genannten Sachverhalte wurde ein Verstoß festgestellt und geahndet“, informiert die Stadt auf Nachfrage. Dreimal seien Bürger darauf hingewiesen worden, dass der gesetzliche Mindestabstand zu Spielplätzen oder Versammlungen gewahrt werden muss. Alle Beschwerden seien im Dialog gelöst worden, Bußgelder wurden nicht erhoben.