Frankenthal Bundesnotbremse: Welche Regeln in der Stadt ab Montag gelten
Das vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat akzeptierte Infektionsschutzgesetz und hier die Festlegungen des Paragrafen 28b sehen für kreisfreie Städte und Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der zurückliegenden Woche gestaffelte Maßnahmen vor. Die am Freitag kurz vor Mitternacht veröffentlichte 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes hat dieses Konzept komplett übernommen. Das bedeutet, die Notbremse wird auch in Frankenthal gezogen.
Mit dem Wert von 198,8 am Samstag und 196,9 am Sonntag hat die Stadt nicht nur die 100er-, sondern auch die 150er-Marke an mehr als drei Tagen in Folge überschritten. Deshalb gelten ab sofort im Handel weitere Einschränkungen. Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten war schon am Freitag klar. Hierfür ausschlaggebend: dass Frankenthal auch den Inzidenzwert von 165 im genannten Zeitraum gerissen hatte. Lockerungen sind laut Verwaltung in den einzelnen Bereichen erst wieder möglich, wenn die ausschlaggebenden Schwellenwerte 100, 150 und 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden.
Konkret bedeutet die Bundesnotbremse für die Stadt und ihre Bürger ab sofort Folgendes:
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Wichtiger Unterschied zu früheren Verordnungen des Landes: Dies gilt laut Infektionsschutzgesetz verpflichtend auch für den privaten Bereich. Religiöse Zusammenkünfte sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Bestattungen sind maximal 30 Trauergäste erlaubt.
Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt zwischen 22 und 5 Uhr und damit eine Stunde kürzer als bisher. Zwischen 22 und 24 Uhr ist Spazierengehen oder Joggen im Freien – aber nur alleine. Wenn triftige Gründe vorliegen, dürfen Bürger die eigenen vier Wände trotzdem verlassen – beispielsweise sind das berufliche Tätigkeiten, medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder die Begleitung Sterbender. Auch Gassigehen bleibt erlaubt.
Handel und Gewerbe
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden sowie Märkte, die Tierbedarf, Futtermittel oder Gartenartikel führen, dürfen geöffnet bleiben. Im sonstigen Einzelhandel dürfen laut Stadt nur noch Abhol-, Liefer- und Bringdienste angeboten werden. Das sogenannte Terminshopping entfällt in Frankenthal ab Montag. Wettbüros müssen komplett schließen.
Gastronomie
Die Gastronomie bleibt im Innen- und Außenbereich geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Straßenverkauf sind außerhalb der nächtlichen Ausgangssperre erlaubt. Lieferdienste dürfen auch nach 22 Uhr Essen ausfahren.
Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Zwecken dienen, sowie Friseure und Fußpflege bleiben erlaubt. Währenddessen müssen aber medizinische Masken getragen werden. Bei Fußpflege und Friseur müssen Kunden ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Sport
Kontaktlos dürfen Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben. Kinder bis 14 Jahre dürfen – ebenfalls kontaktlos – in Fünfergruppen im Freien trainieren. Trainer müssen ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Schulen und Kitas
Ab Montag wechseln alle Frankenthaler Schulen in den Fernunterricht. Eine Notbetreuung für Kinder bis Klassenstufe sieben wird eingerichtet. In Kindertagesstätten wird der Regelbetrieb ausgesetzt. Eine Notbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern oder für Kinder mit besonderem Förderbedarf findet statt. Bildungseinrichtungen wie Volkshochschule, Musik-, oder Malschulen dürfen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten.
Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt. Sie gilt der Verwaltung zufolge in der gesamten Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Auf Sitzgelegenheiten im Freien darf die Maske kurz zum Essen und Trinken abgenommen werden – sofern anderthalb Meter Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden. Rauchen ist im genannten Bereich der Innenstadt verboten. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste FFP-2-Masken oder vergleichbare Modelle tragen.