Frankenthal
Bebauung Rot-Weiß-Sportplatz: Stellungnahme der SGD fehlt noch
Einer der Gründe: Auf eine Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd zum Bodengutachten wartet die Verwaltung nach eigenen Angaben seit mehr als einem Jahr. Die Behörde in Neustadt bestätigt auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass ihr die Expertise vorliege. Einer SGD-Sprecherin zufolge werde das zum Fortgang des Verfahrens notwendige Statement „in den nächsten Wochen“ erledigt.
Schwermetalle entdeckt
Abgeschlossen sind zwischenzeitlich die schalltechnische Untersuchung und die artenschutzrechtliche Vorprüfung für das rund 11.000 Quadratmeter große Areal. Lediglich die Klimafolgenabschätzung stehe noch aus, teilt Xenia Schandin, Pressesprecherin der Stadt, mit. „Danach kann der Entwurf des Bebauungsplans ausgearbeitet werden.“ Als Interessent für eine gewerbliche Ansiedlung hatte sich in der Vergangenheit ein potenzieller Betreiber eines Lebensmittelmarktes gemeldet.
Die Altlastenproblematik stellt für die Verwaltung die größte fachplanerische Herausforderung dar. „Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Erkenntnisse, die der zukünftig geplanten gewerblichen Nutzung aus umwelttechnischer oder abfalltechnischer Sicht grundsätzlich entgegenstehen“, informiert Schandin.
Eine zeitraubende Luftbilderkundung habe keine Hinweise auf Kampfmittel ergeben. Im Auffüllmaterial haben die Gutachter aber Schwermetalle und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt, allerdings keine Hinweise auf erhöhte Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser. Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit könnten lediglich beim direkten Kontakt mit stärker belasteten Teilbereichen der Auffüllungen entstehen, heißt es im Gutachten.
Passiver Schallschutz nötig
Beim Schallschutz wurden die Auswirkungen des Verkehrslärms der angrenzenden Bahnlinie und der Straßen unter die Lupe genommen. Die schalltechnischen Orientierungswerte für ein Misch- und Gewerbegebiet werden nach Angaben der Verwaltung teilweise überschritten. Daher müssten geeignete passive Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgelegt werden – beispielsweise nicht zu öffnende Fenster oder eine bestimmte Anordnung der schutzbedürftigen Räume. „Aktive Lärmschutzmaßnahmen werden aufgrund der überwiegend gewerblichen Nutzung vom Gutachter nicht empfohlen“, betont Xenia Schandin. Mit geeigneter Bauweise sei eine kostengünstigere und teilweise bessere Schallpegelminderung machbar.
Die artenschutzrechtliche Untersuchung von Flora und Fauna kommt zu dem Ergebnis, dass der ehemalige Sportplatz ein „junges Brachstadium“ darstelle und nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum habe. Artenvielfalt und Populationsdichte seien daher gering. Die Bedeutung als Biotop wird als eher nachrangig eingestuft. „Für Brutvogelstandorte gibt es keine besonderen Nachweise.“ Auch eigne sich der Gehölzbestand nicht als Habitat für Fledermäuse. Unter Hinweis auf das Gutachten teilt die Stadtsprecherin weiter mit, dass mindestens 20 Prozent der Flächen zu begrünen und die Verluste von Einzelbäumen auszugleichen seien.