Frankenthal Bankräuber muss hinter Gitter

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Sieben Überfälle auf Sparkassen gehen auf das Konto des Mannes. Im Visier hatte er Sparkassen in Frankenthal, Speyer, Mannheim und Eisenberg. Dafür muss er jetzt zwölf Jahre lang hinter Gitter. Auch seine Drogenabhängigkeit und sein Geständnis aller Taten haben ihm kein milderes Urteil eingebracht.

Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal verurteilte den Mann am Donnerstag wegen schwerer räuberischer Erpressung in fünf Fällen, versuchter schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen sowie des Führens einer Schusswaffe. Zusätzlich muss der Mann den Rest einer früheren Haftstrafe absitzen. Auch die hatte er wegen Banküberfällen bekommen. „Ich nehme das Urteil an“, teilte der 48-Jährige mit. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine entsprechende Erklärung abgegeben hat. Die Höhe der Haftstrafe entspricht zwar ihrer Forderung, doch hatte sie sich zusätzlich für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Der Mainzer hatte bei seiner Festnahme am 29. September 2015 in Eisenberg die Überfälle zugegeben und das Geständnis am ersten Verhandlungstag wiederholt. Begonnen hatte die Serie der Überfälle am 11. Juni 2014 in der heutigen Hauptfiliale Speyer der Sparkasse Vorderpfalz in der Wormser Straße. Die war am 20. August 2014 und am 5. Februar 2015 erneut sein Ziel. Die Filiale der Sparkasse Rhein-Haardt in der Bahnhofstraße in Frankenthal wurde von dem Mainzer am 6. November 2014 und am 16. Juni 2015 ausgeraubt, eine Sparkasse in Mannheim am 10. Februar 2015. Erfolglos blieb ein Überfall am 29. September in Eisenberg. Er habe Geld für den Kauf von Cannabis und Kokain benötigt, sagte der Mann. Der 48-Jährige sei zwar drogenabhängig, das habe ihn aber bei den Überfällen nicht beeinträchtigt, so der psychiatrische Sachverständige, Professor Harald Dressing, in einem Gutachten. Als Beleg führte er an, dass die Überfälle detailliert geplant gewesen waren. Damit war klar, dass eine Reduzierung der für schwere räuberische Erpressung festgelegten Mindeststrafe von fünf Jahren nicht möglich ist. Bei Tätern, die aufgrund einer Sucht beeinträchtigt sind, kann die Mindeststrafe reduziert werden. Bei der Festsetzung der Strafe müssten zudem zahlreiche Punkte berücksichtigt werden, die gegen den Angeklagten sprechen, waren sich Staatsanwältin und Gericht einig. Dazu gehört auch, dass der 48-Jährige erst etwa einen Monat vor dem ersten Überfall in Speyer aus dem Gefängnis entlassen worden war. Die große Zahl der Überfälle, die hohe Beute von rund 86.000 Euro und die psychischen Belastungen für betroffene Bankmitarbeiter sind weitere relevante Punkte für die Strafhöhe. Rechtsanwalt Ulrich Stange, Verteidiger des Angeklagten, plädierte für zehn Jahre Haft. Stange verwies darauf, dass sein Mandant „eigentlich nicht der Typ Bankräuber ist“. Polizisten hatten gesagt, dass der 48-Jährige bei Vernehmungen höflich, korrekt und angenehm gewesen sei. Ihre Forderung nach einer Sicherungsverwahrung begründete die Staatsanwältin damit, dass der 48-Jährige einen Hang zu Straftaten habe und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Dem stimmte die Kammer zwar grundsätzlich zu, doch angesichts des Alters des Angeklagten und der langen Zeit, die er im Gefängnis sein wird, sei eine Sicherungsverwahrung nicht zusätzlich erforderlich, so die Vorsitzende Richterin Alexandra Ulrich. (ann)

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