Vorderpfalz Arbeitslose müssen weiter Krankmeldung vorlegen

Gesetzlich versicherte brauchen seit Januar keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt mehr. Arbeitgeber rufen die Daten di
Gesetzlich versicherte brauchen seit Januar keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt mehr. Arbeitgeber rufen die Daten direkt von den Krankenkassen ab. Diese Umstellung erfolgt bei der Arbeitsagentur erst 2024.

Anders als gesetzlich versicherte Beschäftigte müssen Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter in diesem Jahr noch weiterhin im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Das sorge in der Agentur für Arbeit in Ludwigshafen, die auch für die Städte Frankenthal und Speyer sowie den Rhein-Pfalz-Kreis zuständig ist, immer wieder für Verunsicherung und Rückfragen, insbesondere bei Menschen, die neu arbeitslos werden, heißt es auf Anfrage. Arbeitslose müssten die Bescheinigung aktiv beim Arzt einfordern. Die Vorlage sei wichtig, damit Arbeitssuchende weiterhin Leistungen erhalten.

Einreichen auch digital möglich

Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssten ebenfalls weiterhin im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitsagentur, Jobcenter oder dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Das könne auch auf digitalem Weg geschehen, über den Bereich der eServices im Netz oder in der Kunden-App BA-mobil. Erst ab 1. Januar 2024 seien auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die Formulare elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitgeber sind bereits seit Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen einzuholen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“.

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