Frankenthal Ab Mitternacht gilt: Ausgangssperre und Maskenpflicht

Eine menschenleere Speyerer Straße: Was im Frühjahr noch mit der vorübergehenden Schließung der Geschäfte zu tun hatte, ist ab D
Eine menschenleere Speyerer Straße: Was im Frühjahr noch mit der vorübergehenden Schließung der Geschäfte zu tun hatte, ist ab Dienstag die Folge der nächtlichen Ausgangssperre.

Die weiterhin hohe Anzahl neuer Infektionen mit dem Coronavirus lässt sich in Frankenthal offenbar nicht mehr mit einzelnen Hotspots erklären. Das Ansteckungsgeschehen sei „diffus“, sagt Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU). Deshalb gelten ab Dienstag neue Regeln: eine Maskenpflicht in der Innenstadt und eine nächtliche Ausgangssperre.

Rechtliche Grundlage der neuen Vorschriften, die in der Nacht von Montag auf Dienstag in Kraft getreten sind, ist eine sogenannte Allgemeinverfügung der Verwaltung. Sie sei in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und den Städten Speyer, Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis erlassen worden, heißt es in einer am Nachmittag verbreiteten Pressemitteilung. Hintergrund für diesen Schritt sei „die konstant hohe Anzahl an Neuinfektionen“. Allein von Sonntag auf Montag sind nach Angaben des Landesuntersuchungsamts 34 neue Fälle gemeldet worden. Den auf 100.000 Einwohner hochgerechneten Sieben-Tages-Wert gibt die Behörde mit 254,3 an.

Zum Handeln gezwungen sieht sich die Verwaltung mit Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU) an der Spitze aber nicht nur deswegen: „Inzwischen hat uns das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass sich das Infektionsgeschehen in Frankenthal diffus darstellt und es in allen Altersstrukturen Erkrankungen gibt.“ Nicht mehr allein die Fälle in den Altenheimen oder andere sogenannte Hotspots führten nach dieser Einschätzung zu diesen hohen Werten. „Aus diesem Grund müssen wir nun notgedrungen mit der Ausgangssperre und der Maskenpflicht reagieren“, zitiert die Stadt den Verwaltungschef in ihrer Mitteilung.

Die in der Region einheitlich gefassten Regelungen schreiben – befristet zunächst bis 20. Dezember – eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, eine Ausweitung der Maskenpflicht und strengere Vorgaben für Besuch von Altenheimen und Pflegeeinrichtungen vor. Die Allgemeinverfügung ergänze oder verschärfe die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Sie umfasst folgende Punkte im Detail:

Nächtliche Ausgangssperre: Ab Dienstag ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens grundsätzlich untersagt. Damit gilt die Sperre erstmals in der Nacht von Montag auf Dienstag ab Mitternacht. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten.

Ausnahmen (nur mit triftigem Grund): Arbeit, allgemeine und medizinische Notfälle oder Besuche bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) fallen darunter. Auch wer im Zuge des Sorge- und Umgangsrechts beispielsweise Kinder trifft oder betreut, darf nach 21 Uhr noch unterwegs sein. Das gilt auch fürs Begleiten von „unterstützungsbedürftigen Personen“ und Minderjährigen, das Betreuen Sterbender und das Versorgen von Tieren einschließlich Gassigehen.

Eingeschränkte Öffnungszeiten: Supermärkte, Kiosks, Tankstellen-Shops, Einzelhandel und ähnliche Betriebe dürfen nur analog zur Ausgangssperre nur noch zwischen 5 und 21 Uhr öffnen. In diese Regeln eingeschlossen sind Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Ab-Hof-Verkauf gastronomischer Betriebe. Die Ausnahme hier: Tankstellen dürfen nachts Kraftstoff und Betriebsmittel (Motorenöl, Scheibenreiniger) verkaufen.

Kontaktbeschränkungen und Alkoholkonsum: Ab Dienstag ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine oder mit Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet. „Anders als in der aktuellen Landesverordnung werden Kinder hier eingerechnet“, betont die Stadt. Der Hintergrund: Das Land hatte Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre ausgeklammert. Im Privaten empfehle man, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit dürfe kein Alkohol mehr getrunken werden.

Maskenpflicht: Ab Dienstag müssen Passanten in der gesamten Frankenthaler Innenstadt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Regel gilt zusätzlich zur gesamten Fußgängerzone in der Bahnhofstraße, in der Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und in der Wormser Straße bis zum Wormser Tor. „Ausdrücklich nicht zulässig sind Gesichtsvisiere“, verdeutlicht die Verwaltung. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis sechs Jahre und Menschen, „denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist“.

Besuche in Alten- und Pflegeheimen: In diesen Einrichtungen dürfen Bewohner täglich nur noch einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Ausnahme seien nur in Härtefällen möglich, beispielsweise bei älteren Menschen, die im Sterben liegen. Besucher müssten für einen wirksamen Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus eine zertifizierte FFP2-Maske tragen.

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