Vorderpfalz 100 Jahre Jugendstrafrecht: Erziehung vor Strafe
100 Jahre ist das deutsche Jugendgerichtsgesetz alt. Im Kern folgt es damals wie heute der Grundüberzeugung „Erziehung vor Strafe“. Alexander Melahn, Vorsitzender der Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankenthal, erklärt das im RHEINPFALZ-Interview so: „Wenn alle anderen Mittel nicht gegriffen haben, versuchen wir es mit den Mitteln des Jugendstrafrechts noch einmal.“ Statistiken sprächen dafür, dass die Gewaltkriminalität auch bei jungen Leuten eher zurückgegangen sei. Melahn räumt allerdings ein: „Es gibt natürlich immer wieder Fälle, in denen man geschockt ist, dass schon Jugendliche derartige Straftaten begehen.“ Die Schwierigkeit: In der Bevölkerung geben es wenig Verständnis dafür, „dass die Strafen gemessen an den Taten, die wir aburteilen, anders ausfallen als es viele erwarten“. Die Eltern in Lösungen einzubinden, betrachtet der 50 Jahre alte Jurist als „oftmals besten Weg“.
Ein ausführliches Interview mit dem Richter lesen Sie hier.