Donnersbergkreis Zwei VG – eine Wasserversorgung

Damit das Wasser auch künftig problemlos sprudeln kann, tun sich zwei Verbandsgemeinden zusammen.
Damit das Wasser auch künftig problemlos sprudeln kann, tun sich zwei Verbandsgemeinden zusammen.

«GÖLLHEIM/EISENBERG.» Die Wasserversorgung der benachbarten Verbandsgemeinden Göllheim und Eisenberg soll ab 2021 in einer Hand liegen. Dazu fassten beide Räte jüngst Grundsatzbeschlüsse. Der organisatorische Rahmen für die Kooperation soll mit der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen werden. Damit das gemeinsame Vorhaben planungsgemäß umgesetzt werden kann, müssen die weiteren Schritte zeitgleich erfolgen. Das Mittel dazu soll eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sein. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung, die mit genau festgelegten kommunalen Aufgaben betraut ist, für die es eigens eine Satzung gibt. Gründe für die Bildung einer AöR sind etwa die Bündelung von Fahrzeugen, Gebäuden und Personal, um die zugewiesenen Aufgabenbereiche effektiv erfüllen zu können. Ziel der AöR Die Wasserwerke der beiden Verbandsgemeinden wollen zusammenarbeiten, um die Wasserversorgung für ihre Einwohner auch künftig zu sichern. Diese Kooperation umfasst sämtliche Bereiche der Wasserversorgung. Dazu gehören die Gewinnung, Aufbereitung und Speicherung sowie der Netzbetrieb einschließlich der Wartung der Hausanschlüsse. Zusammenarbeit Bei den Göllheimer VG-Werken soll der technische Bereich der AöR angesiedelt sein, die kaufmännischen Belange werden dagegen von den VG-Werken Eisenberg ausgeführt. Damit folgen die Kommunen einem Vorschlag im Prüfbericht der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz. Dieser wurde 2018 von beiden Verbandsgemeinden in Auftrag gegeben und diente als Entscheidungsgrundlage für die Räte. Ist-Zustand der Wasserwerke Das gesamte Versorgungsgebiet mit einem Leitungsnetz von 288 Kilometern umfasst 16 Gemeinden mit 25.000 Einwohnern auf 143 Quadratkilometern. Der Göllheimer Anteil mit 13 Gemeinden (12.000 Einwohner) liegt bei rund 80 Quadratkilometern, die drei Eisenberger Gemeinden (13.000 Einwohner) steuern 63 Quadratkilometer bei. Über jeweils zwei Quellen und insgesamt elf Tiefbrunnen fördern beide Wasserwerke 1.253.000 Kubikmeter Wasser, wobei die Fördermengen in etwa gleich hoch sind. Was ändert sich? Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Zusammenarbeit ist, dass weiterhin beide VG den Wasserpreis für ihr Gebiet selbst festlegen. Das bedeutet, dass jeder VG-Rat die Kalkulation und die Entgelte auch in Zukunft selbst beschließt. Auch die Wasserversorgungsanlagen bleiben im Eigentum der jeweiligen VG. Ebenso beschließt jeder Rat im Rahmen seines Wirtschaftsplans künftige Investitionen in Ausbau, Sanierung und Erneuerung der Infrastruktur. Die AöR kümmert sich nur um Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Versorgungsanlagen und rechnet diese Leistungen gegenüber den Verbandsgemeinden ab. Wer entscheidet in der AöR? Kraft Gesetz besteht die Anstalt aus einem Vorstand und einem Verwaltungsrat. Über die Besetzung dieser Stelle wird zu gegebener Zeit entschieden. Der Wirtschaftsplan, die notwendigen Satzungen und die Feststellung des Jahresabschlusses wird eine der wesentlichen Aufgaben des Verwaltungsrats sein. Diese Aufgabe werden außer den beiden Bürgermeistern eine bestimmte Anzahl von Vertretern übernehmen, die sich aus Mitgliedern beider VG-Räte zusammensetzen. Synergieeffekte Aufträge für Ingenieur- und Bauleistungen oder Wasseruntersuchungen können ebenso gemeinsam ausgeschrieben werden wie für EDV-Bedarf und Technik zur Überwachung der Anlagen. Das technische Personal soll in die neue Gesellschaft übernommen und Sicherheit durch mehr Fachleute gewonnen werden. Damit soll auch die Versorgungssicherheit erhöht und die Rufbereitschaft verbessert werden. Als Vorteil wird zudem die gemeinsame Aus- und Fortbildung der Beschäftigten gesehen. Allerdings dürfte die Zusammenarbeit künftig wohl zu einem niedrigeren Personalbedarf und damit geringeren Personalkosten führen. Gibt es auch Nachteile? Grundsätzlich sind laut Prüfbericht keine Nachteile bei der geplanten Neuorganisation der Wasserversorgung zu erwarten, wenn die genannten Bedingungen umgesetzt werden. Wie geht es weiter? Mit der Erstellung einer Satzung, in der die wesentlichen Aufgaben festgehalten sind, wird die Kommunalberatung beziehungsweise der Gemeinde- und Städtebund beauftragt. Für die betroffenen Mitarbeiter sind Informationsveranstaltungen geplant. Weiter müssen steuerliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten sowie organisatorische Details im Verwaltungsablauf geklärt werden. Die Kosten Das Gutachten kostet 10.380 Euro, wovon das Land 70 Prozent trägt. Für die weiteren Gutachten wird je nach Umfang mit 20.000 bis 30.000 Euro gerechnet, die voraussichtlich von beiden Werken je zur Hälfte übernommen werden.

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