Donnersbergkreis Zwei Schritte zur Windkraft

Der Verbandsgemeinderat Kirchheimbolanden ist in Sachen erneuerbare Energien in seiner vergangenen Sitzung zwei Schritte weitergekommen. Das Gremium nahm den Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans an und beschloss auch die Fortschreibung für den Bereich „Windhübel“ in der Gemarkung Kriegsfeld.

Daniela Witte vom Kaiserslauterer Landschaftsplanungsbüro BBP und Tina Rothley von der Verbandsgemeindeverwaltung schilderten die Ausgangslage: Vor einem Jahr sei ein Vorentwurf erstellt worden. Nach einer Windstudie habe das Gremium geeignete Gebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt. Fünf Gebiete stellten sich in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden als geeignet heraus. Nun lagen die Planungsentwurfsunterlagen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans öffentlich aus. „70 Behörden waren beteiligt, dazu die Ortsgemeinden und die angrenzenden Verbandsgemeinden“, berichtete Rothley. 83 Stellungnahmen seien abgegeben worden. „Die meisten waren keine Einwendungen“, berichtete Rothley. So habe beispielsweise die Untere Naturschutzbehörde dem Entwurf zugestimmt, lediglich im Bereich Kriegsfeld/Mörsfeld gab es eine Ablehnung wegen des Vogelschutzes und Bedenken der Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage in diesem Gebiet. „Dieser Bereich ist ein potenzielles Brutgebiet. Die Gutachter haben nichts gefunden“, sagte Witte. Potenzielle Brutplätze müsse man nicht ausschließen, so die Planerin, die zudem erklärte, dass mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich grundsätzlich Anlagen möglich seien. Von Privatpersonen sind laut Rothley vier Einwendungen eingegangen, zwei davon bezogen sich auf den Bereich Rüssinger Berg in der Gemarkung Marnheim. Unter anderem habe es die Anregung gegeben, Windkraftanlagen bis 500 Meter an den Elbisheimerhof heranzubauen. Dem erteilte Rothley eine klare Absage: „Der Elbisheimerhof ist im Flächennutzungsplan als geschlossene Siedlung vermerkt.“ Anders sehe es beim Edenbornerhof aus, wo eine Bebauung bis zu 500 Metern möglich sei. Allerdings betonte Bürgermeister Axel Haas: „In der Feinsteuerung können die Gemeinden noch sagen, sie wollen nicht 500, sondern 1000 Meter.“ Das kündigte denn auch Kirchheimbolandens Stadtbürgermeister Klaus Hartmüller (CDU) an: „Wir als Stadt werden da genau draufschauen. Uns ist es nicht egal, ob auf dem Edenbornerhof acht oder 8000 Leute leben. Wir als Kommune sind in der Verantwortung, entsprechend zu handeln und das Bestmögliche herauszuholen.“ Haas sagte hierzu, dass zwar 500 Meter Abstand vorgesehen seien, es tatsächlich aber fast 1000 Meter sein werden. Was den Elbisheimerhof betreffe, so sagte Ortsbürgermeister Klaus Duwensee (FWG), dass man in Marnheim fraktionsübergreifend der Meinung sei, 1000 Meter Abstand sollten eingehalten werden. Letztlich segnete der Rat einstimmig die Teilfortschreibung erneuerbare Energien des Flächennutzungsplans ab. Im Bereich des ehemaligen Militärgeländes „North Point“ in der Gemarkung Kriegsfeld möchte die Firma Juwi drei Windräder errichten. Dort hatte die Bundeswehr bis 2011 einen Standort, nutzt ihn aber nicht mehr. Eigentlich stand man diesem Vorhaben in der Vergangenheit negativ gegenüber. Das habe sich nun aber geändert, so Haas. Die Ortsgemeinde Kriegsfeld hatte in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Verbandsgemeinde und dem Kreis versucht, die Gebäude einer gewerblichen Nutzung zuzuführen – erfolglos. Auch spricht sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ausdrücklich für eine Nutzung als Windpark aus. Der Bereich liegt zwar in der Randzone eines FFH- und Vogelschutzgebietes, jedoch schließt der Raumordnungsplan diese Gebiete nicht mehr grundsätzlich als Standorte für Windräder aus. Zudem haben von der Firma Juwi in Auftrag gegebene Gutachten ergeben, dass Konflikte zwischen Windenergieanlagen und den dort vorhandenen Tierarten vermieden werden können. Die Ortsgemeinde Kriegsfeld hat bereits einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Bei einer Enthaltung stimmte nun der Verbandsgemeinderat einer dritten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zu. (ssl)

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