Donnersbergkreis Winnweiler: Nach Schüssen auf 51-Jährigen Verfahren gegen Polizist eingestellt
Gegen einen Polizisten der Inspektion Rockenhausen ist ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Der 26-Jährige bekam nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Januar in Winnweiler eine Schreckschusspistole, die nicht von einer scharfen Waffe zu unterscheiden war, ins Gesicht gehalten. Als der Mann die Pistole nicht fallen ließ, schoss der Polizist auf ihn.
„Ich knall’ dich ab, du Sau.“
Gegen den Polizeibeamten war wegen versuchten Totschlags und wegen Körperverletzung im Amt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wie Oberstaatsanwalt Achim Nunenmann von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Donnerstag mitteilte, ist dieses eingestellt worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte ein 51-Jähriger Hausbewohner am 27. Januar in Winnweiler dem Polizisten eine Schreckschusspistole, die nicht von einer scharfen Schusswaffe zu unterscheiden war, aus etwa eineinhalb Metern Abstand vor das Gesicht gehalten. Dabei habe der Mann gesagt: „Ich knall’ dich ab, du Sau.“
„Schussabgabe erforderlich“
Der Polizeibeamte habe den Betroffenen lautstark aufgefordert, die Waffe fallen zu lassen. Das habe der 51-Jährige aber nicht getan. „Erst daraufhin gab der Polizeibeamte, auf den immer noch die Waffe in Richtung Kopf gerichtet war, Schüsse auf den Geschädigten ab, um sich selbst und die mit ihm im Einsatz befindlichen Kollegen zu schützen“, berichtet Nunenmann. „Bei dieser Sachlage war die Schussabgabe durch den Polizeibeamten erforderlich und geboten, um den Angriff effektiv abzuwehren“, so der Oberstaatsanwalt weiter. Alarmiert wurde die Polizei an diesem Sonntagabend wegen Familienstreitigkeiten. Der Beschuldigte sei bereits in der Vergangenheit gegenüber Ehefrau und Sohn gewalttätig gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft im Januar mit.
51-Jähriger schwer verletzt
Der 51-Jährige wurde am 27. Januar schwer verletzt. Nach Operationen befand er sich fast drei Monate im Krankenhaus. Einschätzung von Sachverständigen zufolge habe er nicht mit Dauerschäden oder Folgebeeinträchtigungen zu rechnen. „Er hat den zielgerichteten Einsatz der Waffe gegen die Beamten eingeräumt, weshalb nach wie vor gegen ihn wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung ermittelt wird“, berichtet Nunenmann. Der Geschädigte habe zudem den eingesetzten Beamten ausrichten lassen, „dass er sich für seine Handlung entschuldige“.