Donnersbergkreis Winnweiler: Bürgermeister Jacob offen für Regress-Ansprüche

Total zerstört: So sah die Schutzhütte des Münchweilerer Waldkindergartens „Elfetrippelsche“ in Gonbach nach dem Brand aus.  Fot
Total zerstört: So sah die Schutzhütte des Münchweilerer Waldkindergartens »Elfetrippelsche« in Gonbach nach dem Brand aus.

Rudolf Jacob, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Winnweiler, will selbst einen Antrag bei der Kommunalaufsicht prüfen, ob Regressansprüche gegen ihn geltend zu machen sind. Damit nimmt der Bürgermeister Bezug auf die Kritik der Kommunalaufsicht, was sein Vorgehen in Sachen Wiederaufbau der Schutzhütte des Münchweilerer Waldkindergartens „Elfetrippelsche“ in Gonbach betrifft und die Bitte von VG-Ratsmitglied Reiner Merz (Bündnis 90/Die Grünen) an die Aufsicht, ob die Verbandsgemeinde Regressansprüche gegen den Bürgermeister geltend machen kann.

Möglichen Schaden ersetzen



„Sollte der Verbandsgemeinde Winnweiler durch mein Handeln ein Schaden entstanden sein, wovon ich nicht ausgehe, weil bislang von keiner Seite Zweifel an der Wertigkeit der auf Grundlage der falschen Eilentscheidung bezahlten Rechnung geltend gemacht worden sind, werde ich diesen Schaden selbstverständlich ersetzen“, das teilt Rudolf Jacob, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Winnweiler, der RHEINPFALZ mit.

Selbst Antrag bei Aufsicht stellen



Nach der Gemeindeordnung ist ein Beschlusses des Verbandsgemeinderates mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder nötig, um ein Verfahren in Gang zu setzen, informiert Jacob. „Ich werde aber selbst bei der Kommunalaufsicht einen Antrag stellen, dies zu prüfen. Sollte die Kommunalaufsicht auf einen entsprechenden Beschluss des Verbandsgemeinderates bestehen, werde ich dem Verbandsgemeinderat selbst vorschlagen, diese Prüfung zu beschließen.“

Kein Zweifel im Raum stehen lassen



Die ursprünglich vom Bauhof der Verbandsgemeinde errichtete und im Juli des Vorjahres abgebrannte Hütte habe beim Bau Kosten von rund 36.000 Euro verursacht. Die Rechnung zum Wiederaufbau einer vergleichbaren Hütte habe nun gut 26.000 Euro betragen. „Es ist aus meiner Sicht nicht vermittelbar, wo hier der Verbandsgemeinde Winnweiler ein Vermögensschaden entstanden sein soll, der nun auszugleichen wäre. Um hier aber nicht den geringsten Zweifel im Raum stehen zu lassen, werde ich die diesbezügliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht selbst forcieren“, teilt der Jacob weiter mit.

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