Donnersbergkreis Winnweiler: Bürgermeister erhält Rüge von Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht hat Rudolf Jacob, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Winnweiler, für sein Vorgehen in Sachen Wiederaufbau der Schutzhütte des Münchweilerer Waldkindergartens „Elfetrippelsche“ in Gonbach kritisiert. VG-Ratsmitglied Reiner Merz (Bündnis 90/Die Grünen) hatte diesbezüglich die Kommunalaufsicht gebeten zu prüfen, ob bei dem Projekt gegen das Vergabe- und Eilentscheidungsrecht verstoßen worden ist. Jacob hat sich inzwischen bei den Ratsmitgliedern entschuldigt.
Hütte abgebrannt
Wie mehrfach berichtet, hatte die alte, rund 500 Meter von der Gonbacher Wohnbebauung entfernt gelegene Hütte am 30. Juli des Vorjahres Feuer gefangen. Die Feuerwehr konnte das an den Außenseiten offene Holzgebäude zwar nicht retten, aber ein Übergreifen der Flammen auf die Umgebung verhindern. Der Unterstand ist allerdings vollständig zerstört worden. Die Polizei hatte in den folgenden Wochen die Umstände des Brandes nicht klären können; die Ermittlungen waren daher im vergangenen September eingestellt worden.
Rechnung deutlich teurer
Das für den Wiederaufbau beauftragte Unternehmen hatte ein Angebot über 9654 Euro vorgelegt und zugesagt, zehn Prozent der Rechnungssumme zu spenden. Wegen der teilweisen schlechten Witterung verzögerte sich die Fertigstellung bis in den Januar. Die Maßnahme wurde deutlich teurer, letztlich beglich die Verwaltung einen Betrag von 20.751 Euro. Die Mehrkosten wurden von der Firma unter anderem wegen unterschiedlicher Längen und Durchmesser der gespendeten Rundhölzer, aber auch intensiven Anpassungsarbeiten beim Aufbau begründet.
„Keine Zweifel an Wertigkeit der Arbeiten“
Bürgermeister Rudolf Jacob hatte per Eilentscheidung entschieden, die Rechnung zu begleichen. „Es bestanden keine Zweifel an der Wertigkeit der Arbeiten“, betonte Jacob nun auch nochmals in einer Stellungnahme an die Kommunalaufsicht.
Ratsmitglied kritisiert Entscheidung
Ratsmitglied Reiner Merz hatte diese gebeten zu prüfen, ob hier gegen das Vergabe- und Eilentscheidungsrecht verstoßen worden ist. So kritisierte Merz, dass für die Maßnahme nur ein Angebot eingeholt worden ist, „was nach meiner Auffassung für eine Auftragsvergabe nicht ausreichend ist“. Jacob hat der Kommunalaufsicht in einer Stellungnahme berichtet, dass er drei Firmen zu einem Ortstermin gebeten hatte. Zwei hätten ihm mitgeteilt, dass sie aktuell ausgelastet seien und mit einer solchen Maßnahme nicht kurzfristig beginnen können. Kita-Leitung und Eltern hätten auf den Wiederaufbau gedrängt, „da die herbstliche und winterliche Witterung jederzeit hätte einsetzen können“, so Jacob.
Aufsicht fehlt Vergabevermerk
Die Kommunalaufsicht kritisiert mit Blick auf den Ortstermin mit drei Firmen, dass hier kein Vergabevermerk existiert. „Wir empfehlen, künftig einen solchen anzufertigen“, schreibt Eva Hoffmann, die Leitende Staatliche Beamte im Kreishaus. Da der Haupt- und Finanzausschuss eine „überplanmäßige Ausgabe“ von 9000 Euro für den Wiederaufbau der Schutzhütte beschlossen habe, sei Jacob aber auch ermächtigt gewesen, den Auftrag zu vergeben. „Für mich stand im Vordergrund, möglichst schnell und unkompliziert den Wiederaufbau der Hütte vor dem Einbruch des Winters zu gewährleisten“, betont Jacob in einer E-Mail an die Mitglieder des VG-Rates.
Keine Dringlichkeit bei Bezahlung
Eine weitere Kritik von Reiner Merz war, dass Jacob in einer Eilentscheidung beschlossen hatte, die deutlich höher ausgefallene Rechnung zu begleichen. Eine Notwendigkeit für dieses Handeln ist von der Kommunalaufsicht mangels Dringlichkeit nicht festgestellt worden. „Zum Zeitpunkt der Eilentscheidung stand weder eine Mahnung noch standen sonstige Vollstreckungen im Raum“, so die Kommunalaufsicht. Eine Eilentscheidung komme nur in ganz dringenden Fällen in Betracht. Eine Aufhebung der Eilentscheidung ist für die Kommunalaufsicht nicht mehr möglich. „Die Rechtswirkung nach außen ist durch die Begleichung der Rechnung eingetreten und der Werkvertrag endgültig erfüllt worden.“
Bürgermeister entschuldigt sich
Rudolf Jacob hat sich in einer E-Mail an die Ratsmitglieder entschuldigt. „Ich hätte entweder die Sitzung des Verbandsgemeinderates Ende März abwarten sollen oder eine frühere Sitzung, gegebenenfalls auch als Dringlichkeitssitzung, einberufen müssen“, so der Bürgermeister. Er weist aber auch darauf hin, dass er im März alle Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden über den Sachverhalt und die beabsichtigte Eilentscheidung informiert habe. Bis zur Überweisung des Rechnungsbetrages und bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates sei diesbezüglich, „auch nicht aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Grüne ein in irgendeiner Weise gearteter Widerspruch“ gekommen. Wobei Jacob dies nicht als Entschuldigung sieht. „Ich versichere Ihnen, dass ich diese Eilentscheidung nicht getroffen habe, um Sie beziehungsweise den Rat zu übergehen“, so der Bürgermeister in seiner Mail.
Regressansprüche? Nächste Bitte an Aufsicht
Reiner Merz hat die Kommunalaufsicht nun gebeten zu prüfen, ob die Verbandsgemeinde Regressansprüche gegen den Bürgermeister geltend machen kann. „Hierfür braucht es einen Ratsbeschluss“, erläutert Eva Hoffmann gegenüber der RHEINPFALZ. Gebe es einen solchen, werde die Kommunalaufsicht dies auch prüfen.