Rockenhausen
Wettrennen auf A 63: Verfahren gegen zwei Männer eingestellt
Auch wenn die Formulierung leicht über die Lippen kommen mag, dass „Raser keine Regeln kennen“: Gibt es keinerlei – wenngleich selbst auferlegte – Vorgaben oder (womöglich stille) Absprachen unter den Beteiligten, so dürften auch den verwegensten PS-Protzern illegale Rennen wohl nur mäßig Spaß bereiten.
Diese Überlegung hat Juristen beim Blick auf Raser durchaus schon geleitet. Weil Wettrennen auf öffentlichen Straßen erst vor vier Jahren Einzug ins Strafgesetzbuch gehalten haben, fehlt es noch an Erfahrungswerten, Urteilen höherer Instanzen, Gesetzeskommentaren. Einigkeit aber scheint darin zu herrschen, dass weit überhöhte Geschwindigkeit als Indiz nicht ausreicht, um gleich Schlimmes zu vermuten.
Im „Höllentempo“ seien sie angerauscht, beschrieb am Montag ein Zeuge im Rockenhausener Gerichtssaal das Gebaren, das die beiden Angeklagten im Februar vergangenen Jahres an den Tag gelegt haben sollen. Die zwei Männer – 27 und 35 Jahre alt – mussten sich vor dem Strafrichter am Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Straßenverkehrsgefährdung verantworten. Im Raum stand, dass sich die beiden ein Rennen auf der Autobahn geliefert haben. „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ bilden – seit Sommer 2017 erst – einen Straftatbestand. Erlaubt war dies auch vorher nicht, allerdings mussten sich Sünder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vorwerfen lassen.
„Viel Qualm – gespenstisch“
Der 71-Jährige war damals auf der A 63 von Kaiserslautern her Richtung Kirchheimbolanden unterwegs, als er wenige Kilometer vor der Abfahrt Winnweiler auf der Überholspur fuhr, um mehrere Lastwagen zu überholen. Vor ihm seien weitere Fahrzeuge gewesen.
Plötzlich seien ein BMW und ein Audi angerauscht – in besagtem „Höllentempo“ –, und hätten ihn rechts überholt. Um nicht einen rechts vorm Lkw fahrenden Kleinwagen zu rammen, hätten die beiden dicht hintereinander fahrenden Autos stark abbremsen müssen. „Da war viel dicker Qualm, richtig gespenstisch“, beschrieb der Mann vor Gericht das Szenario.
Doch kurz darauf seien die beiden hinter ihm wieder auf die linke Fahrspur gewechselt, um einen erneuten Versuch zu starten, Autos auf der Überholspur rechts zu passieren. Diesmal sei das Manöver geglückt.
Der Mann verließ bei Winnweiler die Autobahn, sah nach eigenem Bekunden beide Fahrzeuge auf dem Mitfahrerparkplatz. Dass er ihnen wohl noch gefolgt sei, ließ einer der Verteidiger durchblicken. Doch wie auch immer: Es reichte, um die Kennzeichen zu notieren.
Indes reichte die Schilderung des Zeugen nicht aus, um darauf eine Verurteilung zu gründen. Dies sah letztlich auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft so, die einer Einstellung der Verfahren gegen Auflagen zustimmte.
27-Jähriger ist Führerschein inzwischen los
Für zumindest einen der Angeklagten ging es um einiges: Sein Führerschein ist ihm inzwischen auf dem Verwaltungswege entzogen worden. Mithin hat er sich wohl schon so einiges geleistet. Ein Fall, der schon in der Versenkung gelegen hatte und am Montag mit aufs Tapet gekommen war: Der Mann soll bereits 2018 eine Autofahrerin auf der A 61 bei Schifferstadt überholt, ausgebremst, sie zum Stoppen gebracht und dann beleidigt haben.
Der Fall schien schon ad acta gelegt, die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte ihn eingestellt, wie der Verteidiger des 27-Jährigen kundtat. Das Gericht hatte Zeugen von damals geladen, doch wussten beispielsweise die beteiligten Polizisten nicht mehr viel bis gar nichts mehr. Einer gab zu Protokoll, der Vorgang sei sogar aus dem Archivsystem der rheinland-pfälzischen Polizei gänzlich verschwunden.
Der Anwalt legte sich bei der Verhandlung ziemlich ins Zeug – und brachte zur Krönung noch einen ominösen Entlastungszeugen ins Spiel. Von dem war schon seit Beginn der polizeilichen Ermittlungen die Rede. Der Name des „Zeugen“ allerdings ist Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bis heute unbekannt. Der Betreffende habe das Land verlassen müssen, dürfe nie mehr auf deutschen Boden zurückkehren. Man könne ihn aber gern mal laden, es gebe da die Möglichkeit des „freien Geleits“, regte der Verteidiger allen Ernstes an.
Zahlen für den guten Zweck
Zufrieden zeigten sich er, sein Verteidiger-Kollege und beider Mandanten letztlich mit dem Vorschlag, die Sache ohne Urteil zu beenden: Die Verfahren werden vorläufig eingestellt. Erfüllen beide eine Geldauflage, werden die Akten endgültig zugeklappt. Der 35-Jährige – ein strafrechtlich unbescholtener Berufskraftfahrer mit einem einzigen, womöglich schon getilgten Punkt in Flensburg, den er sich wegen eines herabfallenden Eisbrockens eingehandelt hat – muss 900 Euro an eine gemeinnützige Organisation berappen. Der 27-Jährige, der um eine neue Fahrerlaubnis kämpft, war bereit, 1200 Euro an die Kinderunfallkommission in Kaiserslautern zu überweisen.