Rüssingen Wege von Radlern und Landwirten gemeinsam genutzt

Radfahrer auf einem Wirtschaftsweg.
Radfahrer auf einem Wirtschaftsweg.

Hohe Wellen hat vor kurzem in der Südpfalz die Mitbenutzung von Wirtschaftswegen durch Fahrradfahrer geschlagen. Unzumutbare Beeinträchtigungen durch die Landwirtschaft wurden seitens der Freizeitsportler kritisiert. Eine Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege, die derzeit den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Göllheim zum Beschluss vorliegt, trifft in diesem Punkt Klarstellungen.

Unter dem Stichwort „Zweckbestimmung“ werden in einer Karte Wirtschaftswege zusätzlich als „Rad- oder Wanderwege“ markiert. Damit sind ausgezeichnete Touren- oder Verbindungswege gemeint, die gemeinschaftlich von der Landwirtschaft, Radlern und Wanderern genutzt werden. An der allgemeinen Rechtslage ändert diese zusätzliche Zweckbestimmung jedoch nichts. Man benutzt die Wege auf eigene Gefahr. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Radler und Wanderer wegen der doppelten Zweckbestimmung mit Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Maschinen oder auch Rutschgefahren rechnen müssten.

In Rüssingen ist die Zufahrt zu den Aussiedlerhöfen mit dem Anschluss nach Albisheim als „Radweg“ und der lokale Rundwanderweg, soweit er über gemeindliche Wirtschaftswege führt, als „Wanderweg“ gekennzeichnet.

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