Alsenbrück-Langmeil
Vorkaufsrecht sichert Ortsentwicklung
Trotz einer solchen Satzung muss die Kommune nicht in abgeschlossene Kaufverträge einsteigen. Sie kann es aber, wenn es aus städtebaulicher Sicht geboten ist, so Jacob. Also wenn ein öffentliches Interesse besteht. Vom Geltungsbereich der Satzung seien zwölf Grundstücke betroffen, wovon sich zwei Parzellen schon im Eigentum der Ortsgemeinde Winnweiler befinden. Er denke, mit diesem Schritt auch an einen Lückenschluss zwischen Alsenbrück und Langmeil. Letztlich gab es bei fünf Stimmen und drei Enthaltungen eine breite Zustimmung zum Erlass einer Vorkaufrechtssatzung.
Weitere Themen
– In einer Aktion sollen viele Ecken des Ortes verschönert und somit Alsenbrück-Langmeil attraktiver gestaltet werden. Dazu können sich viele Einwohner einbringen, so Ortsvorsteherin Monika Frick. Eine Pflanzaktion seitens der Kommune wird es in der Kaiserstraße geben. Die Art der Bepflanzung noch unklar, es soll ein Fachmannes befragt werden.
– Die Ortsbeiratsmitglieder sehen den Ausbau des Wirtschaftsweges von Winnweiler an der Alsenbrücker Mühle vorbei bis zum Wäschbacherhof als notwendig. Grund dafür sind die vielen Beschädigungen an der Fahrbahndecke. Gleichzeitig könne ein Rundweg geschaffen werden, der auch mit Gehhilfen bewältigt werden kann. Für den Ort ist es eine Aufwertung, so die Ortsvorsteherin.
– Schon in Kürze ist in Alsenbrück-Langmeil das schnelle Internet zu erwarten. Der Ausbau befindet sich in der Endphase und die notwendigen Schaltungen stehen nun noch an.