Donnersbergkreis Verfügung verlängert: Weiter Maskenpflicht für „Spaziergänger“

Im Donnersbergkreis – hier am Römerplatz in Kirchheimbolanden – sind die sogenannten Spaziergänge von Impfgegnern und Kritikern
Im Donnersbergkreis – hier am Römerplatz in Kirchheimbolanden – sind die sogenannten Spaziergänge von Impfgegnern und Kritikern der Corona-Politik bislang friedlich verlaufen. Verstöße gegen die Auflagen gab es dennoch.

Die kurz vor Weihnachten von den Landkreisen Donnersberg und Alzey-Worms sowie der Stadt Worms mit Blick auf die sogenannten Corona-Spaziergänge gemeinsam erlassene Allgemeinverfügung wird bis 20. Januar verlängert. Damit bleibt es für Versammlungen, Ansammlungen und Aufzüge jeglicher Art unter freiem Himmel vorerst bei Maskenpflicht.

Die Verfügung war eine Reaktion auf die bundesweiten Montagsproteste von Impfgegnern und Kritikern der Coronapolitik, an denen sich in unserem Kreis in den vergangenen Wochen zunächst in Kirchheimbolanden, dann auch in Rockenhausen und jüngst in Winnweiler je nach Ort und Tag zwischen 15 und 200 Personen beteiligt hatten.

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sind die Teilnehmer der Proteste sowie anderer Zusammenkünfte unter freiem Himmel, die im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen stehen, weiter zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, einer FFP2-Maske oder einer Maske vergleichbaren Standards verpflichtet. Ausnahmen: Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

Mehr als einem Dutzend Personen drohen Bußgelder

Bei den jüngsten Protestveranstaltungen habe man die Teilnehmer mit Lautsprecherdurchsagen auf die Regeln aufmerksam gemacht, informiert erster Kreisbeigeordnete Wolfgang Erfurt. „Dabei war festzustellen, dass sich nun deutlich mehr Teilnehmende an die Maskenpflicht gehalten haben.“ Dennoch hätten Kreis, Polizei und Ordnungsbehörden auch einige Verstöße festgestellt. Aktuell kämen auf mehr als ein Dutzend Personen Ordnungswidrigkeitsverfahren zu – sie müssten mit Bußgeldern zwischen 100 und 200 Euro rechnen.

Andererseits betont Erfurt, dass im Kreis die – bis dato ausnahmslos unangemeldeten – Montagsproteste bislang friedlich verlaufen sind. Dennoch sei die umfassende Geltung der bis 20. Januar – so lange ist die derzeitige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft – verlängerten Verfügung geboten. Denn die sogenannten Spaziergänge zielten gerade darauf ab, „hoheitliche Maßnahmen zu unterlaufen und flexibel zu umgehen“. Gerade hinsichtlich der äußerst ansteckenden Virusvariante Omikron komme eine Versammlung nur in Betracht, wenn Gewähr bestehe, dass die Auflagen eingehalten würden.

„Weit über das normale Maß hinaus“ gefordert

Die Landräte Rainer Guth (Donnersbergkreis) und Heiko Sippel (Kreis Alzey-Worms) sowie der Wormser Oberbürgermeister Adolf Kessel dankten Ordnungsbehörden und Polizei für den permanenten intensiven Austausch. „Ganz besonders möchte ich mich auch bei den Verbandsgemeinden bedanken, die kurzfristig, teilweise trotz Schließung der Verwaltung, mit Ordnungskräften unterstützt haben und auch weiterhin unterstützen wollen“, so Erfurt. Wie der kommunale Kreis-Vollzugsdienst seien derzeit alle „weit über das eigentlich normale Maß hinaus gefordert“.

Die Verfügung steht im Wortlaut unter www.donnersberg.de.

x