Donnersbergkreis „Unverhältnismäßiges Vorgehen“

Gerhard und Nicole Landmesser haben im Park Saint Laurent-Nouan – in der Nähe des Winnweilerer Friedhofs gelegen – ein Grundstück gekauft und viel Arbeit investiert. Wie bei den umzäunten Gärten in der Nachbarschaft, gibt es auch hier nun statt des einst vom Unkraut überwucherten Hangs eine kleine Terrasse mit Schuppen, eine Wiese sowie eine Wippe und einen Sandkasten für die Kinder. Jetzt fordert aber die Kreisverwaltung, dass die „illegale Errichtung eines Freizeitgeländes“ rückgängig gemacht wird. Die Gartenfreunde fühlen sich ungerecht behandelt. Doch damit nicht genug: Einige Nachbarn der Landmesser müssen womöglich ebenfalls ihre Grundstücke umgestalten.
Wer in Winnweiler durch den Park Saint Laurent Nouan (ehemals Lohnsbachpark) spaziert, kann auf beiden Seiten des Bachs dicht bewachsene Areale sehen. Bei näherem Hinsehen auf die größtenteils umzäunten Parzellen zwischen Friedhof und Bach wird sichtbar, dass sowohl Terrassen als auch Gartenhäuschen und Schuppen in beinahe mediterraner Manier Seit an Seit auf den Grundstücken thronen. Weil das seit Jahren so ist, hat sich Gerhard Landmesser nach eigenen Angaben nichts dabei gedacht, als er das 2013 erworbene Grundstück zwischen Park und Friedhof auf die gleiche Weise wie die benachbarten Grundstücke gestaltete: „Wir haben das etwa 600 Quadratmeter große Areal gekauft, um einen Garten für uns und unsere fünf Kinder zu schaffen“, sagt der 43-jährige Kfz-Mechaniker. 2000 Euro habe das Gelände gekostet, ergänzt Ehefrau Nicole. Doch bekanntlich sind die Dinge im Leben oft nicht so einfach, wie sie scheinen. Das haben auch die Landmessers in den vergangenen Monaten erfahren. Das Problem: Dieser Bereich ist nicht als Gartenkolonie vorgesehen. Nachdem es eine Beschwerde aus Winnweiler gab, die Familie habe sich nicht an den Bebauungsplan gehalten, sind Mitarbeiter der Kreisverwaltung zum Besichtigungstermin gekommen. Ergebnis: Die Familie soll das Ergebnis der monatelangen Schufterei wieder rückgängig machen. Zwar hat die Behörde signalisiert, dass womöglich ein neuer Bebauungsplan erstellt werden kann; doch offiziell forder der Kreis nach wie vor nicht nur den Abriss des Schuppens - er ist mit etwa 40 Kubikmetern in der Tat zu groß; auch die Terrasse soll eingeebnet, der Zaun, der Sandkasten und die kleine Wippe sollen abgebaut werden. „Das ist nicht fair. Schließlich sieht es auf den angrenzenden Grundstücken nicht anders aus“, argumentiert Gerhard Landmesser. Das Wiederherstellen des alten Zustandes sei nicht nur kostenintensiv, sondern würde zudem das Gelände unbrauchbar machen. Davon abgesehen sei mittlerweile die Zufahrt zum Grundstück abgesperrt. Bei einem Einstampfen der Terrasse zöge sich der Hang ohne Unterbrechung von oben nach unten – das Areal könne auf diese Weise kaum genutzt werden: „Wir haben viel Geld und Arbeit investiert. Dass wir jetzt so einen Ärger haben, ist unverhältnismäßig“, kritisiert Nicole Landmesser und hofft auf einen Kompromiss. So sei man beispielsweise dazu bereit, den Schuppen zu verkleinern. Mittlerweile hat die Familie den Kreisrechtsausschuss angerufen – Ausgang offen. Das Gremium können Bürger einschalten, wenn sie durch behördliche Entscheidung ihre Rechte verletzt sehen. Der Kreis wird in seinem Standpunkt, dass es sich beim Vorgehen der Landmessers um einen Rechtsbruch handelt, im Prinzip von der Ortsgemeinde unterstützt. Zwar betont Bürgermeister Rudolf Jacob (CDU), dass es sich um eine Kreisangelegenheit handele und die Ortsgemeinde in der Sache keine Kompetenzen habe. Gleichwohl bemängelt er das Handeln der Familie: Man könne nicht erst Tatsachen schaffen und sich hinterher über die bestehenden Bauvorschriften beklagen. „Aus meiner Sicht hat die Familie hier für einen massiven Eingriff in die Topographie gesorgt“, sagt Jacob. Die Veränderungen seien gravierender als bei den umliegenden Grundstücken. Auch habe sich Gerhard Landmesser unerlaubt an einer Wasserleitung bedient, obwohl man ihn auf rechtliche Bedenken hingewiesen habe. Das wiederum bestreiten die Landmessers und verweisen auf ein vorangegangenes Gespräch mit der Ortsgemeinde. Trotz gegensätzlicher Positionen tritt aber auch Jacob dafür ein, möglichst einen Kompromiss zu finden. Der steht aber in den Sternen. Vorerst hat der Kreis sämtliche Grundstücksbesitzer in diesem Bereich angeschrieben und aufgefordert, illegale Veränderungen auf ihren Arealen rückgängig zu machen. Wie Jacob sagt, könnte eine nachträgliche Nutzungsänderung des Geländes am Parkrand im Bebauungsplan rechtlich Abhilfe schaffen. Das wollte er jedoch zunächst im Winnweilerer Gemeinderat besprechen und dort für eine gemeinsame Position werben. Da weitere Grundstücke im Lauf der Jahre ebenfalls erheblich verändert worden seien, strebe man die Ausweisung der Parzellen als Kleingartengelände an. Dazu müssten sich indes alle beteiligten Akteure bewegen. Doch ohne Veränderungen an ihrem Grundstück wird Familie Landmesser kaum davonkommen, selbst wenn sie das Grundstück als Garten künftig nutzen dürfte. Das letzte Wort bei baurechtlichen Vorgaben hat aber ohnehin der Kreis. Kreisumwelt- und -baudezernent Albert Graf betont, der Eingriff der Landmessers in die Natur sei illegal und könne zudem als Eingriff in die Parkanlage gesehen werden. Dass auch benachbarte Grundstücksbesitzer teilweise mit unerlaubten Bebauungen gegen Vorschriften verstoßen hätten, habe man bei einer Besichtigung des Geländes festgestellt, sagt Graf. Insofern stelle eine Änderung des Bebauungsplans womöglich eine Lösung dar. Es könne aber sein, so Graf weiter, dass nur manche Grundstücke als Kleingärten ausgewiesen werden könnten, was wiederum nur die dortigen Veränderungen nachträglich legitimieren würde. Für welche Grundstücksbesitzer etwaige neue Regelung greifen und für welche nicht, ist derzeit ungewiss. Das soll im Gespräch zwischen Ortsgemeinde und Kreisverwaltung festgelegt werden. Bis dahin dürften aber noch einige Woche vergehen: Erst einmal rückt die Sommerpause näher. Eigentlich die beste Zeit, um im Garten zu sitzen.