Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Ungeimpftes Pflegepersonal: Gesundheitsamt kennt etliche Fälle

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen gehören zu jenen Beschäftigten, für die seit Mitte März die einrichtungsbezogen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen gehören zu jenen Beschäftigten, für die seit Mitte März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.

Noch ist im Donnersbergkreis kein Berufsverbot gegen ungeimpftes Pflegepersonal ausgesprochen worden. Allerdings droht es offenkundig einigen Beschäftigten.

Pflegekräften, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, drohen harte Sanktionen: Ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wird fällig, und das Gesundheitsamt kann sogar ein Betretungsverbot für die Pflegeeinrichtung aussprechen – bei Selbständigen ein Tätigkeitsverbot. Momentan sind dem Gesundheitsamt des Donnersbergkreises 85 Personen aus dem medizinischen, heilenden und pflegenden Bereich bekannt, die nicht geimpft sind und auch keinen Nachweis dafür vorgelegt haben, dass sie nicht zu einer Impfung verpflichtet sind. Das ist bei jenen der Fall, die den Status als Genesener haben oder denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird.

Auf dem Online-Portal des Landes, über das die Einrichtungen ihre ungeimpften Beschäftigten melden müssen, sind aktuell 58 Einrichtungen im Donnersbergkreis registriert. Darunter fallen nicht nur die Senioren- und Pflegeheime, sondern beispielsweise auch Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Tageskliniken, Heilpraktiker oder Hebammen. Nicht dazu zählen Apotheken, integrative Kindertagesstätten, Pflegekräfte im Privathaushalt oder Inklusionsbetriebe. Wie viele Arbeitsplätze im Donnersbergkreis von der Impfpflicht betroffen sind, ist der Kreisverwaltung nicht bekannt: Die Einrichtungen melden lediglich die ungeimpften Mitarbeiter.

Noch laufen die Anhörungsfristen

Seit 15. März ist das Online-Portal geschaltet. Dass mehr als zwei Monate später noch keine Sanktionen verhängt wurden, liegt am vom Land vorgegebenen Prozedere: Bis ein Ungeimpfter tatsächlich nicht mehr arbeiten darf, können Wochen oder Monate vergehen. Nach Eingang der Meldung beim Gesundheitsamt blieben den Betroffenen zunächst 14 Tage Zeit, um einen Nachweis oder zumindest einen Impftermin vorzulegen. Es folgt eine Anhörungsfrist, die mehrere Wochen dauern kann. Erst dann kann das Bußgeld fällig werden – übrigens entweder für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber, je nachdem, wer die Umsetzung des Gesetzes behindert.

Als letzten Schritt kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot aussprechen. Bis dahin darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter jedoch noch beschäftigen. Erst mit dieser Maßnahme verfällt für ihn der Vergütungsanspruch. Nach Auskunft der Kreisverwaltung laufen in sämtlichen Fällen die Anhörungsfristen noch.

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