Rockenhausen RHEINPFALZ Plus Artikel Unfallgefahr oder „Wandertrieb“: Rockenhausener Gnadenhof vor dem Amtsgericht

Die Schafe und Ziegen stehen mitunter nah zum angrenzenden Wirtschaftsweg und auch zur Kreisstraße – eine Einzäunung gibt es nic
Die Schafe und Ziegen stehen mitunter nah zum angrenzenden Wirtschaftsweg und auch zur Kreisstraße – eine Einzäunung gibt es nicht.

Ein Unfall am Gnadenhof bei Rockenhausen beschäftigte das Amtsgericht. Die Betreiberin besteht darauf, ihre Tiere ohne Einzäunung zu halten. Ein bekanntes Problem, wie vor Gericht deutlich wurde.

Wie sehr polarisierend Fälle vor dem Amtsgericht sind, sieht man oft schon daran, wie gefüllt der kleine Zuschauerbereich im Sitzungssaal ist. Zuletzt fanden sich dort mal wieder sehr viele Neugierige ein, als ein Vorfall aus dem November 2023 verhandelt wurde. Damals war es auf Höhe des Gnadenhofes für Wiederkäuer in der Nähe des Inkelthalerhofes bei Rockenhausen zu einem Verkehrsunfall gekommen, nachdem ein Tier auf die Fahrbahn gelaufen war. Dafür musste sich die Betreiberin des Hofes nun vor dem Amtsgericht wegen fahrlässigen Eingreifens in den Straßenverkehr verantworten.

Die Umzäunung der Anlage ist von der Betreiberin eher als Schutz für die Tiere, denn als Zaun gedacht.
Die Umzäunung der Anlage ist von der Betreiberin eher als Schutz für die Tiere, denn als Zaun gedacht.

Laut Anklageschrift ist am Abend des Vorfalls eine Zeugin mit ihrem Fahrzeug auf der Kreisstraße unterwegs gewesen. Den Bereich des Gnadenhofs habe sie, wie sie selbst später im Zeugenstand bestätigte, mit mäßiger Geschwindigkeit passieren wollen. Einerseits deshalb, weil die Wetterlage schwierig und die Sicht eingeschränkt war. Andererseits waren der Zeugin die Situation vor Ort und die Möglichkeit bekannt, dass Tiere auf oder an der Fahrbahn stehen könnten. Dennoch sei es zu einem Zusammenstoß mit einer Ziege oder einem Schaf gekommen. Zwar konnte kein verletztes Tier aufgefunden werden, am beschädigten Teil des Fahrzeugs wurden jedoch Tierhaare entdeckt. Der Schaden am Auto lag bei 1800 Euro. Ein weiterer Zeuge bestätigte, den Unfall beobachtet zu haben. Das getroffene Tier sei demnach nach dem Zusammenstoß aufgestanden und auf die Wiese zurückgerannt.

600 Euro Geldstrafe und eine eindringliche Bitte

Was nun jedoch den Tatbestand der Fahrlässigkeit begründet, ist die Tatsache, dass die Herde aus mehr als 20 Ziegen und Schafen ohne Einzäunung lebt, also jederzeit den Gnadenhof verlassen und die umliegenden Wiesen betreten kann. So ist es Ortskundigen längst bekannt, dass die Tiere regelmäßig die Kreisstraße queren. Die Betreiberin rechtfertig diese Art der Haltung als „artgerecht, damit die Tiere ihren Wandertrieb ausleben können“, wie sie vor Gericht erklärte. Außerdem handele es sich um sehr alte Tiere, die eine andere Art der Haltung nicht lange überleben würden. Die Autofahrer sollten ihrer Ansicht nach ohnehin vorausschauend fahren und ihren Fahrstil den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Behördliche Anweisungen dahingehend, dass sie für eine ordentliche Umzäunung ihres Hofes sorgen müsste, hat die Angeklagte in der Vergangenheit mehrfach ignoriert – auch das bestätigte sie selbst vor Gericht.

Auch einige Tage nach dem Gerichtsurteil stehen die Tore am Gnadenhof für die Tiere weiterhin offen.
Auch einige Tage nach dem Gerichtsurteil stehen die Tore am Gnadenhof für die Tiere weiterhin offen.

Den Ablauf der Geschehnisse im November 2023, der neben den beiden Zeugen auch noch von einem der am Abend eingesetzten Polizeibeamten bestätigt wurde, sah der leitende Richter in seinem Urteil als erwiesen an und verurteilte die 68-Jährige aufgrund eines fahrlässigen und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Außerdem forderte er die Angeklagte nochmals auf, doch bitte ihre Art der Tierhaltung zu überdenken. „Ist es auch dann noch Tierschutz, wenn ein Schaf oder eine Ziege von einem Fahrzeug erfasst wird?“, fragte er die 68-Jährige. Diese ließ sich im Rahmen der Verhandlung aber nicht von ihrer Meinung abbringen, sieht sich eher als Opfer einer Kampagne gegen sich. „Ich habe am Abend des Unfalls den Zustand aller Tiere überprüft und keine Verletzungen vorgefunden“, erklärte sie dem Gericht. Sie ging davon aus, dass die Zeugin ihr Fahrzeug schon vorher beschädigt hatte und den Schaden nun der Betreiberin des Gnadenhofs anhängen wolle. Auch hätte sie am Unfallabend einen Knall vernommen, der Vorfall sei aber weiter oben an der Straße passiert und die Zeugin danach noch weitergefahren. Das Urteil wollte sie später entsprechend nicht akzeptieren, forderte den Richter auf, sich doch erst einmal selbst ein Bild vor Ort zu machen, ehe er über Dinge urteile, die er nicht kenne.

Ortskundige Autofahrer sind an der Stelle vorsichtig. Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit den Tieren besteht immer.
Ortskundige Autofahrer sind an der Stelle vorsichtig. Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit den Tieren besteht immer.

Ob die Frau gegen das Urteil Revision oder Berufung einlegt, ist nicht bekannt. Ein Ende der Auseinandersetzung zwischen Behörden und dem Gnadenhof für Wiederkäuer erscheint jedoch eher unwahrscheinlich. Im Sitzungssaal gab es dem Anschein nach auch deshalb so viele Zuschauer, weil darunter einige Mitarbeiter der Ordnungsbehörde waren. Aufkommende Kommentare aus dem Zuschauerraum beendete der Richter jedoch schon früh mit einer deutlichen Ansage. Die Angeklagte bezeichnete die Anwesenden regelmäßig als „ihre Fans“ und beklagte eine Hetzjagd in den Sozialen Netzwerken. Neben den regelmäßigen Aufforderungen der Ordnungsbehörde ist es in den vergangenen Jahren auch sehr oft zu polizeilichen Vorgängen aufgrund der Situation am Gnadenhof gekommen. Der vor Gericht anwesende Polizeibeamte sprach von 70 Vorfällen vom Juni 2022 bis zum Abend des Unfalls, zu denen jeweils die Polizei aufgrund von Tieren an oder auf der Fahrbahn kontaktiert wurde. Geändert hat sich an der Situation an der Kreisstraße zum Inkelthalerhof seitdem nichts – auch nicht einige Tage nach der Verurteilung.

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