Donnersbergkreis Unfallflucht: Der Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus
„Vermutlich beim Ein- oder Ausparken hat ein bislang unbekannter Autofahrer am Dienstag gegen 12 Uhr einen am Edeka-Markt An der Linde abgestellten schwarzen VW Golf am Heckstoßfänger touchiert. Anschließend hat sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, ohne sich um die Regulierung des Schadens – nach Schätzungen der Polizei rund 300 Euro – zu kümmern. Zeugen werden um Hinweise an die Dienststelle in Rockenhausen unter Telefon 06361 9170 gebeten.“ Dutzende solcher und ähnlicher Meldungen stehen Jahr für Jahr in der Donnersberger Rundschau. Etwa bei jedem achten Unfall, den die für den westlichen Kreisteil zuständige Polizeiinspektion (PI) Rockenhausen 2023 registriert hat, haben sich die Verursacher unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt. PI-Leiter Matthias Ankner hat über das Thema viel mehr als nackte Zahlen zu erzählen.
Herr Ankner, Ihre PI hat im Vorjahr 157 Unfallfluchten verzeichnet, 24 weniger als 2022. Gibt es für den Rückgang aus Ihrer Sicht eine Erklärung?
Matthias Ankner: Nein, diese Schwankungen sind aus meiner Sicht statistischer Zufall. Es kann zum Beispiel durchaus sein, dass wir in diesem Jahr wieder deutlich mehr Fälle als 2022 haben – umso auffälliger wäre die Differenz zum Vorjahreswert. Solche Zahlen muss man im langfristigen Mittel sehen. Zu beachten ist außerdem die Dunkelziffer: Nicht jeder Kratzer wird gleich zur Anzeige gebracht, zumal wenn es sich schon um ein älteres Modell handelt. Hier beginnt ja schon der Zufall, welches Fahrzeug überhaupt betroffen ist. Generell kann man vielleicht folgendes sagen: Mit der heute oftmals an Fahrzeugen verbauten Technik steigt die Wahrscheinlichkeit größerer Schäden – und diese werden in der Regel gemeldet.
Wie oft werden die „Täter“ ermittelt?
Unsere Aufklärungsquote lag im Vorjahr bei 46 Prozent, in manchen Jahren sogar über 50 Prozent. Das ist sehr hoch gegenüber anderen Regionen. Ohne das substanziell belegen zu können: Aber ich kann mir schon vorstellen, dass hier in unserem ländlichen Bereich die Aufmerksamkeit der Menschen sowie die Bereitschaft, sich als Zeuge bei der Polizei zu melden, höher ist. Da kann ich auch nur an die Bürger appellieren: Wer beobachtet hat, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde, der soll sich bei uns melden – das nächste Mal könnte er von einer Unfallflucht betroffen sein.
Wie kommen Sie den Verursachern auf die Schliche: Mehr durch eigene Ermittlungen oder Zeugenhinweise?
Es ist eine Kombination aus beidem. Das hängt ein Stück weit auch vom Schadensbild ab. Wenn’s bei der Delle auf dem Supermarkt-Parkplatz, die beim Aussteigen entsteht, keine Zeugen gibt, ist die Aufklärungschance gleich null. Anders sieht es bei gravierenderen Unfällen aus: Da gibt es mitunter Schadensbilder, die auf den Typ oder die Farbe des Fahrzeugs schließen lassen, oder es liegen Teile am Unfallort herum. Davon ausgehend können wir dann beispielsweise bei Werkstätten nachfragen. Manchmal werden die Verursacher auch bei direkt eingeleiteten Fahndungen im Nahbereich festgestellt. Grundsätzlich kann man sagen: Je geringer der Schaden, umso mehr sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Wo kommen Unfallfluchten am häufigsten vor?
Der Klassiker ist natürlich das Ein- oder Ausparken auf Supermarkt-Parkplätzen. Oft kommt es aber auch zu Unfällen beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen oder Streifschäden im Begegnungsverkehr auf schmalen Fahrbahnen.
Ob Sie den Sünder ermitteln, ist nicht nur strafrechtlich relevant, oder?
Richtig. Denn kann der Fall nicht aufgeklärt werden und hat der Halter keine Vollkaskoversicherung, muss er in der Regel den Schaden selbst tragen. Daher zielt auch der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch („Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“) in erster Linie auf die Schadensregulierung des Geschädigten ab. Übrigens: Meldet der Verursacher den Unfall binnen 24 Stunden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise bis zu einer bestimmten Schadenshöhe – von einer Strafe abgesehen werden.
Häufig flüchten Verursacher ein zweites Mal: sich selbst in die Ausrede, von dem Unfall nichts bemerkt zu haben. Wie glaubwürdig ist das?
Das hängt natürlich sehr stark vom Schaden ab. Je kleiner der ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Der- oder Diejenige im Einzelfall tatsächlich nichts davon mitbekommen hat. Aber es werden ja des öfteren auch Gutachten von den beteiligten Fahrzeugen erstellt. Da sind manchmal Schadensbilder dabei – wenn der Verursacher davon nichts bemerkt haben will, dann müsste man die grundsätzliche Frage der Fahreignung stellen. Wie glaubwürdig eine solche Aussage ist und wie sie sich gegebenenfalls auf ein mögliches Strafmaß auswirkt, diese Beurteilung obliegt allerdings der Staatsanwaltschaft und in letzter Konsequenz dann einem Gericht. Umgekehrt gilt: Wer selbst unsicher ist, ob er – beispielsweise beim Vorbeifahren an einem parkenden Auto – einen Unfall verursacht hat, soll dennoch vorsorglich die Polizei informieren. Das ist in jedem Fall besser, als anschließend vielleicht eine Anzeige wegen Unfallflucht am Hals zu haben.
Jetzt kommt noch der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe des Geschädigten: Reicht der aus, wenn ich selbst an ein anderes Fahrzeug gestoßen bin, um den Besitzer zu informieren?
Nein! Als Verursacher hat man die Verpflichtung, den Unfall einem Feststellungsberechtigten zu melden. Das ist der Geschädigte selbst oder – stellvertretend für ihn – die Polizei. Der Zettel ist vielleicht gut gemeint und wenn jemand des machen möchte, darf er das natürlich. Aber wir raten eher davon ab – zumindest wenn persönliche Daten preisgegeben werden –, und er entbindet auch nicht von der genannten Pflicht. Mal abgesehen davon, dass er verloren gehen kann. Wenn uns der Schaden gemeldet wird, probieren wir so schnell wie möglich, den Halter zu informieren – auch mitten in der Nacht.
Haben Sie ein paar Tipps, wie man selbst das Risiko vermindern kann, Opfer einer Unfallflucht zu werden?
Wer es einrichten kann, geht besser zu verkehrsärmeren Zeiten einkaufen. Ratsam ist es auch, sich vor dem Einkauf mal die Kennzeichen benachbarter Fahrzeuge zu notieren. Hilfreich ist es ferner, sich vielleicht nicht in die enge – weil das Auto daneben schon über dem Strich steht – Parklücke in der ersten Reihe direkt vorm Supermarkt zu stellen, sondern lieber die dritte, noch leere Reihe zu nehmen und ein paar Meter weiter zu laufen. Natürlich sind gerade ältere Menschen oft nicht mehr so gut zu Fuß. Aber es verringert nicht nur die Gefahr, dass mir jemand an den Wagen fährt. Auch für mich ist das Risiko kleiner, dass ich beim Ein- und Ausparken oder beim „Herausschälen“ aus dem Auto ein anderes Fahrzeug beschädige. Möglichst vermeiden sollten Halter auch, am Rand von Straßen zu parken, in denen dann trotzdem zwei Autos im Begegnungsverkehr aneinander vorbeikommen. Da kommt es schnell zu einer Berührung – und nicht selten danach zur Unfallflucht.
Interview: Rainer Knoll