Lautersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Sanierungsgebiet: Lösung für Befangenheits-Problem gefunden

Gegenstand der Diskussion: der Ortskern von Lautersheim.
Gegenstand der Diskussion: der Ortskern von Lautersheim.

In Lautersheim hat sich ebenso wie in Biedesheim gezeigt, wie schwierig es sein kann, ein Städtebauliches Sanierungsgebiet zu definieren, um die Modernisierung älterer Immobilien finanziell zu unterstützen. Da könnte man auf eine Idee kommen. Doch nun hat sich eine Lösung gefunden.

In kleinen Ortsgemeinderäten sitzen oft nicht genügend Mitglieder, die außerhalb der Förderzone wohnen beziehungsweise keine Angehörigen haben, die in dem Bereich leben. Diese Mandatsträger gelten hinsichtlich des zu fassenden Beschlusses nach Paragraf 22 der Gemeindeordnung als befangen und dürfen nicht mit abstimmen. Laut dem Büroleiter der Verbandsgemeinde Göllheim, Thomas Peter, stehen bislang fünf Kommunen innerhalb der VG vor diesem Problem. Niemand darf ein Votum zu einem Sachverhalt abgeben, wenn er sich oder Verwandten bis zum dritten Grad durch die Entscheidung einen Vorteil verschaffen würde.

Der Nutzen, der durch die Ausweisung eines Städtebaulichen Sanierungsgebietes entstehen kann, ist nicht unerheblich. Denn bei der Instandsetzung älterer Immobilien, die in dem definierten Bereich liegen, können die Kosten zu 100 Prozent von der Einkommensteuer abgezogen werden. Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln an der Gebäudehülle (Dach, Fassade) beziehungsweise für die Modernisierung im Inneren in Richtung Barrierefreiheit oder Energieeffizienz, können acht Jahre lang zu jeweils neun Prozent und anschließend vier Jahre lang zu jeweils sieben Prozent steuerlich abgesetzt werden.

Vertrackte Situation

In Biedesheim sollen 17,4 Hektar zum Sanierungsgebiet erklärt werden, was nahezu der Gesamtfläche des Dorfes entspricht. Nur ein Ratsmitglied, Ulrich Kühlwein, wohnt außerhalb dieses Bereiches und könnte über die Förderzone abstimmen. Allein darf er das aber nicht, denn es muss mindestens ein Drittel der Mandatsträger des Gremiums ein Votum abgeben. Die Lösung für den 650-Seelen-Ort: Von der Kreisverwaltung wird ein Beamter ernannt, der die Entscheidung für den Gemeinderat trifft.

Auch wenn man die Argumentation zur Befangenheit nachvollziehen kann, fragt man sich doch, wie sinnvoll es ist, umständlich einen „Vormund“ zu bestellen. Dieser wird im Regelfall denselben Beschluss fassen wie ihn der Rat gefasst hätte – nur mit etlichen Wochen Verzögerung. Ließe sich dieser Umweg, der ja aller Voraussicht nach zum selben Ergebnis führt, nicht vermeiden? Man könnte das vorgesehene Sanierungsgebiet doch aufteilen und diejenigen Mandatsträger, die in Zone A leben, heben für Zone B den Finger und umgekehrt. Büroleiter Peter winkt ab: Die Untersuchungskriterien zur exakten Definition eines Sanierungsgebietes „werden vielschichtig angewendet und aufgebaut. Daher ist eine lineare Trennung nicht sinnvoll“. Die Ziele beträfen den Wohnstandort insgesamt, der gestärkt werden soll. Der öffentliche Raum solle an Attraktivität gewinnen, die private Bausubstanz ortsbildgerecht gestaltet werden.

So ist die Lage in Lautersheim

In Lautersheim umfasst das angedachte Sanierungsgebiet circa 16,37 Hektar, was ebenfalls fast die gesamte Ortsgemeinde einschließt. Ausgenommen sind nur wenige Straßen, etwa der Kirschgarten, Teile des Dorngartens und die Turnstraße. Als der Rat im Juni zusammensaß, blieb nach längerer Diskussion – wie im Nachbardorf Biedesheim – mit Jens Lebkücher nur eine Person übrig, die auf jeden Fall hätte abstimmen dürfen. Bei zwei, drei anderen Mitgliedern des Gremiums mussten die Umstände noch geklärt werden.

Bei der Juli-Sitzung am vergangenen Freitag konnte Ortsbürgermeister Thomas Mattern die Prüfungsergebnisse verkünden: Neben Lebkücher seien auch der Erste Beigeordnete Mathias Baade und Horst Zengerle berechtigt, an der Entscheidung mitzuwirken. Offensichtlich hatte sich in einem Fall herausgestellt, dass der Verwandte, der in einem Häuschen im Sanierungsgebiet wohnt, Miete zahlt und kein Eigentum hat, und im anderen Fall, dass der Angehörige weniger nah verwandt ist als angenommen.

Drei Stimmberechtigte sind schon besser als einer. Da aber der Rat – abzüglich dem Vorsitzenden – zwölf Sitze hat, erfüllt das Trio noch nicht die Bedingung, dass für einen gültigen Beschluss mindestens ein Drittel des Gremiums ein Votum abgegeben muss. Und nun kam Glück ins Spiel: Heidrun Löhlein ist nach Eisenberg gezogen und musste somit ausscheiden. Der Nachrücker Kevin Kullmann, der zu Beginn der Sitzung verpflichtet worden war, ist gemäß seiner Adresse nicht befangen. So konnten die vorbereitenden Untersuchungen zur endgültigen Festlegung des Sanierungsgebietes beauftragt werden – mit vier Ja-Stimmen.

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