Kaiserslautern / Winnweiler
Prozessbeginn am Landgericht: Zig Kilo Marihuana gedealt
Die Angeklagten sind 26, 31 und 47 Jahre alt, ihren Handel mit Drogen „in nicht geringen Mengen“, so die Anklage, sollen sie im Zeitraum vom 7. Januar bis 17. März dieses Jahres in Winnweiler und Worms abgewickelt haben. Der 26-Jährige soll zudem bei einer Tat bewaffnet gewesen sein.
Laut Anklage hat der 26-Jährige am 7. Januar in Worms fast fünf Kilogramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 622 Gramm in einem Metallkoffer an einen Empfänger übergeben. Am 7. März soll er am Bahnhof in Winnweiler einem vermeintlichen Kunden 955 Gramm Marihuana für 3300 Euro verkauft haben. Dumm für ihn: Bei dem Kunden handelte es sich um eine Vertrauensperson des Polizeipräsidiums Westpfalz. Außerdem soll er dem V-Mann eine Probe einer anderen Sorte übergeben haben, von der er vorgab, 40 bis 50 Kilo auf Lager zu haben. Am 17. März soll er schließlich mit einem V-Mann der Polizei den Verkauf von 50 Kilogramm Marihuana zum Preis von 95.000 Euro vereinbart haben, wobei die Übergabe der Droge am Bahnhof in Winnweiler erfolgen sollte.
„Kannst du 30 Kilo fahren?“
In Umsetzung des Planes habe er Kontakt zu dem 31-jährigen Angeklagten aufgenommen, der seinerseits einen Teil der Drogen organisiert haben soll. Mehr als achteinhalb Kilo hat der 26-Jährige laut Anklage über eigene Wege beschafft und zum Bahnhof Winnweiler gebracht. Dabei soll er einen verknoteten Gürtel mit zwei Vorhängeschlössern mitgeführt haben. Dieser sie habe gegebenenfalls als Schlagwerkzeug dienen sollen. In einer Bauchtasche im Kofferraum habe sich zudem zugriffsbereit ein Tierabwehrspray befunden.
Der 31-jährige Angeklagte soll seinerseits den 47-Jährigen gefragt haben, ob er 30 Kilogramm „fahren“ könne. Da dieser sich in Geldnot befand, soll er gegen Zahlung eines nicht näher bezeichneten Betrages zugestimmt haben und mit 28.410 Gramm Marihuana im Kofferraum zum Bahnhof in Winnweiler gefahren sein. Dabei habe ihn der 31-Jährige im eigenen Auto begleitet, um die Fahrt auszukundschaften und das Geschäft abzusichern.
Festnahme bei der Übergabe
Kurz nach 21 Uhr sollen sich die drei Angeklagten in Winnweiler mit dem V-Mann getroffen haben, um die insgesamt knapp 37 Kilo Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 348,3 Gramm zu übergeben. Dabei wurden sie festgenommen, die Drogen wurden sichergestellt. Der 47- Jährige soll darüber hinaus zum selben Zeitpunkt 1,5 Gramm Kokain, 8,8 Gramm Heroin und 10,3 Gramm eines Drogencocktails zum eigenen Konsum in seinem Fahrzeug verwahrt haben.
Nach Verlesung der Anklage schlug der Vorsitzende Richter eine prozessuale Verständigung vor, die allerdings jeweils eine Geständnis voraussetze. Eine Verständigung ist eine Verfahrensweise, die im Strafprozess häufig vorkommt. Dabei verständigen sich die Beteiligten über das zu erwartende Strafmaß. Im Gegenzug kann der Aufwand des Verfahrens verringert werden.
„Verteidiger hat Mist erzählt“
Der Staatsanwalt und die Verteidiger des 31-Jährigen und des 47-Jährigen stimmten nach Rücksprache mit ihren Mandanten jeweils zu. Nachdem der Staatsanwalt allerdings bekanntgegeben hatte, dass er sich für den 26-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen vier und fünf Jahren vorstelle, lehnte diese eine Verständigung ab. Sein früherer Verteidiger habe ihm eine Strafe von maximal drei Jahren in Aussicht gestellt. „Da hat Ihnen Ihr früherer Verteidiger Mist erzählt“, entgegnete daraufhin der Richter. „Wir sind hier nicht in Frankfurt oder Mannheim. In Kaiserslautern sind 40 Kilogramm Marihuana richtig, richtig viel. Dafür gibt es hier mindestens vier Jahre.“
Der 26-Jährige bestritt allerdings seine Täterschaft bei einer der Taten. Er sei nicht die Person, die auf einem Foto zu sehen sei. Das sei ein anderer, dessen Namen er nannte und der sich zur Zeit ebenfalls in Haft befinden soll. Die Hauptverhandlung wird am 20. September fortgesetzt.