Lautersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Problemfall Sanierungsgebiet: Plötzlich überall Verwandte

439 der 662 Lautersheimer, also rund 66 Prozent der Bevölkerung, leben im Untersuchungsgebiet.
439 der 662 Lautersheimer, also rund 66 Prozent der Bevölkerung, leben im Untersuchungsgebiet.

Wer ist mit wem verwandt? Wohnt mein Bruder zur Miete? Wie alt ist mein Haus? Fragen wie diese haben den Lautersheimer Ortsgemeinderat jüngst beschäftigt. Denn ähnlich wie im Nachbardorf Biedesheim ist es nicht so einfach, ein Städtebauliches Sanierungsgebiet auf den Weg zu bringen.

Mit der Ausweisung eines Sanierungsgebietes soll den Eigentümern älterer Immobilien ein Anreiz gegeben werden, ihre Häuser zu modernisieren: Beseitigen sie Mängel an Dach oder Fassade beziehungsweise gestalten sie ihr Haus barrierefrei um oder investieren in mehr Energieeffizienz, wird das vom Staat gefördert. So sollen Ortskerne fit für die Zukunft gemacht werden, Dörfer attraktiv bleiben und sich Einwohnerverluste durch Zuzüge wieder ausgleichen.

Schließt ein Eigentümer eine Sanierungsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Göllheim ab, kann er den kompletten Aufwand für die Instandsetzung von der Einkommensteuer absetzen – acht Jahre lang jeweils neun Prozent der Kosten und weitere vier Jahre jeweils sieben Prozent. Die Abschreibungsmöglichkeit, die sich mit Zuschüssen aus dem Dorferneuerungsprogramm kombinieren lässt, will der Lautersheimer Gemeinderat auch seinen Bürgern bieten. Die Kernplan GmbH aus Illingen soll die Bausubstanz in einem circa 16,37 Hektar großen Areal unter die Lupe nehmen, um auf der Grundlage der Ergebnisse das Sanierungsgebiet exakt zu definieren. Doch bei der jüngsten Sitzung konnte das Gremium das Ingenieurbüro nicht mit den notwendigen Vorbereitenden Untersuchungen beauftragen.

Problem wie in Biedesheim

Das Problem: Ein Großteil der Ratsmitglieder wohnt in der betreffenden Fläche und darf deshalb nicht an der Abstimmung teilnehmen. Sie gelten laut Anja Lehrmoser, stellvertretende Leiterin des VG-Fachbereichs „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“, als befangen. Nach Paragraf 22 Gemeindeordnung sind an Beschlussfassungen nur Mandatsträger zugelassen, die durch die Entscheidung weder sich selbst noch ihren Angehörigen einen Vorteil verschaffen könnten. Da es reicht, wenn ein Drittel der Gremiumsmitglieder abstimmt, zeigte sich Bürgermeister Thomas Mattern zuversichtlich, genug Leute zusammenzubekommen. Er nannte fünf Personen aus dem zwölfköpfigen Gremium, die seines Erachtens die Hand heben dürften: Mathias und Reinhard Baade, Michaele Lang, Jens Lebkücher und Horst Zengerle.

Doch so einfach sei die Sache nicht, stellte Lehrmoser beim Blick ins Gesetz fest: Denn auch Verwandte bis zum dritten Grad und deren Lebenspartnern dürften von der Sanierungssatzung nicht profitieren. Reinhard Baade merkte daraufhin an, dass er unter diesen Umständen wohl wegen seines Bruder doch nicht abstimmen dürfe. Vereinzelt wurde darüber nachgedacht, ob ein Angehöriger tatsächlich Eigentümer oder nur Mieter ist. „Ach Gott“, entfuhr es einem Ratsmitglied, dem plötzlich eingefallen war, dass er ja noch Angehörige im Untersuchungsgebiet hat. Je länger sich das Gremium mit dem Thema beschäftigte, desto mehr Familienmitglieder „tauchten auf“, die dann auch noch gleichzeitig mit mehreren der Anwesenden verwandt sind.

Auch der Bürgermeister darf nicht mitberaten

439 der 662 Lautersheimer, also rund 66 Prozent der Bevölkerung, leben im Untersuchungsgebiet. Zengerle hakte verwundert nach, wieso denn die Straße Im Hafergarten auch dazu zählt: „Da wurden die Häuser erst in den 1980er Jahren errichtet.“ Achselzucken. Merkwürdig ist ebenfalls, dass sogar Bewohner von jüngeren Gebäuden als befangen gelten, wenn ihr Domizil in der angedachten Sanierungszone liegt. So lebt Mattern in einem 2007 erbauten Haus in einer solchen Zone. „Der Bürgermeister darf auch nicht mitberaten“, erklärte Lehrmoser und betonte, dass es sich bei der Erstellung einer Satzung um ein förmliches Verfahren handele, bei dem keine Fehler gemacht werden dürften.

Letztendlich blieb nur Jens Lebkücher übrig, der ganz sicher als nicht befangen gilt. Weitere eventuell doch vorhandene Stimmberechtigungen standen auch nach längerer Diskussion nicht fest und sollen nun schnell geklärt werden. Finden sich nicht ausreichend Mandatsträger, die die Vorbereitenden Untersuchungen in Auftrag geben dürfen, muss – wie in Biedesheim – von der Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung ein Beamter bestellt werden, der den Beschluss anstelle des Rates trifft. „Und nach welchen Kriterien wird unser Vormund dann entscheiden?“, fragte Markus Salzmann kopfschüttelnd und Zengerle meinte: „Da müssen wir aber aufpassen. Nicht dass der Beamte Verwandte in unserem Sanierungsgebiet hat.“

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