Donnersbergkreis Prüfer fündig bei NPG-Sanierung

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„Es gefällt mir nicht, dass manches nicht richtig gemacht wurde. Bei einem Großprojekt ist es aber auch schwierig, das ganz zu vermeiden“, eröffnete Landrat Winfried Werner im Kreistag die Aussprache über die Schwerpunktprüfung, der die Generalsanierung des Nordpfalzgymnasiums durch das Gemeinderechnungs- und Prüfungsamt unterzogen worden war. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die freihändige Vergabe des Planungsauftrages.

Die Prüfung hatte insgesamt 21 Beanstandungen zur Abwicklung des Großprojektes ergeben. Darin geht es um Nachlässe, Umlagen und andere Beträge, die bei der Abrechnung von Gewerken nicht einbehalten wurden, um Mehr- und Minderausgaben von mehr als zehn Prozent bei einzelnen Gewerken, aber auch um vertragliche Vereinbarungen wie die Pauschalierung des Honorars für das Architekturbüro Müller-Mizera auf 20 Prozent der Nettobausumme und die Vergabe des Planungsauftrags ohne Ausschreibung. Alle Kritikpunkte sind laut Prüfungsamt inzwischen ausgeräumt, ausstehende Beträge eingefordert. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages sieht die Beanstandungen durch die Stellungnahmen und Nachforderungen der Verwaltung seinerseits als erledigt an. Landrat Werner stellte insgesamt fest, dass dem Kreis durch die aufgezeigten Sachverhalte kein finanzieller Schaden entstanden sei. Auch die beanstandete Pauschalierung der Architektenleistung anstelle der Vergabe nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure habe zu keinem Nachteil für den Landkreis geführt. Zur Vergabe der Planung an Müller-Mizera ohne die europaweite Ausschreibung, die bei der Höhe der Bausumme geboten gewesen wäre, merkte Werner an, dass die Förderung des Großprojektes aus dem Konjunkturpaket 2 und dem Programm „Städtebauliche Erneuerung 2008“ nur dadurch möglich gewesen sei, dass sofort mit dem Projekt habe begonnen werden können. Bei einer Ausschreibung wäre das Projekt an den Zeitvorgaben gescheitert. Der Umsetzung sei zugute gekommen, dass das Büro Müller-Mizera, zuvor beauftragt mit der Untersuchung kreiseigener Schulen auf ihr Energiesparpotenzial hin, den auch baulichen Sanierungsbedarf am NPG aufgewiesen und die Idee einer Generalsanierung in Verbindung mit dem Umbau auf Passivhausstandard entwickelt hatte. „Wir waren uns sicher, dass das finanziell nicht zu stemmen ist und haben das Konzept in der Schublade gelassen“, so Werner. Dann hätten sich die Fördertöpfe aufgetan, „und wir hatten das Glück, einen Plan in der Schublade zu haben.“ Das Land hatte wegen der unterbliebenen Ausschreibung vom Honoraranteil für die energetischen Maßnahmen nur zwei Drittel als förderfähig anerkannt, so dass die Zuwendung um 421.833 Euro niedriger ausfiel. Christian Ritzmann (FDP) gab sich mit dieser Auskunft nicht zufrieden: „Wie war das konkret: War sich der Kreisausschuss bei dieser Beschlussfassung vollumfänglich darüber im Klaren, dass er gegen geltendes Recht verstößt?“ Dezernent Albert Graf zitierte dazu Passagen aus der Niederschrift der fraglichen Kreisausschusssitzung, in der über die Kürzung des Landeszuschusses informiert worden war. Graf fügte an, dass das Büro damals im Thema einen deutlichen Vorsprung gehabt habe, zudem stehe ihm für die Idee ein gewisses Urheberrecht zu. Auf Ritzmanns Insistieren bestätigte Werner mit Nachdruck: „Die Fakten waren dem Ausschuss bekannt.“ „Prinzipiell gebe er Ritzmann Recht“, meldete sich Klaus-Dieter Magsig (FWG) zu Wort, „doch die Frage, ob ausgeschrieben wurde oder nicht, ist für mich nicht relevant“, fügte er an und verwies auf die erwähnte Historie dieses Projektes. „Die Fakten waren so.“ Dem Kreis seien durch den Vorgang Landesmittel entgangen, es hätte aber das Risiko bestanden, „dass uns das die Gesamtmaßnahme kosten könnte“, so der FWG-Sprecher. Der vorgelegte Bericht belege überdies die Sinnhaftigkeit solcher Prüfungen. Sie habe dazu beigetragen, dass rund 38.000 Euro an nicht einbehaltenen Rabatten und ähnlichen Summen nachgefordert werden konnten. Insofern sei es auch der Prüfung zu verdanken, dass dem Kreis kein finanzieller Schaden entstanden sei. „Ich will für die Zukunft sagen, dass wir als ehrenamtliche Ratsmitglieder darauf angewiesen sind, dass wir über Rechtsfragen und Rechtsfolgen informiert werden“, forderte Ritzmann schließlich und fügte an: „Mir scheint hier ein Mangel vorgelegen zu haben, der aus der Historie erklärbar ist.“ Rudolf Jacob (CDU) bezeichnete die Ausführungen zu den Abläufen in dem Prüfungsbericht nachvollziehbar. Er bat allerdings um Bericht darüber, ob der angestrebte Passivhausstandard auch erreicht wurde. Das werde in den Fachausschüssen erfolgen, kündigte Werner an. Graf erwiderte Jacob, dass das Ziel noch nicht endgültig erreicht sei. Angestrebt sei eine Reduzierung der Heizkosten auf 15 Prozent des früheren Durchschnittswertes, momentan liege man zwischen 30 und 33 Prozent, und das gehe weiter nach unten. Der Stromverbrauch indes sei leider gestiegen, zum einen wegen der Lüftungsanlage, die Teil des Passivhauskonzeptes sei, aber auch deshalb, weil die Haustechnik – beispielsweise durch Einbau eines Aufzugs – und die Technik für die naturwissenschaftlichen Fachsäle aufgerüstet worden seien. Dem stehe der Stromertrag der großflächigen Photovoltaikanlagen an der Südfassade und auf dem Schuldach gegenüber. (bke)

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