Lautersheim
Ortsgemeinde kann auf Steuererhöhung verzichten
Zum 1. Januar 2024 hat Lautersheim noch recht hoch in der Kreide gestanden. „Wir hatten 592.612 Euro an kurzfristigen Verbindlichkeiten bei der Verbandsgemeinde Göllheim“, blickte Ortsbürgermeister Thomas Mattern zurück. Der Betrag sei vor allem dadurch entstanden, dass Erschließungskosten für den zu entwickelnden Teil des Neubaugebietes „In den Bohngärten“ vorfinanziert werden mussten. Über das Programm Partnerschaft Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) hat Mainz der kleinen Gemeinde im Donnersbergkreis aber 233.709 Euro abgenommen. Als Restbestand an Liquiditätsbedarf verblieben dann 358.903 Euro. Es war geplant, diese Kassenkredite über 30 Jahre mit jeweils 11.963 Euro abzutragen.
Kurzfristige Verbindlichkeiten komplett getilgt
Doch die Darlehen bei der VG sind die Lautersheimer auch losgeworden, wie Mattern erzählte. „Wir haben in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres viele Bauplätze verkaufen können“, sagte er. Die Konsequenz: Die kurzfristigen Kredite sind komplett getilgt worden. „Und wir haben sogar noch ein Guthaben von 19.884 Euro“, erklärte der Bürgermeister, der gemäß einer neuen Vorschrift, die im Zusammenhang mit dem PEK-RP steht, nun gehalten ist, seinen Rat zweimal jährlich über die finanzielle Lage der Gemeinde zu unterrichten.
Die Termine sind der 30. Juni und der 31. Dezember. Letzterer ist das Datum, auf dessen Stand sich sein Bericht bezog. Auf eine entsprechende Frage von Markus Salzmann erläuterte der Ortschef, dass dieses Plus verzinst werde. Mit dem Aktivposten dürfe die Ortsgemeinde momentan ihr Konto um 1,357 Millionen Euro überziehen, blickte Mattern auf die Dispo-Obergrenze.
Weitere Interessenten für Baugrundstücke
Mattern sagte, dass sich noch weitere Interessenten für Grundstücke „In den Bohngärten“ gemeldet hätten. Insofern habe er die Hoffnung, im laufenden Jahr noch mindestens ein, zwei Bauplätze veräußern zu können. „Solange wir ein Plus vorweisen, haben wir gute Karten, nicht an der Hebesatz-Schraube für die Grundsteuer B drehen zu müssen“, stellte er heraus. In diesem Zusammenhang gab er bekannt, dass die Bescheide zur Erhebung dieser Abgabe aufgrund der Reform und der damit verbundenen Verzögerungen der Datenübermittlungen vom Finanzamt an die Verwaltung vermutlich erst im März verschickt werden.
Der erste Fälligkeitstermin sei deshalb auf den 15. April verschoben, die anderen beiden blieben aber beim 15. Mai und 15. August.