Winnweiler Neue Gestaltungssatzung soll Wildwuchs vermeiden helfen

Die Ortsgemeinde Winnweiler soll eine neue Gestaltungssatzung erhalten.
Die Ortsgemeinde Winnweiler soll eine neue Gestaltungssatzung erhalten.

Die Ortsgemeinde Winnweiler braucht eine Gestaltungssatzung – dieser Meinung ist jedenfalls die Mehrheit des Gemeinderates. Aber wird diese dann auch tatsächlich angewendet?

Gestaltungssatzungen sollen innerörtlichen Wildwuchs vermeiden helfen – vor allem dort, wo Bebauungspläne oder Denkmalschutz keine klaren Richtlinien vorgeben. Wenn beispielsweise ein Hauseigentümer seine Fassade mit einem Karo-Muster versehen will, das sich aber ins Umfeld der Bebauung nicht einpasst. Verhindert werden sollen auch ausladende oder störende Werbeanlagen – etwa Leuchtreklamen.

Zwar hat Winnweiler schon sein 1986 eine solche Gestaltungssatzung, doch diese sei längst nicht mehr rechtssicher, wie Ortsbürgermeister Rudolf Jacob (CDU) ausführte. Er könne sich auch nicht daran erinnern, dass die Satzung in den vergangenen Jahren überhaupt einmal angewendet worden sei. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich im Rat eine Debatte um den Sinn eines solchen Regelwerks, der sich längst nicht allen Ratsmitgliedern erschloss.

Überarbeitung kostet 12.000 Euro

Hinzu kommt, dass die Überarbeitung des alten Regelwerks beziehungsweise das Erstellen einer neuen Satzung eine Summe von deutlich mehr als 12.000 Euro (brutto) verschlingen würde. Vor allem wurde jedoch kritisch gesehen, dass die bisherige Satzung in Winnweiler nicht angewendet worden sei, dass Wildwuchs – im Rat wurde hierzu ein Beispiel genannt – keine Folgen habe. Es sei nur sinnvoll etwas zu regeln, wenn die Einhaltung der Regeln auch überwacht werde, lautete eines der genannten Argumente.

Dennoch stimmten 13 Ratsmitglieder dafür (drei Enthaltungen), den Auftrag für eine Erneuerung der Satzung zu erteilen. Die bestehende Satzung wird dabei als Grundlage für das neue Regelwerk herangezogen. Sie wird räumlich und inhaltlich überarbeitet sowie um eine Erhaltungssatzung ergänzt. Ferner wird das Plangebiet neu untersucht. Hierdurch könne sich der Geltungsbereich verändern, hieß es in den Unterlagen zur Sitzung. Der aktuelle Geltungsbereich liegt teilweise im Sanierungsgebiet.

Ortsbürgermeister Rudolf Jacob schlug vor, dass zunächst Gespräche mit jeweils einem Vertreter aus den Fraktionen und dem Planungsbüro geführt werden. Mit den Ergebnissen soll sich dann der Rat beschäftigen, ehe die Satzung verabschiedet wird.

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