Donnersbergkreis Mit dem Beckenabbruch geht es los
Es geht voran mit der Sanierung des Freibades Winnweiler. Am Donnerstagabend hat der VG-Werkausschuss auf Empfehlung des Verbandsgemeinderats Aufträge für die ersten vier Gewerke vergeben.
Der Auftrag für den Abbruch des Beckens samt Rückbau ging zum Preis von 88.783 Euro an die Firma Baumgarten aus Enkenbach-Alsenborn. Die Edelstahlauskleidung übernimmt die Firma Berndorf Bäderbau aus Breitscheidt für 867.916 Euro. Die Badewassertechnik liefert die Firma Wassertechnik Wertheim aus Wertheim für 757.034 Euro, und den Rückbau den Gebäudes erledigt die Firma Schade aus Bad Dürkheim, die dafür ein Angebot über 124.897 Euro abgegeben hat. Bis auf die Firma Baumgarten, deren Angebot um 18.516 Euro über der Kostenberechnung liegt, blieben alle Firmen unter der errechneten Summe. Zusammen werden die vier Gewerke 1.838.629 Euro kosten – um 475.062 Euro günstiger als berechnet. Geht man bei den noch offenen 16 Gewerken davon aus, dass diese im Rahmen der Berechnung liegen, wären dies am Ende Netto-Gesamtbaukosten – inklusive Nebenkosten – in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung des bereits zugesagten Landeszuschusses bliebe damit bei der Verbandsgemeinde eine Restsumme von rund 3,56 Millionen Euro. Es wird allerdings damit gerechnet, dass auch über den Kreis noch ein Zuschuss in mittlerer sechsstelliger Höhe fließen wird. Noch auszuschreiben ist ein zweites Paket mit sechs kleineren Losen, darunter etwa die Technik im Becken oder die Rutsche. Hier rechnet Bürgermeister Rudolf Jacob mit einer Auftragsvergabe noch vor Weihnachten. Ein drittes Paket mit zehn Losen, die Arbeiten wie Fenster und Türen, den Trockenbau oder die Außenanlage umfassen, wird dann voraussichtlich im Februar kommenden Jahres vergeben werden können. Im Fall des Loses 1, „Abbruch und Rückbau des Beckens“, hatte ein Bieter ein noch günstigeres Angebot abgegeben. Allerdings befindet sich dessen Unternehmen gerade unter Insolvenzverwaltung. Jacob betonte auf Nachfrage von Reiner Merz (Grüne), dass man diesen Anbieter trotzdem gerne berücksichtigt hätte. Dem stünden allerdings rechtliche Gründe entgegen. Die VG müsse sich daran halten.