Donnersbergkreis Meisenheim: Nach Kollision mit Reh einfach weitergefahren

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Ein Autofahrer ist nach einem Wildunfall auf der Bundesstraße 420 nicht seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Dem Fahrer drohe nun ein Verwarnungsgeld, teilte die Polizei in Lauterecken mit. Ein Zeuge habe den Unfall zwischen einem Personenwagen und einem Reh auf der Straße zwischen Meisenheim und Callbach beobachtet. Der Zeuge habe gesehen, wie der Fahrer nach dem Zusammenstoß mit dem Tier einfach weiterfuhr. Der Fahrer habe das Reh mitten auf der Fahrbahn liegenlassen; es verendete. Nach der Straßenverkehrsordnung sind Unfallbeteiligte aber dazu verpflichtet, den Verkehr – also auch die Unfallstelle – abzusichern, streicht die Polizei heraus. Die Beamten konnten den Fahrer später ermitteln. (red)

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