Rockenhausen
Leinenzwang für Hunde: Wer sein Tier frei laufen lässt, riskiert Gelbe Karte oder Bußgeld
„Jede Verbandsgemeinde hat eine eigene Gefahrenabwehrverordnung“, so Melanie Gebhardt vom Ordnungsamt in Rockenhausen. Für die neue Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land ist Anfang 2019 eine neue in Kraft getreten. Diese Verordnung gibt – genauso wie die in den Verbandsgemeinden Göllheim, Kirchheimbolanden und Winnweiler – vor, dass Hunde innerorts auf öffentlichen Straßen angeleint werden müssen.
„In öffentlichen Anlagen wie dem Schlosspark dürfen Hunde auch nicht frei herumlaufen“, erklärt Gebhardt. „Verboten ist demnach auch das Baden in Brunnen oder Weihern und das Mitnehmen auf Kinderspielplätze.“ Wer sich daran nicht hält, kann eine Verwarnung oder ein Bußgeld von 25 bis 5000 Euro bekommen. Beim ersten Verstoß werde in der Regel nur ein Verwarnungsgeld fällig, bei wiederholten Verstößen droht ein Bußgeld, das höher ausfällt.
Zuständig ist das Ordnungsamt, doch können bei Verstößen auch die City-Streife oder generell die Polizei eingreifen. „Viele rufen uns auch an und geben uns einen Hinweis“, so Gebhardt. Eine Ansprache oder ein Schreiben an die betreffenden Hundehalte genügten oft schon. Das Ordnungsamt habe 2019 insgesamt 25 Verstöße verzeichnet, 2020 habe es bis Ende Oktober nur acht Verwarnungen gegeben.
Nicht nur Menschen sollen vor Bissen sicher sein
Nicht nur Menschen, auch andere Hunde sollen mit der Anleinpflicht geschützt werden. „Auch Hunde werden gebissen, zum Beispiel, wenn ein Hund vom Grundstück abhaut und es zu einer Rangelei mit einem Artgenossen kommt“, erklärt Gebhardt. Die Rasse und Größe machen keinen Unterschied, die Regeln gelten für alle Hunde. Bei Listenhunden gebe es neben der Leinen- eine Maulkorbpflicht. Listenhund sind Tiere bestimmter Rassen, die als gefährlich eingeschätzt werden. Welche dazu zählen, ist per Landesgesetz geregelt. In Rheinland-Pfalz zählen beispielsweise American Pit Bull Terrier oder Staffordshire Bullterrier dazu.
Auch Hunde, die nicht auf der Liste stehen und trotzdem schon zugebissen haben, werden als gefährlich betrachtet, bis eine Überprüfung stattgefunden hat. Das übernehmen Fachleute der Polizeihundestaffel, die im Auftrag der Kommune Hunde beurteilen, indem sie sie einem sogenannten Wesenstest unterziehen. Dabei wird entschieden, ob der Hund weiterhin einen Maulkorb tragen muss.
Hatz auf Wildtiere gilt es zu verhindern
Die Gefahrenabwehrverordnung gilt nicht nur innerorts, sondern auch in Wald und Flur. Auch wenn die Vierbeiner dort frei laufen dürfen, muss das Jagen von Wildtieren verhindert werden. Jäger sind befugt, wildernde Hunde zu töten. Wildern heißt, dass sie erkennbar dem Wild nachstellen und es gefährden. Ausgenommen davon sind Blinden-, Hirten-, Jagd- und Polizeihunde, wenn diese als solche erkennbar sind.
„Hunde müssen gemäß Gefahrenabwehrverordnung außerhalb einer Ortschaft nur dann angeleint werden, wenn sich andere Personen oder Hunde nähern“, erläutert Torsten Windecker, Vorsitzender der Jäger-Kreisgruppe Donnersberg. „Ansonsten dürfen sie frei laufen.“ Die Jäger appellierten aber trotzdem immer wieder an die Besitzer, die Hunde an die Leine zu nehmen, weil vor allem für junge und ältere Tiere Gefahr von Hunden ausgehe.
Meist zeigen die Ertappten Einsicht
„Wenn wir Hundebesitzern erklären, dass sie ihren Hund an der Leine lassen sollen, weil das Wild in der Wiese liegt, sind die meisten auch einsichtig.“ Im Winter seien die Tiere im Wald auch träger und langsamer, um Energie zu sparen, so habe der Hunde mehr Chancen, das Tier zu erreichen. „Es ist nicht schön, ein angebissenes oder schwer verletztes Tier erlösen zu müssen“, erklärt Windecker. Dem Jäger stehe zwar das Recht zu, einen wildernden Hund zu schießen, davon mache aber kaum ein Jäger Gebrauch. Obwohl jeder Hund einen Jagdtrieb in sich trage, könnten die Jäger je nach Rasse schon einschätzen, ob der Hund nur weggelaufen oder ob er wirklich in der Lage ist, Wild zu reißen.
Auch gebe es ein Gelbe Karte, die die Jäger an die Hundebesitzer verteilen können. Auf der stehe, wie sich der Besitzer zu verhalten habe. „Das ist mit einer Ermahnung vom Ordnungsamt zu vergleichen“, so Windecker. Die Jäger raten Haltern zu einer Feldleine, die 30 bis 40 Meter lang ist und dem Hund genügend Auslauf verschafft.