Donnersbergkreis Landrat hält an Hugo Paul fest

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Normalerweise arbeitet ein Patientenfürsprecher ruhig im Hintergrund, besucht Kranke in der Klinik, hört deren Probleme und versucht, bei Kritik vermittelnd mit der Leitung zu wirken. Im Fall Hugo Paul, den der Kreistag kürzlich mit 36 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zum Patientenfürsprecher des Kirchheimbolander Krankenhauses wählte, ist die Funktion zum Politikum geworden: Die CDU sieht einen Interessenkonflikt. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz wurde eingeschaltet. Deren Einschätzung liegt jetzt vor.

Werner bleibt danach fest entschlossen, den Bolander FWG-Mann Paul, der das Amt derzeit kommissarisch ausübt, zum Patientenfürsprecher zu bestellen. Das schreibt der Landrat nach Prüfung durch die Krankenhausgesellschaft an den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Rudolf Jacob. Die CDU hatte, wie am 8. August berichtet, einen Konflikt zwischen der Tätigkeit Pauls als zweiter Kreisbeigeordneter und der Tätigkeit des Patientenfürsprechers gesehen. Dies deshalb, weil Paul als Beigeordneter unter Umständen Werner in Funktionen bezüglich des Westpfalzklinikums vertreten müsste, als Patientenfürsprecher aber eine andere Linie als das Klinikum oder der Kreis als Gesellschafter vertreten könnte. Der Landrat hatte, nach der Forderung der CDU, diese Konstellation zu prüfen, die Krankenhausgesellschaft um Bewertung gebeten. In seiner Jacob nun mitgeteilten Absicht, die Bestellung Pauls für die fünfjährige Wahlperiode vorzunehmen, stützt sich Werner besonders auf diese Passage in der Antwort der Gesellschaft: „Krankenhausträger des Krankenhauses in Kirchheimbolanden ist die Westpfalz Klinikum GmbH, deren Bediensteter der zweite Kreisbeigeordnete Ihres Landkreises eindeutig nicht ist. Mit dieser rein formalen Betrachtung stünde einer Wahl ... zum Patientenfürsprecher nichts im Wege“. Das, merkt Werner gegenüber Jacob an, sei für ihn die Kernaussage und wiege schwerer als „die rein theoretischen Betrachtungen“, die die Krankenhausgesellschaft „quasi optional“ im weiteren Verlauf ihrer Antwort anstelle. Diese „theoretischen Betrachtungen“ laufen auf Folgendes hinaus: Sollte der Kreis als Anteilseigner des Klinikums „auch als Teil des Krankenhausträgers angesehen werden können, wäre die Wahl des zweiten Kreisbeigeordneten als Patientenfürsprecher nicht so eindeutig möglich“. Die Gesellschaft deutet entsprechend auch eine Begründung zum Landeskrankenhausgesetz, wonach keine Patientenfürsprecher gewählt werden sollten, „die in dauernden geschäftlichen... Beziehungen zum Krankenhausträger“ stehen. Ihr etwas verschwurbelt formuliertes Resümee: „Unter Abwägung dieser Vorgaben kann in Ihrem Fall nicht eindeutig von einer unproblematischen Lösung dieser Besetzungsproblematik ausgegangen werden.“ Werner schreibt an Jacob aus seiner Erfahrung, „dass Gespräche der Patientenfürsprecher nicht auf meinem Tisch gelandet sind, sondern mit den Verantwortlichen im Krankenhaus geklärt wurden – und das ist gut so“. Dies „Wissen aus einer langjährigen Praxis“ wiege für ihn deutlich schwerer als die Theorie. Werner verweist gegenüber dem CDU-Fraktionschef auch darauf, dass Hugo Paul im Kreistag einstimmig als Patientenfürsprecher fürs Kirchheimbolander Krankenhaus gewählt worden war. „Dies zeigt im Übrigen, dass auch Ihre Fraktion im Zeitpunkt der Wahl keinen Interessenskonflikt gesehen hat.“ Er lese aus der Antwort der Krankenhausgesellschaft anders als der Landrat eher den Tenor heraus, „dass es auch dort überwiegend Bedenken gegenüber der Personalunion des Beigeordnetenamtes und der Funktion des Patientenfürsprechers gibt“, teilte der CDU-Fraktionsvorsitzende der RHEINPFALZ mit. Die Tatsache, „dass man dort nicht ausdrücklich die Unvereinbarkeit dieser beiden Ämter in einer Person erkannt hat“, genüge dem Landrat, um Hugo Paul nun zu ernennen. Es gehe der CDU, versichert Jacob, nicht um die Person Hugo Paul oder die FWG. Man könne, räumt er ein, der CDU vorwerfen, bei der Wahl des Patientenfürsprechers nicht sofort den drohenden Interessenskonflikt erkannt zu haben. Dem Landrat hingegen sei die Personalie sicher länger bekannt gewesen, so dass die Verwaltung dies hätte prüfen können und müssen. Wie Jacob abschließend mitteilt, wolle sich die CDU nun intern abstimmen, „ob wir die Antwort des Landrates so hinnehmen oder die Angelegenheit der Kommunalaufsicht bei der ADD vorlegen“. (bti/Archivfoto: Schifferstein)

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