Donnersbergkreis
Kosten für Müllentsorgung steigen
Warum wirken sich die gestiegenen Kraftstoff- und Energiekosten auch im Donnersbergkreis aus, obwohl die Abfallentsorgung von Privatunternehmen übernommen wird?
Als verhältnismäßig kleiner Abfallwirtschaftsbetrieb, der sämtliche Sammel-, Transport- und Entsorgungsleistungen von externen Dienstleistern durchführen lässt, ist jener im Donnersbergkreis von den Preisentwicklungen in der Entsorgungsbranche abhängig. Grundsätzlich sind die Preise zwar festgeschrieben in den Verträgen, die mit den Entsorgern geschlossen wurden. Allerdings enthalten einige Verträge eine sogenannte Preisanpassungsklausel, die den Unternehmen die Möglichkeit einräumt, bei „Veränderung der Marktsituation“ die Preise während der Vertragslaufzeit zu erhöhen (im Rahmen bestimmter Grenzen). Darüber hinaus enthalten einige Verträge auch Preisgleitklauseln: Diese orientieren sich am Preisindex des Statistischen Bundesamtes; wird ein bestimmter Schwellenwert erreicht – zum Beispiel eine Preissteigerung von drei Prozent –, führt dies zu Preisanpassungen in entsprechender Höhe.
Hat der Kreis bereits Kostensteigerungen hinnehmen müssen?
Die Hauptdienstleister für den Donnersbergkreis haben im laufenden Jahr schon Preise erhöht – aufgrund der massiven Preissteigerungen im Bereich der Energie- und Kraftstoffkosten. In erster Linie sind es die hohen Preise für Dieselkraftstoff, die bei Abfallsammlungen in einem Flächenlandkreis wie dem Donnersbergkreis deutlicher zu Buche schlagen als in einem städtischen Entsorgungsbereich. Die Kreisverwaltung musste Preiserhöhungen zwischen vier und 9,5 Prozent akzeptieren, da diese vertragskonform sind. Für 2023 sind bereits weitere Erhöhungen angekündigt worden.
Wird sich das auf die Gebühren auswirken?
Die Entwicklung wird sich bei den Abfallgebühren laut Kreisverwaltung „mit hoher Wahrscheinlichkeit bemerkbar machen“. Letztlich müssen alle im Abfallwirtschaftsbetrieb anfallenden Kosten durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden.
In welcher Form und ab wann?
Grundlage für die Erhebung der Abfallgebühren ist die Gebührensatzung, deren Änderung vom Kreistag beschlossen werden muss. Aktuell bereitet die Kreisverwaltung eine Gebührennachkalkulation vor, die die gestiegenen Preise bei den vergebenen Dienstleistungen berücksichtigt – sowie die für 2023 zu erwartenden Preissteigerungen. Das Ergebnis der Nachkalkulation zeigt dann, ob, ab wann und in welcher Höhe Gebühren erhöht werden müssen. Den gestiegenen Kosten für die Entsorgung stehen dabei auch höhere Erlöse gegenüber, beispielsweise durch erhöhte Vermarktungspreise beim Altpapier.
Wie werden sich neue Vertragsverhandlungen mit Entsorgungsunternehmen auswirken?
Die Verträge mit den Entsorgern haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit – danach wird neu ausgeschrieben. Aktuell sind überwiegend noch laufende Verträge von den Dienstleistern zu erfüllen. In welchen Bereichen und in welcher Höhe zukünftig Kostenänderungen anstehen, ist laut Kreisverwaltung derzeit noch nicht abschließend zu beziffern.
Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass solche Dienstleistungen in Zukunft am Markt günstiger abgerufen werden können, wie es weiter heißt. Dabei spielen nicht nur die gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise eine Rolle, sondern auch die Beschaffungskosten für technische Geräte oder die Entwicklung der Personalkosten, die sich wiederum an der Inflationsrate orientieren.
Welche Überlegungen gibt es, um auf die Kostenbremse zu drücken?
Fürs Jahr 2024 soll ein neues Abfallwirtschaftskonzept für den Donnersbergkreis entstehen. Die Kreisverwaltung strebt an, einerseits die Gebühren „kostenorientiert und möglichst moderat zu erhöhen“, andererseits soll es zu „möglichst wenig Leistungskürzungen“ kommen. Das heißt, die Bürger sollen überwiegend ihren Abfall in der bisher gewohnten Weise entsorgen können. Beispielsweise wird darüber nachgedacht, die Entsorgung der schwarzen Restmülltonne zukünftig bedarfsgerechter zu gestalten: Wer wenig Restmüll verursacht und sparsam mit seinem Restmüllvolumen umgeht, wird auch weniger Gebühren zahlen müssen als diejenigen, die eine größere Restmülltonne und kürzere Abfuhrintervalle benötigen.
Die Informationen stammen von Hado Reimringer, Leiter der Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft bei der Verwaltung des Donnersbergkreises, sowie Stefan Müller, Referatsleiter Abfallwirtschaft.