Donnersbergkreis Jagd verboten, Zaun-Zukunft ungewiss

Margot Scheibe, Eigentümerin des bekanntesten Zaunes im Landkreis Kusel, hat einen Teilerfolg errungen: Die Untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung hat ihrem Antrag entsprochen, ihr Grundstück in Hohenöllen als befriedet einzustufen. Damit darf dort nicht mehr gejagt werden. Ob jedoch auch der Zaun stehenbleiben darf, ist ungewiss.

Mit Bescheid vom vorigen Montag hat die Untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung der sogenannten jagdrechtlichen Befriedung von Margot Scheibes Grundstück zugestimmt und deren Beginn offiziell auf den 1. April dieses Jahres festgesetzt. Die Bewilligung erfolgte, obwohl es eine ganze Reihe von Widersprüchen bei der öffentlichen Anhörung gegeben hat; angefangen bei Jagdpächter und Jagdgenossenschaft über Landwirte und Landwirtschaftskammer bis hin zum Kreisveterinäramt. Jedoch haben alle nun vier Wochen Zeit, der Entscheidung zu widersprechen.

Zur Erinnerung das Problem im Schnelldurchlauf: Margot Scheibe, selbst vor Jahrzehnten Jägerin, ist inzwischen zur engagierten Tierschützerin geworden. Zugleich ist sie Eigentümerin eines gut 25 Hektar großen, zusammenhängenden Grundstücks auf dem Gebiet des Hohenöller Ortsteils Sulzhof. Seit mehr als 50 Jahren ist das Gebiet mit umfangreichen Waldflächen eingezäunt. Der Zaun stammt noch aus jenen Zeiten, in denen Scheibes Vater das Gelände aufgeforstet hat. Niemand hatte sich daran gestört - bis zum Sommer 2013. Da machte Ortsbürgermeister Erich Wannenmacher die Kreisverwaltung auf den Zaun aufmerksam.

Vorangegangen war ein Streit zwischen Scheibe und dem Jagdpächter beziehungsweise der Jagdgenossenschaft, der sie wegen ihres Grundstücks und auf der Grundlage des Bundesjagdrechts verpflichtend angehört. Scheibe hatte mit früheren Pächtern die Vereinbarung getroffen, dass aus ethischen Gründen auf ihrem Gelände nicht gejagt werden solle. Dagegen soll der Jagdpächter verstoßen haben, woraufhin sie ihm den Schlüssel zum Tor im Zaun entzogen hatte - dieses sollte er nutzen können, falls sich verwundete oder kranke Tier auf dem Grundstück aufhalten sollten. Seither brodelte der Krach - zumal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kurz zuvor ein Urteil gefasst hatte, wonach es keinem Grundstückseigentümer zuzumuten sei, dass auf seinem Gelände gejagt werde, obwohl er aus ethischen Gründen gegen die Jagd sei.

In der Hauptsache hat Scheibe nun von der Unteren Jagdbehörde Recht bekommen. Sie habe nachgewiesen, dass sie aus ethischen Gründen gegen die Jagd sei. Daher werde ihrem Antrag stattgegeben, ihr Grundstück von etwa 25 Hektar jagdrechtlich zu befrieden, wie der Fachausdruck dafür lautet, dass dort nicht mehr gejagt werden darf. Die Jagdbehörde hat diesem Antrag zugestimmt, obwohl dem Bescheid umfangreicher Widerstand voranging. Die Jagdbranche argumentiert, dann sei die Bejagung des gesamten Revieres erschwert. Die Landwirtschaft moniert, dieses Grundstück werde damit zu einem Rückzugsgebiet für Wild, so dass auf angrenzenden Äckern mit vermehrtem Verbiss zu rechnen sei. Ähnlich argumentiert die VG Lauterecken, die es zudem - genau wie die Jagdgenossenschaft - künftig für schwierig hält, das Revier noch zu verpachten. Und die bei der Kreisverwaltung ansässige Tierseuchenbehörde führt an, zur Bekämpfung der Schweinepest und zur Reduzierung der Schwarzwildbestände müsse Schwarzwild ganzjährig bejagt werden; seien Flächen ausgenommen, erhöhe das die Seuchengefahr - auch für einen nahe gelegenen Schweinemastbetrieb.

Die Jagdbehörde entschied dennoch zu Scheibes Gunsten, weil deren Interesse aus ethischen Gründen höher einzuschätzen sei als die Einwände. Diese fußten, so die Behörde sinngemäß, in erster Linie auf abstrakten, gemutmaßten Nachteilen; nicht auf konkret belegte n Gefährdungen. Zudem sei die Jagd rund um das Gelände nach wie vor möglich, und Scheibes Grundstück sei auch nicht so riesig, als dass sich die Wildpopulation übermäßig erhöhen würde.

Scheibes Erfolg bei der Unteren Jagdbehörde bedeutet allerdings nicht, dass der Zaun nun stehenbleiben darf. Jagdrechtliches und baurechtliches Verfahren müssten auseinandergehalten werden, sagte Kreispressesprecher Ralf Rohe gestern auf Anfrage.

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