Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Jäger fühlen sich in der Krisenzeit allein auf weiter Flur

Eine Bache mit ihren Frischlingen – sie haben gerade Schonzeit.
Eine Bache mit ihren Frischlingen – sie haben gerade Schonzeit.

Wie wirken sich die mit der Corona-Krise verbundenen Einschränkungen und Unsicherheiten auf Jagd und Jäger aus? Wie soll totes Wild entsorgt, wie verwertet werden? Wie soll man ohne fremde Hilfe eine umgestürzte Jagdkanzel wieder aufrichten? Drei Fachleute beziehen zu diesen Fragen Stellung. Dabei wird klar: Zufriedenstellende Antworten gibt es momentan nicht wirklich.

Beim Blättern im April-Heft von „Jagd & Jäger“, dem monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, fallen vor allem die orangefarbenen, schräg über die angekündigten Veranstaltungen gedruckten Vermerke „ABGESAGT“ auf. Nicht nur der Landesjagdverband mit seinen verschiedenen Einrichtungen, sondern auch die nachgeordneten Kreisgruppen bis hin zu den Hegeringen und anderen Organisationseinheiten der Jägerschaft haben alle geplanten Veranstaltungen bis auf Weiteres ausgesetzt, soweit sie nicht bereits ausgefallen sind. Laut Kreisjagdmeister Klaus Weber musste auch die für den 19. März angesetzte Übung zur Bekämpfung eines fiktiven Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) abgesagt werden. Das gegenwärtige Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen lasse derartige Planspiele nicht zu. Die anstehende Sitzung des Kreisjagdbeirats habe er ebenfalls auf unbestimmte Zeit verschieben müssen.

Ähnlich äußert sich Torsten Windecker, erster Vorsitzender der Kreisgruppe Donnersberg im Landesjagdverband: Neben der abgesagten Jahreshauptversammlung fänden derzeit weder Vorstandssitzungen noch Hegeringstammtische statt und die vorgesehenen Kurse zur Jäger- und Jagdhundeausbildung seien vorläufig hinfällig. Insoweit für jagdliche Angelegenheiten Beratungsbedarf bestehe, sei er telefonisch und per E-Mail im „Homeoffice“ erreichbar, so Windecker.

Reviere müssen betreut werden

Einig sind sich die beiden Jagdfunktionäre darin, dass trotz dieser „amtlichen“ Einschränkungen die Betreuung der Jagdreviere durch die Jäger weitergehen muss, und das sei vom heimischen Schreibtisch aus nun wirklich nicht möglich. Auch wenn – trotz der zu Beginn des neuen Jagdjahres geänderten Jagdzeiten – die meisten Wildarten gegenwärtig Schonzeit hätten und bei den Wildarten ohne Schonzeit die zur Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen, habe der Jäger im Revier genug zu tun, betont Kreisjagdmeister Weber. Insbesondere erforderten die wegen der hohen Bestände und der drohenden ASP ganzjährig zu bejagenden Wildschweine die ständige Präsenz der Jäger. Allerdings verlange die Jagd auf Schwarzwild im Frühjahr besondere Sorgfalt, da jetzt viele zu schonende Bachen mit abhängigen Frischlingen unterwegs seien. Selbstverständlich dürften in diesen Monaten Gesellschaftsjagden (ab drei Personen) wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus nicht stattfinden.

Die – möglichst täglichen – Reviergänge zur Kontrolle der Kirrungen (Lockfütterungen) und eventuell schadensgefährdeter Felder könne der Jäger in der Regel ebenso alleine erledigen wie die durch den zunehmenden Mond begünstigten Abend- und Nachtansitze auf die Schwarzkittel. Käme der Jäger dabei zu Schuss auf einen schweren Keiler, würde er zu dessen Bergung allerdings einen Helfer benötigen. Für den Fall einer notwendigen Nachsuche käme als dritte Person noch ein Schweißhundführer hinzu, der ebenso wie der Helfer in den seltensten Fällen ein Familienmitglied des Schützen sein wird. Ähnlich verhalte es sich bei einem Wildunfall im Straßenverkehr, zu dem der Revierpächter beziehungsweise dessen Beauftragter von den beteiligten Personen oder der Polizei gerufen wird, um die verletzten Tiere von ihrem Leiden zu erlösen.

Und wenn das Wildschwein geborgen ist, stelle sich die Frage nach dessen Verwertung. Die geschlossenen Restaurants kämen derzeit als Abnehmer nicht infrage, vielleicht eher schon ein Metzger – aber auch hier zeige sich wiederum das Problem mit der Begrenzung der Kontaktpersonen und den vorgeschriebenen Abständen zwischen diesen. Ähnlich verhielte es sich, wenn der Jäger das selbst zerwirkte Wildbret an Privatpersonen weitergäbe. Die vorgeschriebene Trichinenprobe in einem verschlossenen Beutel bei der Kreisverwaltung in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen – vorausgesetzt, der Jäger ist zur Entnahme des Probematerials befugt - wäre dabei noch das geringste Problem, versichert Weber.

„Stehen auf verlorenem Posten“

Auch Renate Bickmann, die Jagdpächterin des Reviers Münchweiler links der Alsenz, bedauert, dass es die Corona-Situation erfordere, jagdlich mehr oder weniger allein auf weiter Flur unterwegs zu sein. Ohne Helfer könne man beispielsweise wenig ausrichten, wenn wie in den vergangenen Wochen Stürme Jagdkanzeln umwerfen oder von den Bäumen gerissene Äste die Wege versperren. Ein Reh sei von einem umgestürzten Baum erschlagen worden, ein anderes habe ohne erkennbare Ursache tot auf einem Acker gelegen - beide mussten entsorgt werden, Corona hin oder her.

„Der Zaun zur US-Housing auf dem Heuberg hat etwa 20 Löcher, durch welche die Sauen ein- und auswechseln. Tagsüber liegen sie jenseits des Zauns auf US-Gelände in Sicherheit, des Nachts kommen sie raus und verwüsten Felder und Wiesen“, berichtet Bickmann weiter. Ein Jäger allein stehe da „buchstäblich auf verlorenem Posten - ganz abgesehen davon, dass ein Schuss am Zaun bei den Amerikanern Alarm auslöst und zehn Minuten später Militärpolizisten erschienen“, klagt Bickmann mit Hinweis auf das Kontakt- und Versammlungsverbot. Und überdies stelle sich die Frage, „wie wir gemeinsam mit den Landwirten und gegebenenfalls amtlichen Schätzern, also zu dritt oder zu viert, die Wildschäden taxieren sollen“. So etwas könne nicht aufgeschoben werden, sagt die Revierpächterin, die in diesen Fragen momentan keinen zufriedenstellenden Ausweg sieht.

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