Donnersbergkreis / Kaiserslautern Illegale Gleisüberquerungen werden häufiger

Der Bahnhaltepunkt in Rockenhausen. Dort besteht noch am wenigsten Anlass, sich über die Gleise zu wagen – es gibt nur einen Bah
Der Bahnhaltepunkt in Rockenhausen. Dort besteht noch am wenigsten Anlass, sich über die Gleise zu wagen – es gibt nur einen Bahnsteig an diesem Kopf-Haltepunkt. An anderen Bahnhöfen wechseln Unvorsichtige schon mal auf kürzestem Weg – also durchs Gleisbett – von einem Bahnsteig zum anderen.

Leute, die auf oder in der Nähe von Bahngleisen umherlaufen, gehören zum Tagesgeschäft. Das sagt Christian Ollhoff von der Bundespolizei-Direktion in Kaiserslautern. Wird der Übeltäter geschnappt, drohen harten Strafen.

Illegale Gleisüberschreitungen gehören in den Zuständigkeitsbereich von Bundespolizei-Beamten Ollhoff – der erstreckt sich von den Landesgrenzen zum Saarland und nach Baden-Württemberg bis in den Norden nach Bingen – zum Tagesgeschäft. „Wenn uns jemand eine Person im Gleis meldet, dann wird die Strecke gesperrt. Wir können ja nicht live sehen, wo gerade ein Zug fährt“, sagt Ollhoff. Die Bundespolizei habe nur Zugang zu den regulären Fahrplänen, allerdings werden die Strecken auch von Güterzügen befahren. Hierzu gibt es keine Fahrpläne zum Abrufen. Es gibt aber Abstufungen, so die Bundespolizei, je nachdem, was gemeldet wird. „Wird etwa eine Person in Gleisnähe gemeldet, dann gibt es den Befehl an den Zugführer, auf Sicht zu fahren.“ Das heißt, dass die Züge abbremsen, die logische Folge sind Verspätungen. Allerdings fallen diese laut Ollhoff nicht immer allzu groß aus. „Teilweise sind die Verspätungen bei den Sichtfahrten minimal.“

Ist die Situation vor Ort unklar, kann es zu größeren Verspätungen kommen. Und wenn ein Zug zu spät ist, gilt das meist auch für die Folgezüge. Je nach Einsatz fällt das Bußgeld entsprechend hoch aus, sagt Ollhof. Ein bloßes unerlaubtes Überschreiten der Gleise – ohne Zwischenfall – kostet 35 Euro. Kommt ein Zug dadurch vier Minuten später, muss aber keine Notbremsung einleiten, dann stehen 55 Euro Bußgeld an. Wirklich hart werden die Strafen, wenn der Zug schnellbremsen muss. „Dann ist das ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“, sagt Ollhoff. Es kann sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis einem Jahr die Folge sein.

Die Bahn-Pressestelle schreibt auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass Züge aufgrund ihres hohen Gewichtes einen sehr langen Bremsweg haben. „Ein Zug kommt bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern nach dem Einleiten einer Notbremsung erst nach etwa 800 bis 1000 Metern zum Stehen. Hinzu kommt, dass man den Zug viel später hört, um das Gleis noch rechtzeitig verlassen zu können.“ Auf dem knapp 33.300 Kilometer langen Schienennetz der Bahn in Deutschland kam es laut Pressestelle im vergangenen Jahr zu 4039 Gleissperrungen – Tendenz zum Vorjahr steigend. „Wesentliche Gründe hierfür sind aus unserer Sicht ein sinkendes Gefahrenbewusstsein sowie gerade bei jüngeren Menschen eine größere Bereitschaft, sich an gefährlichen Trends wie Selfies im Gleisbereich zu beteiligen.“

Die Bahn habe mittlerweile eigene Präventionsteams, auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland, ins Leben gerufen. „Sie sensibilisieren die Menschen im Schulterschluss mit den Kollegen der Bundespolizei persönlich vor Ort: Mit Ständen am Bahnhof, an Bahnanlagen oder in Lehreinheiten in der Schule oder Kita machen sie vor allem Kinder und Jugendliche auf gefährliche Situationen aufmerksam“, heißt es von der Bahn. Sämtliche Bahnstrecken einzuzäunen, sei aufgrund des enormen Streckennetzes nicht machbar. Entlang sensibler Strecken, etwa den Hochgeschwindigkeitstrassen, werde das allerdings gemacht. „Im Übrigen ist leider immer wieder zu beobachten, dass Zäune mutwillig niedergetrampelt, Bepflanzungen zerstört und Warnschilder umgestürzt oder mit Graffiti besprüht werden“, ergänzt die Bahn.

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