Donnersbergkreis
Höringen: Rat wehrt sich gegen Abstufung der Kreisstraße 4 zum Wirtschaftsweg
Die Ortsgemeinde Höringen ist mit einer Abstufung der Kreisstraße (K 4) zwischen dem Wingertsweilerhof und Winnweiler ganz und gar nicht einverstanden. Dem Vorhaben des Kreises hat der Gemeinderat eine klare Abfuhr erteilt.
Das Gremium lehnte einstimmig den Abschluss einer vom Kreis vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab. Der Kreis beabsichtigt die Abstufung der Kreisstraße. Dass dies rechtlich möglich ist, unterstrich Michael Kühn vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Worms. Nach dem Landesstraßengesetz müsse jeder Ort oder jeder Gemeindeteil zumindest über eine klassifizierte Straße erreichbar sein. Der zu Höringen gehörende Wingertsweilerhof ist über die Landesstraßen 390 und 387 angeschlossen. Somit bedürfe es laut Kühn keines weiteren qualifizierten Verkehrsweges wie der von Winnweiler kommenden Kreisstraße.
Kreisstraße soll Wirtschaftsweg werden
Die vorliegende Vereinbarung sieht in ihren Grundzügen vor, dass die jetzige Kreisstraße, die hauptsächlich durch ein Waldgebiet führt, vom Kreis komplett aufgegeben wird. Allerdings wird die Fahrbahn als Wirtschaftsweg erhalten, denn nur darüber sind land- und forstwirtschaftliche Flächen erschlossen. Mit einem Kostenaufwand von rund 400.000 Euro will der Kreis unter finanzieller Unterstützung des Landes die Höringerbachbrücke zuvor noch sanieren. Deutlich machte Kühn, dass die Brücke lediglich in einer Breite von fünf Metern ausgebaut wird und nicht in der für eine Kreisstraße üblichen Breite. Daraus lasse sich schon erkennen, dass der LBM die Voraussetzungen für eine klassifizierte Straße nicht schaffen will. Das stieß bei den Ratsmitgliedern auf Unverständnis und Unmut.
Die Kreisstraße hat eine Länge von 4,6 Kilometern. Davon liegen 1,7 Kilometer mit einer Fahrbahnfläche von 6300 Quadratmeter in Höringer Gemarkung. Während auf der Landesstraße täglich 2401 Fahrzeuge den Ort passieren, sind es auf der Kreisstraße in Richtung Winnweiler und zurück nur 341. Rechtlich wie tatsächlich sei die Auflassung und Rückstufung somit vertretbar, so die Behördenvertreter. Um den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr aufrecht zu halten, soll vor einer Übertragung der Straßenbauträgerschaft die sanierungsbedürftige Brücke in einen guten Zustand versetzt werden. Einen entsprechenden Auftrag hat die Kreisverwaltung vorsorglich dem Landesbetrieb erteilt.
„Anbindung über Landesstraße ausreichend“
Dass jede Gemeinde und jeder Ortsteil zumindest über eine klassifizierte Straße erreicht werden muss, schließe „aber keine weitere klassifizierte Straße aus“, argumentierte SPD-Fraktionsvorsitzender Stephan Brutschek, der auf den jetzigen Verkehrsweg besteht, und zwar in der Trägerschaft des Kreises. Er wehrt sich auch gegen das Entgegenkommen des Kreises, wonach die Fahrbahn bis hinter die Höringerbachbrücke vor einer Abstufung neu überzogen wird. Für ihn zähle der Erhalt und die Sanierung der Kreisstraße.
Matthias Nunheim, zuständiger Abteilungsleiter im Kreishaus, unterstrich, dass der Landkreis die Anbindung des Wingertsweilerhofes über die Landesstraße als ausreichend ansieht und auf die Kreisstraße verzichtet werden kann. Das sah Brutscheck anders und betonte, dass die Höringer bei einer Fahrt zum Bahnhof einen Umweg von fünf Kilometern in Kauf nehmen müssten. Die Unterhaltung der Straße sei einer Ortsgemeinde nicht zumutbar, weshalb der Kreis gefordert sei.
Der Donnersbergkreis könne und dürfe sich eine solche Ausgabe ohne Bezuschussung durch das Land und spätere Abstufung nicht erlauben, betonte Nunheim. In den letzten Monaten habe man die für die Region beste Lösung bereits diskutiert und Abwägungen getroffen. Das Ergebnis sei klar: Der Bau einer neuen Brücke und die anschließende Abstufung. Hinzu komme der Druck durch den Rechnungshof, der vom Kreis Sparmaßnahmen fordere.
Rat lehnt Vereinbarung mit Kreis ab
Verschiedene Ratsmitglieder gingen auf die Verkehrserhebung ein. Wäre die Fahrbahn in gutem Zustand, so würden viel mehr Fahrzeuge diese Straße passieren und die Notwendigkeit einer Erhaltung träte noch deutlicher zutage. Die von Ortsbürgermeisterin Brigitte Enders (Lebensraum Dorf) vorgeschlagene Einbahnstraßen-Regelung sei rechtlich auf qualifizierten Straßen nicht zulässig. „Was wird, wenn wir der öffentlich-rechtlichen Entscheidung nicht zustimmen?“, wollten die Ratsmitglieder wissen. „Es bleibt, wie es ist“, kam als Antwort. Beide Behördenvertreter können sich nicht vorstellen, dass der Kreis ohne Mitwirkung von Höringen die Straße so einfach aufgibt. „Dann soll man alles beim Alten lassen“, kam sofort die Antwort aus dem Gremium. Dies bedeute aber auch, dass nur die dringendsten Reparaturen an der Fahrbahndecke ausgeführt werden. Die Brücke selbst bleibt im jetzigen Zustand und wird weder saniert noch neu gebaut. „Dann bleibt auch die Verkehrssicherungspflicht beim Donnersbergkreis“, resümierte das Ratsmitglied Gert Scheidt (SPD). „Die Brücke ist über 100 Jahre alt und ist total in Ordnung“, meinte Herbert Denzer (Lebensrum Dorf). Er vermutet, dass die Brücke nur als Argument vorgeschoben werde. „Wir wollen keine neue Brücke, sondern eine neue Straße“, betonte die Ortsbürgermeisterin. Sie möchte „heute keine Entscheidung treffen“.
Zu dieser Aussage gab es Widerstand von der SPD-Fraktion, die „heute eine klare Entscheidung will, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht zuzustimmen“. Daraufhin fasste das Gremium einstimmig den Beschluss, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzulehnen. Auf Anraten der Ortsbürgermeisterin hin wird die Begründung zu einem späteren Zeitpunkt in einem der Gemeindegremien ausgefertigt.