Donnersberger Echo RHEINPFALZ Plus Artikel Grundsteuererklärung: Diebische(s) Elster

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Für viele Bundesbürger ist die digitale Abgabe der Grundsteuererklärung ein rotes Tuch – auch für RHEINPFALZ-Redakteure.

Wenn Sie in einer Runde sitzen, in der das Gespräch ins Stocken gerät, sie aber auch nicht übers Wetter, die Energiekrise oder den FCK reden wollen, dann probieren Sie es doch mal mit folgendem Satz: „Hosche schunn Dei Elschder gemach?“ Jede Wette: Sofern Sie nicht gerade auf einem Treffen des Mieterbundes sind, werden Sie Reaktionen ernten.

Die einen werden mit einem Gesicht, als plagten sie Zahnschmerzen, kleinlaut zugeben, „dass ich des seit Woche vor mer her schieb, obwohl ’s mich queelt“, die anderen (dazu gehören meine Frau und ich seit kurzem) werden mit überlegenem Lächeln mitteilen, dass sie die Prozedur schon hinter sich haben – um sich sogleich (zumindest mehrheitlich) über die Gängelei der Bürger zu echauffieren. Und schon haben Sie ein Thema für die nächste Stunde ...

Tipps für diejenigen, die noch nicht „geelstert“ haben

Die Rede ist, Sie wissen’s längst, von der Grundsteuererklärung. Genauer gesagt vom Zwang, dass Eigentümer auf digitalem Weg Angaben zu Haus und Hof machen müssen. In der Regel geschieht das über das Internet-Portal Elster, bei einfachen Sachverhalten kann auch eine Webseite des Bundes genutzt werden.

Über Sinn und Unsinn des Verfahrens ist hinlänglich berichtet worden. Exemplarisch sei auf den Artikel meines Kollegen Andreas Schlick verwiesen, der in der RHEINPFALZ am SONNTAG treffend beschrieben hat, was den Menschen – vor allem den älteren – zugemutet wird. Hier möchte ich es deshalb bei ein paar Tipps für diejenigen bewenden lassen, die noch nicht „geelstert“ haben.

Nichts mehr vornehmen an diesem Tag

Erstens: Gehen Sie nicht mit dem Anspruch ran, sich schnell durchzuklicken, um „die Sach aus’m Kreiz se hann“. Das Portal heißt Elster und die ist bekanntlich diebisch – hier stiehlt sie unsere Zeit. Der ohnehin große Missmut steigt weiter, wenn Sie trotz vorheriger Registrierung zirka 20 Minuten brauchen, um ihr Konto zu aktivieren. Hierfür ist zunächst das Herunterladen einer Zertifizierungsdatei nötig. Nehmen Sie sich also lieber an diesem Tag nichts mehr vor. Wir haben jedenfalls trotz des zugeschickten und tatsächlich hilfreichen Datenstammblatts für zwei Objekte vier Stunden benötigt. Fairerweise sei gesagt, dass mein Chef Torben Müller laut eigener (unbestätigter!) Aussage über die alternative Seite nur 30 Minuten benötigte. Gleichwie: Sollten Sie schneller durchkommen, umso besser – verbuchen Sie es als gewonnene Lebenszeit.

Zweitens: Glauben Sie nicht, Elster sei unfehlbar. Ein Beispiel: Für das Erstellen des Kontos wird eine Aktivierungs-ID und ein Aktivierungs-Code verlangt – jeweils mit dem Vermerk „aus E-Mail“. Die ID stand tatsächlich in der Mail, die wir nach der Registrierung erhalten haben – der Code dagegen auf einem Schreiben, dass uns per Post zugeschickt wurde. Muss man erst mal drauf kommen.

Bilder aus dem Grundsteuer-Dschungel

Drittens: Denken Sie nicht, dass Sie auf Anhieb sehen, wie viele Fragen zu beantworten sind. Es gibt Rubriken und Unterrubriken, die einzeln anzuklicken sind. Später noch einmal eine bestimmte Stelle zu finden, ist nicht so einfach. Die Empfehlung: Machen Sie ab und zu ein Bild, wo Sie im Grundsteuer-Dschungel gerade sind – kann hilfreich sein!

Viertens: Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie bei jeder Frage sofort wissen, welche Option zutrifft. Und versprechen Sie sich nicht zu viel von dem Fragezeichen, das Sie zur Hilfe anklicken können. Da stehen Erklärungen wie: „Ein Grundstück ist auch dann ein Zweifamilienhaus, wenn die Wohnfläche mindestens 50 Prozent der gesamten Fläche beträgt und neben den Wohnungen weitere Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, welche die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigen“ ...

Fehler verbessern, Hinweise ignorieren

Fünftens: Wenn das System Angaben als widersprüchlich erkennt, erscheint eine Fehlermeldung oder ein Hinweis. Der Unterschied: Versenden können Sie das Formular nur, wenn alle Fehler behoben sind; Hinweise müssen nicht zwingend getilgt sein. Deshalb: Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche. Und wenn Sie unsicher sind, ob Sie alles korrekt eingegeben haben: völlig normal!

Sechstens: Wenn Sie es tatsächlich geschafft haben und das Dokument irgendwann auf Grün steht, das heißt versendet werden kann: Fackeln Sie nicht lange – einmal noch drüber geschaut und weg damit. Wer weiß, ob es sich das Programm nicht gleich wieder anders überlegt ...

... und ein Lokal für das Versöhnungsessen

Siebtens: Wenn Sie zusammen mit ihrem Partner die Erklärung ausfüllen: Vergessen Sie’s, dass Sie da konfliktfrei herauskommen – egal wie gut sie sich sonst verstehen. Als „beziehungsschädlich“ hat meine Frau in ihrer ersten Erregung das Ganze bezeichnet. Überlegen Sie sich deshalb vorab schon mal ein schönes Lokal für ein Versöhnungsessen.

Achtens: Rechnen Sie nach Abgabe nicht damit, dass Sie rasch eine Benachrichtigung von der Finanzbehörde bekommen. Erst Recht nicht, nachdem die Möglichkeit zur Abgabe nach vehementen Protesten um drei Monate auf 31. Januar verlängert worden ist. Gerne hätte ich ja – wie es der Staat bei uns Bürgern macht – eine Frist gesetzt. Nur leider habe ich das Kästchen dafür nicht gefunden ...

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