Winnweiler Gebühren werden erhöht
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, Gebührenanpassungen vorzunehmen. Bei den Grabstätten macht die Gebührenanpassung 50 Euro pro Sterbefall aus. So kostet ein Einzelgrab statt bisher 300 künftig 350 Euro, gleiches gilt für das Urnengrab. Die Gebühr für die Nutzung der Leichenhalle steigt von 120 auf 150 Euro, die Grabanfertigung wird statt mit 660 künftig mit 770 Euro abgerechnet. Deutlich teuerer werden auch die Wiesenurnengräber und die anonymen Urnengräber. „Bei diesen Gräbern übernimmt die Gemeinde die Pflegearbeiten, während bei normalen Urnengräbern dies von den Hinterbliebenen übernommen wird“, begründete Ortsbürgermeister Rudolf Jacob die höher ausfallende Preisanpassung.
Für die Halle in Alsenbrück-Langmeil müssen Nutzer jetzt 130 statt bislang 100 Euro zahlen, das Bürgerhaus in Potzbach ist statt für 65 Euro jetzt für 90 Euro zu haben. Im Festhaus wird die Benutzungsgebühr für den kleinen Saal von 75 auf 120 Euro angehoben, für den großen Saal sind statt 180 Euro künftig 250 Euro und für beide gemeinsam statt 245 Euro dann 350 Euro zu zahlen, wobei im Festhaus auch jeweils Reinigungskosten in den Mietpreisen enthalten sind.