Göllheim Erneuerbare Energien: VG will Heft des Handelns in Hand behalten

Weil Windkraft-Projekte privilegiert sind, muss die VG eine Steuerung über den Flächennutzungsplan vornehmen.
Weil Windkraft-Projekte privilegiert sind, muss die VG eine Steuerung über den Flächennutzungsplan vornehmen.

Der Klimaschutz und die Sorge wegen der deutschen Abhängigkeit von russischen Energielieferungen machen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu einer vordringlichen Aufgabe. So sieht es auch der Göllheimer Verbandsgemeinderat. Allerdings will man die Rahmenplanung, soweit wie möglich, in der Hand behalten.

Anlass für die Grundsatzentscheidung ist die anstehende Fortschreibung des Flächennutzungsplans „erneuerbare Energien“. „Ursprünglich war nur eine redaktionelle Überarbeitung geplant. Jetzt haben die veränderten Verhältnisse und die neuen rechtlichen Vorgaben für einen forcierten Ausbau eine inhaltliche Fortschreibung nahegelegt“, erläutert Bürgermeister Steffen Antweiler den Hintergrund.

Eine Vorprüfung hat für Biogasanlagen keinen Standortbedarf ergeben, dafür aber eine Erweiterungsmöglichkeit für den Windkraft-Standort Rüssinger Berg/Marnheimer Höhe. Mit Blick auf die geänderten Abstandsregelungen und Rahmenbedingungen soll das Planungsbüro Fischer aus Mannheim darüber hinaus prüfen, ob auch an den anderen Standorten eine Einbeziehung angrenzender Flächen sinnvoll sind. Vor dem Hintergrund der Windkraftprivilegierung ermögliche eine angepasste Fortschreibung des Flächennutzungsplans die Einflussnahme auf die weitere Entwicklung. In dem von der Verbandsgemeinde gesetzten Rahmen sind die Ortsgemeinden für die Bebauungspläne zuständig.

Keine Privilegierung von Photovoltaikanlagen

„Großflächige Photovoltaikanlagen sind nicht privilegiert. Das ermöglicht die Steuerung durch die Verbandsgemeinde“, betont Antweiler den Unterschied zur Windkraftnutzung. Laut der Vorprüfung gäbe es Standorte im Bereich der Autobahn.

Der Verbandsgemeinderat will jedoch seine Entscheidungen von einem Konzept abhängig machen, das die landwirt- beziehungsweise landschaftliche sowie ökologische Verträglichkeit gegeneinander abwägt. In die Beurteilung eines Standorts fließt dann nicht nur Güte des Bodens ein, auch der erforderliche landespflegerische Ausgleich wird berücksichtigt. Die Planung übernimmt ebenfalls das Büro Fischer.

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