Donnersbergkreis Das Ende (k)einer Zusammenarbeit

Zusammenarbeit auf Feuerwehrebene – das war das Ziel der 2016 geschlossenen Zweckvereinbarung Brandschutz zwischen den Verbandsgemeinden Meisenheim und Alsenz-Obermoschel. Bald soll sie der Vergangenheit angehören. Der VG-Rat Alsenz-Obermoschel hat sich dafür ausgesprochen, die Vereinbarung zu kündigen. Ein formeller Akt, denn „gelebt wurde diese Zweckvereinbarung nie“, wie VG-Beauftragte Tanja Gaß dem Rat berichtete.

Grundlage der Vereinbarung bildeten Zuschüsse aus dem Landesprogramm „Starke Kommunen – Starkes Land“, gut 120.000 Euro. „Meisenheim hat sich mit dem Geld eine Atemschutzgerätewerkstatt eingerichtet. In Alsenz wurde ein Mannschaftsfahrzeug stationiert, Waschmaschine und Trockner zur Reinigung der Einsatzkleidung sollten hier installiert werden“, so Gaß. Zudem erhielten beide Kommunen je zwei Hochwasserpumpen. Die Fördergelder seien etwa hälftig, etwas mehr zugunsten der VG Alsenz-Obermoschel, verteilt worden. Die Idee: Die Wehrleute aus Alsenz-Obermoschel sollten ihre Atemschutzgeräte in Meisenheim warten dürfen, zugleich sollte die Einsatzkleidung der Meisenheimer Wehr in Alsenz gereinigt und getrocknet werden. Doch es blieb bei der Idee. Bis heute gebe es im Alsenzer Feuerwehrgerätehaus keinen geeigneten Platz, um Waschmaschine und Trockner anzuschließen. Beide Geräte, so Gaß, stehen unbenutzt bei den Werken. „Faktisch konnte Meisenheim die Kleidung bei uns noch nicht waschen oder trocknen.“ Mit dem noch nicht fertigen Anbau des Alsenzer Gerätehauses sollte sich das ändern. Aber: Auch die Atemschutzgeräte aus Alsenz-Obermoschel seien nie in Meisenheim gewartet worden – dort passten die Anschlüsse zu Beginn nicht, sagte Gaß. Stattdessen nutzte die Alsenz-Obermoscheler Wehr die Werkstatt der Feuerwehr Rockenhausen mit. Dort wasche und trockne sie auch ihre Kleidung. Bis heute. Da die Vereinbarung nicht mit Leben gefüllt worden sei, berichtete Gaß, habe sich Dietmar Kron, Bürgermeister der VG Meisenheim, an sie gewandt. Ihm habe sie in Aussicht gestellt, dass man die Maschinen bis Mitte des Jahres hoffentlich in Betrieb nehmen könne. Offenbar glaube man in Meisenheim aber nicht, dass die Vereinbarung so bald umzusetzen sei, so Gaß. Ihr Vorschlag, in diesem Jahr die Vereinbarung zu leben und sie notfalls 2019 zu kündigen, habe Kron nicht überzeugt. Sollte die Vereinbarung aufgegeben werden, habe er gefordert, dass seine VG Waschmaschine und Trockner (für 21.000 Euro aus Fördergeldern angeschafft) oder das Auto (38.500 Euro) erhalte. „Rechtlich trifft uns keine Verpflichtung, wenn wir die Zweckvereinbarung aufkündigen, für irgendeinen finanziellen Ausgleich untereinander. Die Frage ist nur: Trifft uns eine moralische Verpflichtung?“, so Gaß. Grundsätzlich seien Waschmaschine und Trockner in Alsenz verzichtbar – man könne weiter in Rockenhausen waschen –, jedoch sei es schwer vermittelbar, die Geräte einfach herzugeben. Schließlich habe man dafür beim Gerätehaus Mehrkosten in Höhe von 17.000 Euro auf sich genommen. Gaß schlug vor, einen Verkauf von Waschmaschine und Trockner anzubieten. Winfried Hammerle (Freie Liste) plädierte dafür, die Zweckvereinbarung zu leben – im Gegensatz zu Norbert Platen (Grüne): Angesichts der Fusion mit Rockenhausen sei es nicht sinnvoll, sich bei der Feuerwehr in eine andere Richtung zu orientieren. Platen nannte es einen „Skandal, dass wir einen Zuschuss bekommen und das Zeug dann hier verrosten lassen“. Auch Pia Linn (SPD) sprach sich für eine Kündigung der Vereinbarung aus: „Sie wird einfach nicht gelebt.“ Den aus dem Plenum geäußerten Vorschlag, die Maschinen zu behalten, sah ihr Parteikollege Dietmar Keller kritisch. Bei der zu waschenden Einsatzkleidung handele es sich um nur wenige Anzüge. „Das Einschalten der Maschine kostet uns mehr, als die Sachen nach Rockenhausen zu bringen.“ Am Ende war man sich fast einig: Der Rat stimmte für die Kündigung der Vereinbarung zum 30. Juni. Damit endet sie zum Jahresende. Sollte die VG Meisenheim Waschmaschine und Trockner haben wollen, ist das laut Beschluss möglich – für 10.000 Euro.

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