Donnersbergkreis Brief an die Lokalredaktion:

Zunächst: Ein durchgängiger Radweg von Kaiserslautern nach Winnweiler soll bis zur Pulvermühle reichen. Vor Ort stellt man leicht selbst fest, dass diese Aussage nicht zutreffend ist: Der benutzungspflichtige Radweg ist spätestens im Bereich Mehlingen unterbrochen und endet in dieser Fahrtrichtung am Ortseingang Wartenberg-Rohrbach, Einmündung „Weiherstraße“. Radler müssen nun die Straße nutzen. Dann gibt es noch ein Stück benutzungspflichtigen Radweg zwischen Lohnsfeld und Winnweiler. Er ist linksseitig geführt und endet unvermittelt in Winnweiler, Einmündung Straße „Am Schwimmbad“. Auch in Gegenrichtung ist der beschriebene Radweg benutzungspflichtig und hört an der Schranke in Lohnsfeld auf. Danach muss man auf die Straße. Weiter geht es nach der Pulvermühle mit einem Stückchen benutzungspflichtigem Radweg, auch hier linksseitig. Es endet eingangs Wartenberg-Rohrbach, Einmündung Straße „Krain“. Ab hier ist wieder Straßennutzung vorgeschrieben. Fortgesetzt wird der benutzungspflichtige Radweg links, kurz vor Ortsende Sembach, Einmündung „Hauptstraße“. Nachfolgend wieder unterbrochen im Bereich Mehlingen. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ schreibt zu §2, Abs. 4, Satz 2, der StVO vor: „Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.“ Ob diese Voraussetzungen und die weiteren Reglementierungen der VwV-StVO berücksichtigt wurden? Die Verkehrssicherheit aus der Sicht des Radfahrers: In Richtung Kaiserslautern wird das Gefährdungsrisiko der Radler deutlich erhöht durch die linksseitige Anordnung der benutzungspflichtigen Radwegabschnitte, die mehrfache Straßenquerungen erfordern. Besonders gefährlich nach der Pulvermühle vor der Kuppe. Dazu kommt das drastisch höhere Unfallrisiko an Straßeneinmündungen und Grundstücksausfahrten. Kaum ein Autofahrer rechnet mit Radlern auf der „falschen“ Seite. Es gibt Kreuzungspunkte, an denen, infolge der „linken“ Radwege, kein rechtzeitiger Sichtkontakt zu den Fahrzeugen auf den einmündenden Straßen möglich ist. An Kreuzungen wird der Radweg teilweise aus dem Sichtbereich der Autofahrer weggeführt, statt sinnvoller Weise in den Sichtbereich hinein. In der dunklen Jahreszeit, insbesondere bei Nässe, besteht ein stark erhöhtes Blendungsrisiko durch die Führung auf der „falschen“ Seite. Seit Jahren weisen die Forschungsberichte der Bundesanstalt für Straßenwesen nach, dass Radwege die Unfälle nicht reduzieren. Nicht vorschriftsmäßig gebaute Radwege erhöhen sogar die Unfallzahlen. Ein Radweg bezweckt bekanntlich nur die Verbesserung des Verkehrsflusses, sprich die Steigerung der gefahrenen Geschwindigkeit. Ist das der Grund, auf diesem, besonders übersichtlichen Straßenabschnitt, eine Radwegneubau zu fordern? Dann sollen Radtouristiker angelockt werden. Der Radler fährt naturgegeben möglichst energieeffizient. Auf diesem Radweg muss man an den vielen Gefahrenpunkten immer wieder abbremsen und danach erneut beschleunigen. Das kostet jedes Mal Kraft. Hinzu kommt die mangelhafte Pflege des Radweges. Er wächst im begrünten Bereich regelmäßig soweit zu, dass sich Radfahrer nicht mehr gefahrlos begegnen können. Wenn doch mal gemäht wird, bleibt regelmäßig wochenlang Schnittgut zurück, das sich bevorzugt in der Kette verfängt. Auch liegen immer wieder zerbrochene Glasflaschen auf dem Radweg. Solche Wege fördern bestimmt nicht die Freude am Radfahren und locken so Radtouristiker an. Mit einer Abschaffung der benutzungspflichtigen Radwege und der Führung des Radverkehrs auf der Straße (nach StVO der Regelfall) lassen sich alle Probleme vermeiden. Für den Neubau eines Radweges gäbe es in der Nähe einen sinnvollen Abschnitt. Infrastruktur für Radtouristiker?