Donnersbergkreis Beschlussvorlagen sorgen für Stirnrunzeln

Ungereimtheiten, Widersprüche oder gar Fehler in Beschlussvorlagen führten auf der jüngsten Ratssitzung dazu, dass der Auftrag für den Heizungseinbau in einem gemeindeeigenen Mietshaus nur unter Vorbehalt vergeben und die Zustimmung zum Planänderungsentwurf „Am Katzenstück“ vertagt wurde.

Schon zu Beginn der Beratung zur Auftragsvergabe über den Einbau einer Heizung mit dezentraler Wassererwärmungsanlage im gemeindeeigenen Mietshaus in der Kirchheimbolander Straße fiel Ratsmitgliedern auf, dass sowohl in der offiziellen Beschlussvorlage als auch im Text der Tagesordnung nur von einer „zentralen“ Wassererwärmungsanlage die Rede war. Da die Ausschreibungsunterlagen nicht vorlagen, war kurzfristig nicht zu klären, ob es sich hier nur um einen Lapsus der Verwaltung oder aber um einen Mangel der Ausschreibungsunterlagen handelt. Daher erfolgte eine Zustimmung des Rates zur Auftragsvergabe an den Günstigstbieter unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen. Das günstigste Angebot hatte die Firma Steinbach aus Stetten mit rund 63.727 Euro abgegeben. Die von der Verwaltung erbetene Zustimmung des Rates zur vorgesehenen ersten Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom Dezember für den Bebauungsplanentwurf „Am Katzenstück“ kam schon gleich bei den ersten Anregungen und Bedenken wegen wenig eindeutiger Aussagen zu einzelnen Grundstückzufahrten ins Wanken. Ein endgültiges Nein zeichnete sich ab, als Hans-Joachim Sell (SPD) konkret auf mehrere Unstimmigkeiten oder gar Fehler in den mitgelieferten textlichen Festsetzungen hinwies. Ortsbürgermeister Armin Juchem zog daraufhin den Tagesordnungspunkt zurück. Eine erneute Vorlage soll erst nach Überarbeitung der textlichen Festsetzungen und der Planunterlagen durch das Planungsbüro und deren Überprüfung durch die Verwaltung erfolgen. Recht problemlos ermächtigte der Rat bei einer Stimmenthaltung den Orts-Chef zur Beauftragung des günstigsten Anbieters für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung. Die Ermächtigung ist, auch in Anbetracht der anstehenden Wahlen, zur Wahrung der gesetzten Fristen durch Fördergeldgeber erforderlich. Juchem teilte mit, dass der Hof Klag nicht mehr für die Kerwe zur Verfügung stehe. Am 21. Mai findet daher ein Treffen zur Festlegung einer neuen Örtlichkeit für dieses Jahr unter der Federführung der Kerweborsch und der Vereine statt. Er bat, mit darauf zu achten, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht jeder Hof hierfür infrage kommt. In der Einwohnerfragestunde bemängelt ein Bürger eine in seinem Wohngebiet gebaute ungewöhnlich hohe und hässliche „Garage“, die in kein Wohngebiet gehöre und wohl nur gewerblichen Zwecken dienen könne. Juchen konnte ihm nur antworten, dass die Baugenehmigung als Garage entsprechend den Vorschriften erfolgt ist. Sobald diese jedoch als Produktions- oder als gewerbliche Lagerhalle genutzt wird, wird die Behörde einschreiten. (dgw)

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