Rockenhausen RHEINPFALZ Plus Artikel Bergstadt-Verkehrsführung: Das Warten auf die Straßen-Öffnung

Sollen nach Willen der Mehrheit im Rockenhausener Stadtrat entfernt werden: die Pflanzkübel, die seit 20 Jahren an der Ecke Erle
Sollen nach Willen der Mehrheit im Rockenhausener Stadtrat entfernt werden: die Pflanzkübel, die seit 20 Jahren an der Ecke Erlenberg/Pappelgrund stehen. Autofahrer könnten dann aus der Rockenhausener Bergstadt über den Erlenberg in die Bergstraße einbiegen und so auf schnellerem Weg in die Innenstadt gelangen.

Die über 20 Jahre alte Regelung zur Bergstadt-Verkehrsführung teilweise wieder aufzuheben: Das war Ziel eines Beschlusses, den der Stadtrat im Herbst mit der Mehrheit von CDU, FDP und FWG gefasst hat. Die ominösen Pflanzkübel stehen aber noch immer, Stadtchef Vettermann verteilt einen Flyer. Woran hängt’s?

Die steile und enge Bergstraße im unteren Bereich wieder für alle Richtung Zentrum fahrende Verkehrsteilnehmer zu öffnen: Das ist Kern des Antrags, den CDU, FDP und FWG im vergangenen September in den Rockenhausener Stadtrat ein- und mit ihrer knappen 12:10-Mehrheit gegen den Willen der SPD-Fraktion auch durchgebracht hat. Um dies zu ermöglichen, müssten die Pflanzkübel an der Ecke Erlenberg/Pappelgrund entfernt werden. Eine Kleinigkeit – möchte man meinen. Über ein halbes Jahr später sind die steinernen Bottiche aber noch keinen Zentimeter bewegt worden. Viele Bürger fragen sich daher: warum?

Auch ihn erreichten hierzu „regelmäßig Nachfragen aus der Bevölkerung“, betont Stadtbürgermeister Michael Vettermann (FDP) in einem Flyer, den er vor einigen Wochen an alle städtischen Haushalte verteilt hat. Darin hat er auch noch einmal Bezug genommen auf besagte Stadtratssitzung: Dort habe er unter anderem die Stellungnahme der Rockenhausener Polizei vorgetragen, die „eine zeitlich befristete vorläufige Öffnung“ der genannten Straßen angeregt habe – begleitet von mobilen Verkehrstafeln sowie einem vorherigen Treffen vor Ort, bei dem Details der Umsetzung besprochen werden sollten.

Zuständigkeit liegt bei VG

Erst nach dem Beschluss habe Verbandsbürgermeister Michael Cullmann (SPD) im Protokoll zur Sitzung einen Absatz ergänzen lassen. Darin heißt es, „bei Straßenverkehrsangelegenheiten handelt es sich gemäß Paragraf 2 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung um eine Auftragsgelegenheit. Die Zuständigkeit bei Auftragsgelegenheiten liegt bei der Verbandsgemeinde. (...) Die Gremien haben lediglich das Recht, die Verbandsgemeinde mit der verkehrsrechtlichen Prüfung zu beauftragen. Abschließende Beschlüsse sind demnach unwirksam.“

Zusammengefasst, so Vettermann, bedeute dies, dass „der Stadtrat zwar das Recht hat, das Thema zu behandeln, er kann Maßnahmen empfehlen und um die Ausführung bitten“ – darüber beschließen könne er aber nicht. Es sei „bedauerlich“, dass erst nach der Sitzung über die Rechtslage informiert worden sei, obwohl die Pläne der Verwaltung schon frühzeitig bekannt gewesen seien, zeigte sich der Stadtchef verwundert darüber.

Nach mehreren – coronabedingt – verschobenen Terminen habe Ende Januar die angekündigte Verkehrsschau mit Begehung des kompletten Bereichs stattgefunden. Daran haben Vertreter des VG-Ordnungsamtes, der Kreisverwaltung, der Polizei und der Stadt teilgenommen. Vereinbart sei gewesen, dass sowohl die Kreisbehörde als auch die Polizei im Anschluss in einer Stellungnahme „ihre Aspekte der Umsetzung der Maßnahme“ darlegen sollten, so Vettermann.

Keine Einsicht für Stadtspitze

Diese Einschätzungen lägen seit Anfang Februar vor – bis heute habe sie aber kein Vertreter der Stadt einsehen dürfen, kritisiert der Bürgermeister. Ohne Cullmanns Zustimmung sei aber eine Änderung der Verkehrsführung nun mal nicht möglich, so Vettermann. Erteile die Verwaltung grünes Licht, werde der Beschluss „zügig umgesetzt“, sicherte der Stadtchef zu.

Dazu gehöre neben der beschriebenen Öffnung wahrscheinlich auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Bergstraße, zwischen den Einmündungen Luitpoldstraße/Erlenberg. Ziel sei es, „die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und die Anzahl der parkenden Autos zu verringern, die schon zum jetzigen Zeitpunkt den Schulkindern die Sicht auf den Verkehr und den Autofahrern die Sicht auf die Kinder nehmen“. Ob er hinter den Verzögerungen eine politische Motivation vermute, hat die RHEINPFALZ Vettermann gefragt – schließlich hatte die SPD-Fraktion im Stadtrat vehement gegen die vorgesehene Änderung argumentiert und dann auch votiert. Dazu wollte der Stadtchef zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen; seinen Flyer habe er „bewusst sachlich“ gehalten.

„Erst Stadtrat informieren“

Er werde in der Stadtratssitzung am Donnerstag ebenso sachlich auf Vettermanns Ausführungen eingehen, sagte VG-Chef Cullmann auf Anfrage. Nicht alles, was in dem Flyer stehe, sei „zu 100 Prozent korrekt“. Er habe sich jedoch in der Öffentlichkeit zum Inhalt bislang nicht geäußert, weil „der Stadtrat den betreffenden Antrag gestellt hat – und deshalb der Stadtrat auch das Recht hat, als Erster darüber informiert zu werden, wie die Entscheidung der zuständigen Verwaltungseinheit ausfällt“, sagte Cullmann.

In der Sitzung werde er auch detailliert den zeitlichen Ablauf des Verfahrens darlegen. Nur soviel: „Herr Vettermann ist bereits Anfang Oktober - unmittelbar nach dem Behandlung des Themas im Stadtrat – darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass der Rat natürlich das Recht hat, Änderungen der Verkehrsführung zu beantragen, aber diesbezüglich keine Beschlüsse fassen kann.“ Dass sich die Prüfung so lange hingezogen hat, sei zum einen nicht oder nicht vollständig vorliegenden Stellungnahmen geschuldet: „In dem einen oder anderen Fall mussten wir hier um Nachbesserungen bitten.“ Zum anderen habe er aus den genannten Gründen ohnehin zuerst dem Stadtrat das Ergebnis mitteilen wollen – „und dieser hat nun mal coronabedingt über Wochen nicht getagt“.

Eines betont der VG-Bürgermeister: Für ihn sei die Angelegenheit keine politische Frage: „Als Verwaltung betrachten wir das rein von Gesetzes- und Rechtslage her, ziehen dazu auch entsprechende Gerichtsurteile heran.“ Letztendlich sei er derjenige, der für eine Neuregelung des Verkehrs in der Verantwortung stehe: „Wenn an dieser Stelle künftig etwas passieren sollte, heißt es nicht, der Stadtrat hat das beschlossen – dann heißt es, der Cullmann hat das unterschrieben.“

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