Donnersbergkreis Bürgermeisterwahl: Was tun, wenn keiner den Job haben will?
Kaum eine Kommunalwahl in der Vergangenheit war im Vorfeld so überschattet von gesellschaftlichen Verwerfungen wie diese. Zum einen werden die finanziellen Spielräume und damit der Reiz, kommunalpolitisch tätig zu sein, immer geringer. Zum andern beherrschen seit längerem Aggression, Beleidigungen und Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger die Schlagzeilen. Was tun, wenn niemand mehr den Job machen will? Und es gibt auch die Sorge, dass solche personellen Engpässe Leuten Zugänge zu Ämtern eröffnen könnten, die man dort lieber nicht sehen möchte.
Dass sich in fast einem Viertel der Donnersberger Ortsgemeinden kein Urwahl-Kandidat aufstellen ließ, sei zwar eine hohe Zahl, aber die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat habe vielerorts Tradition. Gleichwohl habe sich auch die Kreisverwaltung in der Frage an das Land gewandt, was zu tun sei, wenn das Ortsbürgermeisteramt unbesetzt bleibt. Eva Hoffmann, Leiterin der Kommunalaufsicht, berichtet: „Das Gesetz geht davon aus, dass am Ende ein Bürgermeister im Amt sein wird.“
Dann muss wer kommissarisch ran
Es gibt zwei Modalitäten für die Gemeinderatswahl: In einer Listenwahl, in der Kandidaten von Parteien oder Wählergruppen aufgestellt werden und sich zur Wahl stellen – was nur geht, wenn mehr als eine Liste zustande kommt. Oder es wird die Mehrheitswahl angewandt, in der sich der Wahlvorschlag aus Einzelbewerbern zusammensetzt. In beiden Fällen kann der Bürgermeister in Urwahl bestimmt werden. Das Amt kann aber ebenso nachträglich vom Gemeinderat aus den eigenen Reihen besetzt werden. Eine Wahl durch den Gemeinderat wäre auch dann der nächste Schritt, wenn der Urwahlkandidat am Ende mehr Nein- als Ja-Stimmen einfährt und bei der Wahl durchfällt – das ist selten, kam aber in jüngerer Zeit schon vor im Donnersbergkreis.
Wenn sich kein Bürgermeister finde, werde zunächst der Amtsinhaber gebeten, bis zur Einsetzung eines Nachfolgers im Amt zu bleiben. Andernfalls müsse ein Beauftragter benannt werden, der kommissarisch die Geschäfte führt – der Bürgermeister der Verbandsgemeinde oder ein von ihm benannter Beamter. Das sei notwendig, damit die Gemeinde handlungsfähig bleibe.
Ähnlich beim Gemeinderat, wenn sich nicht genug Mitglieder finden: Die Anzahl der Sitze bemisst sich an der Einwohnerzahl eines Ortes. Mindestens die Hälfte muss besetzt sein, damit der Rat arbeiten kann, so Hoffmann. Andernfalls müsse auch für dieses Organ ein Beauftragter bestellt werden. Doch: „Bei den Gemeinderäten sind wir safe“, verweist sie auf komplette Wahllisten in den Ortsgemeinden.
Äußerste Fälle unwahrscheinlich
Und die Sorge, dass Vakanzen es zweifelhaften oder extremen Kandidaten erleichtern könnten, in Ämter zu kommen? „Die halte ich für unbegründet“, sagt Eva Hoffmann. Denn die letzte Entscheidung treffe immer der Gemeinderat.
Antwort vom Land hat Eva Hoffmann noch nicht in der Frage, wie bei anhaltend unbesetzten Ämtern zu verfahren sei. Am Ende eine Fusion mit einer anderen Ortsgemeinde anzustreben, hält sie auf Nachfrage für eine sehr extreme Option. Die rechtliche Möglichkeit immerhin gebe es. Äußerstenfalls könne man einen solchen Weg gehen, wenn das Engagement vor Ort nicht mehr ausreiche, die Eigenständigkeit einer Ortsgemeinde aufrechtzuerhalten.
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