Donnersbergkreis Bürgerbegehren beschäftigt VG-Rat

«» Wenn heute Abend in Alsenz der VG-Rat Alsenz-Obermoschel tagt, geht es in erster Linie um ein Thema: das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative (BI) Alternative Fusion, die einen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen verhindern will. Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft – und empfiehlt dem VG-Rat, das Begehren zurückzuweisen.

1164 Unterschriften hatte die BI im Oktober eingereicht. Mit der Frage „Sind Sie dafür, dass unsere Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach fusioniert?“ zielte die Initiative auf eine Aufhebung des VG-Ratsbeschlusses vom 20. Juni 2018 ab. Damals hatte sich der VG-Rat mehrheitlich für eine Fusion mit Rockenhausen ausgesprochen (wir berichteten). Die VG-Verwaltung habe das Begehren nun in formeller und materieller Hinsicht auf seine Zulässigkeit überprüft, informierte VG-Beauftragte Tanja Gaß. Das Ergebnis: Die formellen Voraussetzungen – so etwa das erforderliche Quorum von 496 Unterschriften oder die Einhaltung der Frist – sind erfüllt. Anders lautet die Einschätzung der Verwaltung, was die materielle Überprüfung angeht. Damit ein Bürgerbegehren in materieller Hinsicht zulässig ist, muss es inhaltlich begründet sein. Hier sieht die Verwaltung Probleme. So heiße es etwa in der Begründung des Begehrens, dass es sich gegen den VG-Ratsbeschluss richte – und gegen die Absicht des Landes, die Fusion als Gesetz beschließen zu lassen. Dabei sei Letzteres keine Angelegenheit der Gemeinde, sondern des Landes. Deswegen und wegen weiteren Punkten empfiehlt die Verwaltung dem VG-Rat in ihrer Beschlussvorlage, das Bürgerbegehren als unbegründet und unzulässig zurückzuweisen. „Es geht hier nicht um persönliche Meinungsbilder“, betonte Gaß. Auch gehe es nicht darum, den Bürgerwillen zu ignorieren oder zu umgehen. Die Verwaltung habe die Kommunalaufsicht und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in die Prüfung eingebunden und auf Basis der Gesetze und bisherigen Urteile zu diesem Ergebnis kommen müssen. Die BI hat heute Anhörungsrecht. Auch wird die Kommunalaufsicht vor Ort vertreten sein. Dann muss der VG-Rat entscheiden, ob er der Beschlussempfehlung folgen wird oder nicht. Sollte er das Begehren als zulässig einstufen, würde die Kommunalaufsicht über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden – und könnte den Beschluss des VG-Rates einkassieren. Info VG-Rat, heute, 19 Uhr, im Mehrzweckraum der Nordpfalzschule Alsenz.

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