Donnersbergkreis 40 Stellungnahmen, ein Boykott

Auf 493 Hektar soll künftig nach dem Willen des VG-Rates in der Verbandsgemeinde Rockenhausen das Errichten von Windrädern möglich sein. Das sind knapp 27 Hektar weniger als in dem Ende Februar verabschiedeten Entwurf des aktualisierten Flächennutzungsplans (FNP) vorgesehen. Die Streichungen resultieren aus den während der Offenlage eingegangenen 40 Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung der Einwände und Hinweise sowie die Verabschiedung des FNP erfolgte einstimmig. Allerdings haben die CDU- und FWG-Fraktion sowie Hubert Prügel (fraktionslos) an diesem Tagesordnungspunkt aus freien Stücken nicht teilgenommen.

Die genannten Ratsmitglieder haben die Beratungen aus dem Zuschauerraum im Bürgerhaus Sankt Alban verfolgt. Als Begründung hat FWG-Fraktionsvorsitzender Helmut Hyner unter anderem „Vorabfestlegungen“ genannt, die dem Rat eine unbeeinflusste Entscheidung unmöglich machten. So bestünden für manche aufzunehmenden Flächen bereits konkrete Verträge oder Planungen für Windräder. Ratsmitglieder könnten sich folglich gezwungen sehen, der Aufnahme dieser Gebiete trotz eventueller Bedenken zuzustimmen – denn bei einer Ablehnung könne es aufgrund bereits getätigter Investitionen seitens der Projektierer zu Schadensersatzforderungen an die VG kommen, so Hyner. Sollten die freiwillig Pausierenden mit ihrem Boykott beabsichtigt haben, die Beschlussunfähigkeit des Rates herzustellen, so hatten sie damit keinen Erfolg: Da Ratsmitglieder – in diesem Fall vier – wegen Sonderinteresses von diesem Punkt ausgeschlossen waren, kam eine Sonderregelung aus der Gemeindeordnung zum Tragen: In diesem Fall reicht ein Drittel statt der sonst üblichen 50 Prozent der Ratsmitglieder aus, um die Beschlussfähigkeit des Gremiums zu sichern. Dieses hat dann mit den verbliebenen Mandatsträgern einstimmig für den aktualisierten FNP-Entwurf gestimmt. In Kraft treten kann dieser allerdings noch nicht: In einem letzten Schritt wird nun nochmals das Einverständnis aller Ortsgemeinden in der VG eingeholt. Dabei müssen sich mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden mit mindestens zwei Dritteln aller VG-Einwohner für die Planung aussprechen. Hauptgründe für die Streichung von rund 27 Hektar aus dem FNP-Entwurf: Bedenken bezüglich des Artenschutzes und der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen. So waren etwa Bewohner des Hengstbacherhofes mit ihrer Eingabe erfolgreich: Ihre Beschwerde bezog sich auf den Mindestabstand, der zu geschlossenen Ortschaften auf 800 Meter und zu Aussiedlerhöfen auf 645 Meter festgelegt wurde. In der Planung war der Hengstbacherhof als Hof betrachtet worden, tatsächlich fällt er aber in die Kategorie „geschlossene Ortschaft“. Somit wäre der Abstand zu einem vorgesehenen Vorranggebiet in den Gemarkungen Bayerfeld-Steckweiler/Sankt Alban mit 650 Meter zu gering – das 17,8 Hektar große Areal wurde deshalb aus dem übergeordneten Raumordnungsplan entfernt. Gestrichen wurden auch Teile des Sondergebiets Seelen/Reichsthal. Hier weist der Raumordnungsplan ein Vorranggebiet für Rohstoffe aus. Nicht herausgenommen, aber aus Gründen des Artenschutzes als Vorbehaltsflächen gekennzeichnet wurden die Gemarkungen Dielkirchen, Gerbach, Bisterschied, Teschenmoschel und Dörrmoschel sowie das Sondergebiet bei Teschenmoschel. Grund: Hier sind Schwarzstörche gesichtet worden. Dass die Areale nicht gänzlich gestrichen wurden, erklärte Hartmut Jopp (igr), der die Stellungnahmen erläuterte, mit „dynamischen Populationen“. So sei ein FNP langfristig angelegt – „es kann also sein, dass in einigen Jahren die Bebauung der Flächen mit Windkraftanlagen möglich ist, da sich keine geschützten Arten mehr in dem Bereich ansiedeln“. Auch Ortsgemeinden haben Einwände geltend gemacht: Dörrmoschel lehnte die Planung im Bereich Spreiterfeld ab, die aber ebenfalls unter Vorbehalt steht. Grund ist hier die vom Flugsportverein beantragte, aber noch unklare Verlegung der Platzrunde des Imsweilerer Flugplatzes (wir berichteten). Die Gemeinde Schönborn sprach sich gegen das Gebiet Bisterschied/Schönborn aus. Da es sich allerdings um ein Vorranggebiet handelt, muss die VG die Flächen aus dem Raumordnungsplan übernehmen. Teschenmoschel fordert, dass um den Ort maximal noch zwei Windräder errichtet werden. Die genaue Anzahl – wie auch der Typ der Anlagen – liegt allerdings nicht in der Kompetenz des FNP, sondern wird von den Gemeinden in den jeweiligen Bebauungsplänen bestimmt. Gleiches gilt für Gehrweiler, das sich vor einer „Umzingelung“ mit Windrädern und einem „Eingriff ins Landschaftsbild“ fürchtet. Jopp betonte, dass gerade ein FNP das Bauen von Anlagen steuerbar mache. Zudem bedeute das Ausweisen von Flächen nicht, dass dort zwangsläufig Windräder stehen müssen. Etliche Bedenken aus der Bevölkerung, vom Donnersberg-Touristik-Verband und der Verbandsgemeinde Winnweiler bezogen sich auf Auswirkungen für den Tourismus. Jopp verwies auf Studien, die keinen Rückgang des Fremdenverkehrs aufgrund von Windrädern feststellen konnten. Zahlreiche weitere Stellungnahmen bezogen sich auf Aspekte, die in der Planung bereits berücksichtigt wurden – etwa vom BUND oder der Pollichia. Cullmann wertete es als positives Zeichen, dass „die zuständigen Fachbehörden unserer Planung generell positiv gegenüber stehen“. |fisi

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