Bad Dürkheim / Speyer
Wer hat das gefälschte Impfzertifikat verkauft?
Der 35-Jährige habe die Blankorezepte in der Notaufnahme gestempelt und dann gestohlen, heißt es in der Anklage. Sein Mandant bestreite den Vorwurf, teilte Rechtsanwalt Sebastian Göthlich mit. Die Rezepte waren allerdings bei einer Hausdurchsuchung bei dem 35-Jährigen gefunden worden. Woher er die Formulare hatte, dazu schwieg der Angeklagte vor Gericht. Nach Angaben von Richter Marcus Pichlmeier hatte er im Lauf der Ermittlungen geäußert, ihm oder seiner Frau seien die Rezeptformulare im Krankenhaus geschenkt worden, als eines ihrer Kinder dort Patient war, damit das Kind auf den Formularen malen könne. „Das ist absolut ausgeschlossen“, betonte der damalige Leiter der Patientenaufnahme, der als Zeuge aussagte. Kein Mitarbeiter des Krankenhauses würde gestempelte Blankorezepte als Malpapier herausgeben.
Wie wurden die Stempel aufbewahrt?
Stempel des Krankenhauses würden in der Notaufnahme so aufbewahrt, dass Patienten und deren Angehörige keinen Zugang dazu haben, so der Zeuge. Auf mehrfache Nachfragen von Göthlich und Pichlmeier relativierte er diese Aussage dahingehend, er könne nicht „seine Hand dafür ins Feuer legen“, dass die Vorschriften zur Aufbewahrung der Stempel immer eingehalten werden. Bei dem Verkauf des EU-Covid-19-Zertifikats sei sein Mandant nur der Vermittler gewesen, so Göthlich. Der Angeklagte habe damals einen Mann gekannt, der solche Zertifikate illegal erstellt hat. Der habe die 200 Euro bekommen, sein Mandant habe für die Vermittlung kein Geld erhalten. Ihm sei klar, dass das wie eine Schutzbehauptung klinge, das sei aber nicht der Fall, so der Anwalt.
Pichlmeier las einen Chat vor, in dem sich der Angeklagte und der Mann, der das Zertifikat gekauft hat, ausgiebig über die Übergabemodalitäten unterhalten. Der Käufer des Zertifikats sollte als Zeuge aussagen, kam aber nicht.
„Problembewusstsein entwickelt“
„Was machen wir jetzt?“ – auf diese Frage von Pichlmeier regte Göthlich an, das Verfahren vorläufig einzustellen und es endgültig einzustellen, wenn der Angeklagte eine Geldauflage gezahlt hat. Sein Mandant habe inzwischen „ein Problembewusstsein dafür entwickelt“, dass die Vermittlung nicht richtig gewesen sei. Zudem bestehe aufgrund der geänderten Gesetzeslage keine Wiederholungsgefahr.
Pichlmeier und der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmten dem Vorschlag von Göthlich zu. Man einigte sich auf eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro, die an eine gemeinnützige Organisation gezahlt werden soll. Ob der Vergleich Rechtskraft erlangt, ist offen, denn Pichlmeier versäumte es, den Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten vorzulesen. Dies ist jedoch in Prozessen vorgeschrieben.