Bad Dürkheim
Welche Regeln künftig für Planwagenfahrten gelten
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hatte den Stein im Sommer 2024 ins Rollen gebracht. Die Behörde verschickte Briefe an Winzer, die Planwagenfahrten anbieten. Darin wurden diese darauf hingewiesen, dass sie für ihre Weinbergstouren kein Geld verlangen dürfen. Alternativ müssten strengere Regeln eingehalten werden. Ein Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau aus dem Jahr 2018 war plötzlich wieder brandaktuell. Dieser schreibt zum Beispiel vor, dass die Fahrten nur im Sinne des Brauchtums angeboten werden dürfen, um den Weinbau aus verschiedenen Gesichtspunkten zu beleuchten.
Keine Brauchtumsfahrten sind Touren, bei denen „rein touristische Gesichtspunkte“ im Mittelpunkt stehen. Oder mit denen ausschließlich gewerbliche Zwecke verfolgt werden, um Geld zu verdienen. Für die gewerbsmäßigen Fahrten gelten strengere Vorschriften, unter anderem greift das Personenbeförderungsgesetz.
Kreis will „rechtskonforme Verhältnisse“
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim habe die Stadt im Herbst angewiesen, in ihrer Gemarkung für „rechtskonforme Verhältnisse“ zu sorgen, informierte der Beigeordnete Gerd Ester (CDU) kürzlich den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Weinbau. Einer Schlüsselrolle kommt dabei der Unterscheidung zwischen Brauchtumsfahrt und gewerblicher Tour zu: Das Angebot gilt nach der Rechtsprechung des Mainzer Amtsgerichts als gewerblich, wenn mehr als 30 Weinbergsrundfahrten pro Jahr angeboten werden.
Mittlerweile hat die Kreisverwaltung zwei Dürkheimer Anbieter als gewerblich eingestuft und zwei weitere Anbieter als Brauchtumsfahrer. Wie Ester verdeutlichte, wolle die Stadt das touristische Angebot der Fahrten durch die Weinberge erhalten. Daher will sie den gewerblichen Anbietern eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Wirtschaftswege erteilen – gegen Gebühr von rund 1500 Euro pro Anbieter für drei Jahre. Das Geld soll in den Erhalt der Wirtschaftswege fließen. Eine „Übernutzung“ solle aber vermieden werden. Dazu wurden gemeinsam mit den Anbietern drei Routen festgelegt, auf denen solche Touren gestattet sind.
Stadt macht Auflagen
Die Stadt will die Anwohner nicht über Gebühr strapazieren. „Wir haben versucht, Stellschrauben zu finden, um den Betrieb erträglich zu machen“, erklärte Florian Moritz, Leiter des Ordnungsamts. Unter anderem dürften die Anbieter „keine überalkoholisierten“ Gäste mitnehmen. Untersagt seien auch musikalische Darbietungen in bebauten Ortslagen. Fahrten sollen werktags zwischen 9 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nur zwischen 11 und 18 Uhr erlaubt sein.
Der Wurstmarktplatz darf nicht befahren werden – auch das erfolge aus Rücksicht auf die Anwohner, erklärte der für Sicherheit und Ordnung zuständige Erste Beigeordnete Claudius Güther (CDU). „Mit dieser Regelung schaffen wir Rechtssicherheit für die Anbieter, die Anwohner und die Nutzer der Weinbergfahrten, indem klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten festgelegt werden“, so Güther weiter, der auch die Verpflichtung zum Dialog der Anbieter mit Winzern und Stadt hervor hob.
Wie Winzer erklärten, verrichteten Passagiere der Fahrten ihre Notdurft schon einmal in den Weinbergen. Moritz erklärte, die Anbieter seien verpflichtet, die Passagiere darüber aufzuklären, dass dies nicht erlaubt sei. Angesteuert werden könne beispielsweise die Toilettenanlage am Weindom.
Keine Begrenzung gewerblicher Anbieter
Auf Nachfrage der Vertreter der Grünen im Landwirtschaftsausschuss erklärte Ester, dass die Begrenzung gewerblicher Anbieter über die zwei Bad Dürkheimer Fahrbetriebe hinaus rechtlich nicht möglich sei, da dies ein Eingriff in die Gewerbefreiheit bedeuten würde. Ihrer Fraktion liege es fern, die Brauchtumsfahrten einschränken zu wollen, erklärte Anja Hoffmann. Allerdings sehe sie in der „gewerblichen Öffnung ein Einfallstor“. „Im schlimmsten Fall geraten die Brauchtumsfahrten in Mitleidenschaft“, befürchtete sie. Sibylle Heissler (Grüne) erklärte, es sei in Ordnung, den Anbietern weiter Brauchtumsfahrten zu ermöglichen. Sie tue sich aber schwer damit, dass weitere gewerbliche Anbieter hinzu kommen könnten – ohne dass eine Mitsprache des Ausschusses oder des Stadtrats erforderlich ist.
Wie Gerd Ester erklärte, sei die Entscheidung über Zulassung weiterer Anbieter laufendes Verwaltungsgeschäft. „Wir würden dieses Jahr so starten und schauen, wie es läuft. Wenn es für die Winzer nicht mehr erträglich ist, werden wir die Reißleine ziehen“, versicherte der Beigeordnete. Bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme aus Reihen der Grünen billigte der Ausschuss die vorgeschlagenen Routen.