Bad Dürkheim Weingut Isegrim: Neue Straußwirtschaft mit Bio-Kost und einer Besonderheit

Gut gelaunte Partner: Sören und Mia Wolf betreiben die Straußwirtschaft mit Alexej Hirsch (Mitte).
Gut gelaunte Partner: Sören und Mia Wolf betreiben die Straußwirtschaft mit Alexej Hirsch (Mitte).

Im Ungsteiner Weingut Isegrim können Gäste über Sommer und an Wochenende künftig in der neuen Straußwirtschaft „Backyard“ einkehren. Garniert wird der Besuch mit dem fantastischen Blick auf den Weilberg mit dem römischen Weingut und das umliegende Rebenmeer.

Platz nehmen dürfen Besucher auf einem Freisitz oder in einem Zelt hinter dem Weingut . Auf Sofas können sie die Umgebung bei einem Glas Wein auf sich wirken lassen. Etwa 40 Leute finden auf dem Freisitz Platz, die Bestuhlung lässt sich aber auch für 70 Personen aufstocken. Geburtstage oder Klassentreffen werden auf Wunsch hier organisiert.

Die Idee, eine Straußwirtschaft in ihrem Weingut einzurichten, treibt die Besitzer Mia und Sören Wolf schon länger um. Nachdem lange nicht klar war „wie und ob“, hätten sie in Alexej Hirsch jetzt den richtigen Mann gefunden, um die Sache in die Hand zu nehmen.

Schorlewein aus Edelstahlfass

Hirsch ist gelernter Koch, DJ und passionierter Musiker. Auf der Speisekarte sollen laut Hirsch eine klassische Vesper- und Käseplatte stehen, eingelegtes Gemüse und Sandwiches, aber auch verschiedene wechselnde Gerichte. Das Brot wird extra für die Straußwirtschaft gebacken von einer Bäckerin aus Freinsheim. „Durchweg alles bio“, betonen die Wolfs und Hirsch. Zum Einsatz kommen soll, auch dahinter steht der Bio-Gedanke, ein Keg, ein kleines Mehrwegfass aus Edelstahl, das für die keimfreie Lagerung von Getränken entwickelt wurde. Bei den Wolfs soll der Schorleriesling – und nur der – daraus gezapft werden. Das spare jede Menge Energie im Vergleich zum Ausschank aus der Literflasche, erklärt Mia Wolf.

Hirsch will zudem wöchentliche Musikevents organisieren. Die Straußwirtschaft soll über die Sommermonate an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag geöffnet sein. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben für maximal vier Monate.

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