Bad Dürkheim RHEINPFALZ Plus Artikel Wegen drohender Abschiebung: Pfälzer Traditionslokal schließt

Ein eingespieltes Team: Andrea Siegel, Maria Elena Morales und Lilo Glauner (von links). Morales muss nun das Land verlassen, Gl
Ein eingespieltes Team: Andrea Siegel, Maria Elena Morales und Lilo Glauner (von links). Morales muss nun das Land verlassen, Glauner will ihr Restaurant schließen.

Die Bad Dürkheimer Gaststätte 7 Raben steht vor dem Aus. Grund ist die drohende Abschiebung einer wichtigen Mitarbeiterin – trotz eines Ausbildungsvertrags.

Lilo Glauner ist eine Institution in der Bad Dürkheimer Gastronomie. Seit 30 Jahren ist sie Wirtin des Restaurants 7 Raben im Jägerthal. Das Markenzeichen der Gaststätte sind frische regionale Speisen, aber auch internationale Rezepte, die Glauner irgendwo auf der Welt gelernt und in die Pfalz gebracht hat. „Wir haben zu 80 Prozent Stammgäste“, sagt die Gastronomin.

„Bürokratie bringt uns zu Fall“

Doch damit ist Schluss. Der Grund: Maria Elena Morales muss ausreisen, um einer Abschiebung zuvorzukommen. Die 31-Jährige stammt aus El Salvador und hat sich in den vergangenen Monaten bei den 7 Raben unentbehrlich gemacht. „Ohne Elena hätten wir Weihnachten nicht überlebt“, sagt Glauner. Die Gastronomin hat das gemacht, was die Politik von Arbeitgebern fordert: einer Asylbewerberin eine Chance gegeben. Jetzt, so scheint es, zahlen Morales, sie und ihre Gäste die Rechnung dafür. „Ich mache zu. Wir sind mitten in der Saison, und ich kann so schnell keinen Ersatz für Elena finden.“ Sie arbeite noch einige wenige Reservierungen ab, dann schließe sie, sagt Glauner. Resigniert stellt sie fest: „Wir haben Corona überlebt, und jetzt bringt uns die Bürokratie zu Fall.“

Durch einen Zufall habe sie die junge Frau, die in einer Asylbewerberunterkunft in Edenkoben wohnt, im Herbst kennen gelernt, erklärt Glauner. Weil ihr fünfköpfiges Team zu klein ist und noch einen krankheitsbedingten Ausfall verkraften musste, bot sie der Asylbewerberin an, für sie zu arbeiten – im Service, aber auch als Aushilfe in der Küche. Sieben Monate habe sie die Mittelamerikanerin eingearbeitet. Ihr Urteil: Seit 20 Jahren, sagt Glauner, habe sie keine Aushilfe gehabt, die so gut und zuverlässig arbeite.

Mit dem Zug nach Frankenstein

Vor drei Jahren sei sie aus El Salvador geflüchtet, erzählt Morales schüchtern. Jeden Morgen setzt sie sich in Edenkoben in den Zug, meistens in Richtung Frankenstein, manchmal nach Bad Dürkheim. In Frankenstein holt sie dann jemand vom Team ab, von Bad Dürkheim radelt Morales zum Lokal im Pfälzerwald. Am Anfang, sagt Morales, sei die Kommunikation schwer gewesen. Die Sprachprobleme werden von Tag zu Tag kleiner – auch weil Glauner einen Sprachkurs vermittelt hat. Die Arbeit habe ihr dagegen sofort Spaß gemacht.

Doch Morales ist nicht weiter erwünscht in der Pfalz: Der Antrag der Mittelamerikanerin auf Asyl wurde abgelehnt. Die zuständige Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat sie zur Ausreise aufgefordert. „Soweit der Asylantrag unanfechtbar abgelehnt wurde und eine Person nicht über ein Aufenthaltsrecht verfügt, ist diese zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet“, bestätigt eine Sprecherin. Die Ausländerbehörde habe den Fall Morales umfassend geprüft. „Ihr Asylverfahren ist abgeschlossen, der Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Die Frau ist somit vollziehbar ausreisepflichtig.“

Grundsätzlich entscheide in Deutschland nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über Asylanträge. Bereits bei der Ablehnung werde eine Abschiebung angedroht, die eine mehrmonatige Einreisesperre zur Folge hätte. „Unsere Ausländerbehörde hat der Frau eine freiwillige Ausreise empfohlen, verbunden mit dem Hinweis, dass anschließend keine Einreisesperre besteht und sie über ein Visumverfahren ihre Wiedereinreise zur Berufsaufnahme beantragen kann“, erklärt die Sprecherin der Kreisverwaltung.

Für Gastronomin Glauner aber käme das mitten in der Saison zu spät, zumal unklar ist, ob ein Visum bewilligt werden würde. Für sie hat die Entscheidung der Behörden einen mehr als bitteren Beigeschmack – in mehrfacher Hinsicht. Da wäre zum einen das Schicksal der jungen Frau, die ihr ans Herz gewachsen ist. „Sie kann nicht zurück. El Salvador ist kein sicheres Land für sie, die Lage für Frauen dort ist schlimm“, sagt Glauner.

Da ist aber auch ihr Betrieb. „Gastronomie will keiner machen. Den Fachkräftemangel spüren wir jeden Tag.“ Sie sei ständig auf der Suche nach neuen Mitarbeitern. Wenn es überhaupt Interessenten gebe, seien diese unmotiviert oder ungeeignet. „Bei Elena weiß ich, was sie kann.“ Morales sei nicht zu ersetzen. „Bei uns bestimmt der Herd das Tempo, sonst könnten wir eine solche Karte nicht anbieten“, sagt die 69-Jährige. Morales habe das verinnerlicht.

Kein Schutz vor Abschiebung

Deswegen sei es für sie auch keine Frage gewesen, mit ihr einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, der ab 1. Juli laufen sollte. Derzeit absolviert die Mittelamerikanerin ein von der Arbeitsagentur gefördertes Praktikum bei den 7 Raben. Das Ziel der Förderung: ausländische Fachkräfte zu gewinnen. Doch weder Ausbildungsvertrag noch Praktikum schützen vor einer drohenden Abschiebung. „Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung sind nicht gegeben“, erklärt die Sprecherin der Kreisverwaltung.

Von der Arbeitsagentur heißt es, man fördere Menschen, bei denen eine Aussicht auf Duldung bestehe – was offenbar bei Morales der Fall war. Einen Einfluss auf die Entscheidung über einen Asylantrag habe eine solche Förderung mit Steuergeld aber nicht.

Das führt zum dritten Punkt, der Glauner umtreibt: die Zusammenarbeit mit den Behörden. Über Monate sei sie mit der Ausländerbehörde des Kreises Südliche Weinstraße, der Arbeitsagentur und der Industrie- und Handelskammer im Austausch gestanden, habe sich mit Blick auf den Ausbildungsvertrag und das Praktikum beraten lassen. „Wenn es um die Duldung ging, hieß es immer: alles okay.“ Auch das bezahlte Praktikum sei bewilligt worden. „Ich habe gedacht: Wenn so viele Ämter es bestätigen, muss es klar gehen.“ Zum konkreten Ablauf des Verfahrens will sich die Kreisverwaltung mit Hinweis auf den Datenschutz nicht äußern.

Enttäuscht von ihrem Land

Aus der Politik habe sie immer die Worte im Ohr, dass nicht abgeschoben werde, wer einen Arbeitsvertrag habe, legt Glauner nach. „Ich muss mir als Gewerbetreibender doch sicher sein können, dass nicht plötzlich meine Mitarbeiter abgeschoben werden.“ Morales sei kein Einzelfall, sagt Glauner. Das wisse sie von anderen kleinen und mittleren Betrieben.

Wenn sie schon im November gewusst hätte, dass ihre Mitarbeiterin im Juni gehen muss, hätte sie sich anders aufgestellt. Jetzt müsse sie viele Gäste enttäuschen: „Wir haben schon Reservierungen für Weihnachten.“ Der Ausländerbehörde, sagt die Gastronomin, mache sie keinen Vorwurf. „Sie haben sicher ihre Anweisungen, und die müssen sie umsetzen.“ Von ihrem Land aber sei sie enttäuscht.

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